Insolvenzrisiko tragen die Landbesitzer

Die BI weist alle Landbesitzer darauf hin, das Problem des Anlagenrückbaus am Ende der Pacht nicht sorglos auf die eigenen Enkel zu übertragen.

Selbst wenn im Vorvertrag der Rückbau der Windkraftanlage inkl. Fundament zugesichert ist, ist das keine Garantie für den tatsächlichen Rückbau. Geht der Windparkbetreiber vor Ablauf der Pacht in Insolvenz, bleiben die Landbesitzer im schlimmsten Fall auf dem Fundament sitzen. Der Rückbau einer solchen Anlage kostet grob 5% der Erstellungskosten, das sind rund 150.000 Euro!

Das Insolvenzrisiko eines Windkraftbetreibers ist nicht von der Hand zu weisen. Nicht vorhersehbare windschwache Jahre oder einfach nur Kürzungen beim Subventionszuschuss können ganz schnell die Luft dünn werden lassen.

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