Teilregionalplan Windenergie auf Abwegen

Nach dem rechtskräftigen Ablehnungsbeschluss gegen ENO war eigentlich alles sonnenklar: der Landesdenkmalschutz hatte sich der Burg Mellnau und der Gesamtanlage des Ortes angenommen und minutiös begründet, warum vor Mellnau keine Windkraftanlagen entstehen dürften. Fast zeitgleich gab die Stadt Wetter das Ergebnis ihrer Windmessung bekannt und Bürgermeister Spanka kam zu dem Schluss: die Fläche ist „für Windkraft tot“. Denkmalschutz und Windmessungen bestätigt damit, was die Parlamentarier in Wetter schon ein Jahr zuvor ausgedrückt hatten: die Kommunalpolitiker sprachen sich bereits im März 2013 einstimmig gegen den Windpark vor Mellnau aus.

Regierungspräsidium ignoriert die Fakten: Denkmalschutz, Windhöffigkeit, Bürgerwille

Trotz dieser Fakten weigert sich das Regierungspräsdium Gießen jedoch, die Fläche aus der Planung des Teilregionalplans herauszunehmen. Dem zuständigen Entscheidungsgremium, dem EULI Ausschuss der Regionalversammlung Mittelhessen, wurde dazu lediglich mitgeteilt, dass es bei der Mellnau-Fläche neue Erkenntnisse zum Denkmalschutz gäbe und außerdem das städtische Windgutachten nicht den geforderten Standards entspräche. Auf Nachfrage der BI bestätigte die Behörde die Ernsthaftigkeit dieser Stellungnahme.

Einschätzung der BI

Grundsätzlich begrüßt es die BI Windkraft Wetter, dass das Regierungspräsidium sich so umsichtig zeigt und offenbar jeden Aspekt notfalls auch mehrfach abprüft. Dennoch ist in diesem Fall für uns die Grenze des Nachvollziehbaren deutlich überschritten. Klartext:

  • Die Fakten „5.2m/s Windmessung“ und „rechtsgültig festgestellter Denkmalschutz“ sowie die einstimmige politische Ablehnung der Windkraftfläche hätte jeweils für sich gesehen schon für eine Streichung der Fläche im Teilregionalplan ausreichen sollen.
  • Alle drei Fakten zusammen hätten unweigerlich dazu führen müssen, dass die Fläche nicht weiter verfolgt wird.
  • Die Stadt hat die Windhöffigkeit gemessen und es kam dabei heraus, dass hier zu wenig Wind ist – was ja die Einheimischen schon seit Jahren sagen. Und dennoch: wieso bitteschön kümmert es die Behörde, dass ein Investor vom Schreibtisch in Münster aus das Windgutachten nochmal neu durchrechnet und dabei zu einem anderen Schluss kommt? Das Interesse des Investors ist doch sonnenklar – und wer sich jetzt fragt, warum ein Geldgeber kritische Windgutachten schönrechnen sollte, der sei auf die erhellenden Erläuterungen des Magazins Der Spiegel verwiesen.
  • Wie schon bei der Windmessung spielt die Behörde auch beim Thema Denkmalschutz mit uns Bürgern „verkehrte Welt“. Da entscheidet das Landesdenkmalamt (es gehört übrigens zum Regierungspräsidium) rechtskräftig im Rahmen eines Bauantrags, dass die Windkraftanlagen vor Mellnau nicht zulässig sind. Dann legt ein neuer Investor den Planern des Teilregionalplans neue Gutachten vor – und schon sind die gerichtsfesten Erkenntnisse des Landesdenkmalschutzes offenbar nichts mehr wert. Dieses Verhalten ist aus unserer Sicht zutiefst suspekt und weckt böse Erinnerungen an unrühmliche Windkraft-Tage der Behörde.

Nicht mit uns, Öffentlichkeit muss her

Wir von der BI haben ordentlich Widersprochen, haben mit Fakten argumentiert und konnten letztlich mit den politischen Akteuren vor Ort unserem Anliegen gehör verschaffen. Wir haben uns an die Regeln gehalten, doch das Regierungspräsidium Gießen ignoriert seine eigenen Regeln. Wir lehnen dieses Verhalten ab – und wir werden uns dagegen auflehnen.

Ein Gedanke zu „Teilregionalplan Windenergie auf Abwegen

  1. Pingback: Angebot an die Stadt Wetter: wir zahlen das Gutachten | BI Windkraft Wetter

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.