Regierungspräsidium Gießen ändert seine Sicht auf die Windkraft

Am 29. April 2024 veröffentliche das Regierungspräsidium Gießen den Rundbrief 29 – und der war in Sachen Windkraft nicht weniger als ein Paukenschlag.

Die Rundbriefe des RP Gießen waren vor 15 Jahren das Mittel der Wahl, wenn die Behörde öffentlich über die Regionalplanung kommunizieren wollte. Und das tat sie durchaus aktiv. Zum Vergleich: im Gründungsjahr der BI Windkraft Wetter (2012) veröffentlichte das RP 6 Rundbriefe, wohlgemerkt in einem Jahr. Das Tempo flachte im Laufe der Jahre gewaltig ab, seit dem Jahr 2017 kommt kaum mehr als ein Rundbrief pro Jahr zustande. Und nun also ist es mal wieder soweit. Zeit, für eine Analyse.

Druck aus Berlin

Das Windenergieflächenbedardsgesetz (WindBG) und das Baugesetzbuch (BauGB) bringt laut dem Regierungspräsidium einen „planungsrechtlichen Paradigmenwechsel“ mit sich. Wir erinnern uns: da einzelne Bundesländer hart gegen Windkraft gemauert haben, sah sich die Bundesregierung gezwungen, im Sinne der Energiewende bundeseinheitliche Vorgaben bzgl. der Errichtung von Windkraftanlagen zu erlassen. Diese Regelungen kommen nun auch in Hessen an.

Für Hessen relevant, allerdings noch nicht kritisch, ist die Flächenvorgabe aus Berlin. Bis zum 31.12.2027 müssen 1,8 % der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung gestellt werden. Bis zum 31.12.2032 steigt dieser Wert auf 2,2 %. Soweit sogut, zumindest die erste Hürde hat Hessen bereits laut Rundbrief 29 erreicht.

Eine weitere Neuerung jedoch hat es in sich: das Verbot der Schwarz-Weiß-Planung. Damit ist genau die Art von Planung gemeint, die im Teilregionalplan Energie Mittelhessen bisher betrieben wurde. Der Plan weist die Flächen aus, auf denen Windkraft möglich ist – und erklärt im selben Moment, dass auf allen anderen Flächen Windkraft nicht möglich ist.

Berlin ist dafür, Wiesbaden dagegen

Das Regierungspräsidium Gießen erklärt in seinem Rundbrief nun, dass die bisherigen Vorranggebiete weiterhin gültig bleiben und Windkraftanlagen dort mit „Verfahrenserleichterungen im Genehmigungsverfahren“ rechnen dürfen. Diese Feststellung ist zunächst einmal nicht überraschend, denn die Argumentation des RP war ja bisher stets sinngemäß: „weil wir die wichtigsten Kriterien auf diesen Flächen abgeprüft haben, kannst du als Bauherr davon ausgehen, dass da Windkraft grundsätzlich möglich ist.“

Außerhalb von Vorranggebieten können laut BauGB jetzt jedoch auch Windkraftanlagen errichtet werden, wobei speziell den Kommunen hier eine besondere Bedeutung beikommt. Jedoch weist das RP direkt darauf hin, dass „Windenergieanlagen außerhalb der dafür in den Teilregionalplänen Energie festgelegten Gebiete künftig planungsrechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig“ sind. Kurzum: die Behörde will nicht, dass auf einmal jeder macht, was er will.

Kriterien für unzulässige Windkraftgebiete

Um auch dem letzten klarzumachen, dass außerhalb der Planung des Regierungspräsidiums keinerlei Windkraft erwünscht ist, bringt es der Rundbrief Nummer 29 mit dieser Formulierung auf dem Punkt. Zitat:

So ist die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der festgelegten Vor
ranggebiete zur Nutzung der Windenergie planungsrechtlich bereits unzulässig, wenn öffentliche Belange (z. B. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes oder des Denkmalschutzes, die natürliche Eigenart der Landschaft sowie das Orts- und Landschaftsbild) lediglich beeinträchtigt werden. Näheres dazu ist in § 35 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Da die Errichtung einer Windenergieanlage in der Regel andere öffentliche Belange beeinträchtigt, sind nur wenige Fälle denkbar, in denen eine Errichtung außerhalb eines regionalplanerischen Vorranggebiets zur Nutzung der Windenergie ohne Weiteres möglich ist. Damit kommt die Rechtslage nach Erfüllung der Flächenbeitragswerte derjenigen sehr nahe, die bisher bei einer Schwarz-Weiß-Planung galt.

Rundschreiben Nummer 29/2024 des Regierungspräsidiums Gießen

Im Klartext steht hier: falls ein öffentliches Belang beeinträchtigt ist, ist die Errichtung der Windenergieanlage nicht genehmigungsfähig. Ein öffentliches Belang ist u.a. die Landschaftspflege, der Bodenschutz, der Denkmalschutz usw. Der letzte Satz des Zitats unterstreicht das nochmal, indem er sagt: die zukünftige Genehmigungslage wird faktisch so sein wie es die aktuelle Situation (mit der Schwarz-Weiß-Planung) noch ist.

Als sei dies nicht schon eindeutig genug, wiederholt die Behörde zwei Absätze weiter im selben Schreiben ihre Position, diesmal noch etwas pointierter.

Daneben sind bei einer kommunalen Windenergieplanung weitere Aspekte in den Blick zu nehmen, z. B. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes.

Rundschreiben Nummer 29/2024 des Regierungspräsidiums Gießen

Ja, wir haben es richtig gelesen: wenn die Kommune sich um eine Windenergieplanung bemüht, muss sie „weitere Aspekte“ in den Blick nehmen, unter anderem nämlich den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes.

Bedeutung des Rundbriefs Nummer 29 für Wetter

Dass das Regierungspräsidium nach dem Regierungswechsel in Wiesbaden seine Liebe zum Landschaftsbild und dem Denkmalschutz wiederentdeckt hat, ist eine spannende Wendung.

Wir erinnern uns: Im August 2014 wurdem dem Bauinteressenten ENO ein Ablehnungsbescheid des RP Gießen, aus dem hervorging, dass aufgrund des Denkmalschutzes der Burg Mellnau die geplanten Windenergieanlagen nicht erreichtet werden durften. Das heißt: die Denkmalschutzbehörde selbst wusste schon einmal von einer Beeinträchtigung eines öffentlichen Belangs. Dieser Belang (der Denkmalschutz) wurde dann im weiteren Verfahren abgeschichtet, was letztlich bedeutet, dass sich die Behörde entschied, dieses Problem zu ignorieren. Mit den nun publizierten Maßstäben hätte das Vorranggebiet 3105 Todenhausen-Mellnau jedenfalls nie in den Teilregionalplan aufgenommen werden dürfen.

Rundbrief 29 und das Klageverfahren der Stadt Wetter gegen das Land Hessen

Am 24. April 2023 erstattete der Verfahrensbevollmächtigte des Stadt Wetter, Rechtsanwalt Dr. Longo, im Bauausschuss der Stadt öffentlich bericht über den Stand des Klageverfahrens.

Darin kam zum Ausdruck, dass das zuständige Gericht überlastet sei. Auch bemerkte er, dass das Land Hessen bisher vom Gericht nicht zur Abgabe einer Erwiderung der Klageschrift aufgefordert worden sei. Aus Sicht der BI bedeutet das: Das Gericht hat zu viel zu tun und das Land Hessen hat kein Interesse an einer Entscheidung – denn grundsätzlich hat die Klage ja keine aufschiebende Wirkung. Eine Win-Win Situation, allerdings nicht für die Stadt.

Doch auch eine weitere Erkenntnis gab der Anwalt bekannt – nämlich was passieren würde, wenn die Stadt Wetter obsiegt:

Herr Dr. Longo verdeutlicht nochmal die möglichen Konsequenzen eines Obsiegens gegen das Land Hessen und den damit verbundenen Fall des TRPEM:

  1. Der Regionalplan müsste neu aufgestellt werden.
  2. Die Regionalversammlung stellt den Plan nicht neu auf und überlässt die Umsetzung der gesetzlichen Forderungen den Kommunen.
  3. Die Windkraft wird ausschließlich im Landesentwicklungsplan geregelt
    Wenn die Klage der Stadt erfolgreich verläuft besteht auf der gesamten Stadtfläche im Außenbereich Planungsrecht (unter Beachtung der Abstandsregelungen).
Protokoll Bauausschuss vom 24. April 2023

Hier kommt nun wieder Rundschreiben Nummer 29 ins Spiel. Durch den Hinweis darauf, dass jedwedes öffentliche Belang, was durch Windkraft beeinträchtigt sei, sofort zum Ausschluss der Genehmigung führt, hat sich die Behörde argumentativ sehr stark eingemauert. Formal dürfte sie sich dabei auf §35 Absatz 3 BauGB beziehen, faktisch muss man davon ausgehen, das hier auch eine politische Gewichtung mitschwingt. Denn: Ausschlusswirkungen gab es auch schon zur Aufstellung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen – die jedoch haben die Behörde damals nicht davon abgehalten, das Vorranggebiet Todenhausen-Mellnau als geeignetes Gebiet zu erkennen.

Würde nun also der Regionalplan zu Fall gebracht werden, würde nach diesem Maßstab die Windenergie in Hessen erheblich ausgebremst werden. Das allerdings dürfte dazu führen, dass das Flächenziel bis zum Jahr 2032 nicht zu halten ist – was in der Konsequenz dann bedeutet, dass gemäß §249 Absatz 7 BauBG das Bundesland den Windkraft-Zubau dann nicht mehr über Regionalpläne steuern kann.

Fazit: der Wind dreht sich

Aus Sicht der BI Windkraft Wetter stellen sich die aktuellen Äußerungen des Regierungspräsidiums Gießen so dar: die Landesregierung hat sich entschieden, beim Thema Windkraft jedenfalls nicht aufs Gaspedal zu treten. Und die Landesregierung will sich außerdem auch nicht die Hohheit bei der Windkraftplanung aus der Hand nehmen lassen.

Für das Klageverfahren dürfte sich damit ein interessantes Zeitfenster geöffnet haben. War bisher zur Klage aus Wiesbaden lediglich „Funkstille“ angesagt, könnte es nun sein, dass Wetter mit seinem Anliegen auf mehr Gehör stößt. Zur Erinnerung: Wetter klagt nicht(!) wegen des Denkmalschutzes, sondern schlicht wegen der Tatsache, dass die Mindestwindgeschwindigkeit im Vorranggebiet Todenhausen-Mellnau durch Messungen bestätigt niedriger ist, als im Landesentwicklungsplan vorgeschrieben ist.

Am Kernargument der Stadt Wetter hat sich nichts geändert. Jedoch: durch die Argumentation des Landes hingegen (siehe oben), führt eine Behörde des Prozessgegners nun auf einmal Maßstäbe unter anderem im Bereich Denkmalschutz ein, die auf der gegebenen Fläche schlichtweg nicht zu halten sind.

Durch die Kippung des Schwarz-Weiß-Verbots kommt zusätzliche Dynamik auf. Denn klar ist: würde der Teilregionalplan fallen, muss das Land damit rechnen, dass dann für besonders windhöffige Standorte Genehmigungsanfragen kommen werden – und zwar unabhängig davon, ob dort bisher Vorrangflächen waren oder nicht. Würden diese allesamt abgelehnt werden (wir erinnern uns: das RP hat sich argumentativ eingemauert), wäre die darauf folgende Klagewelle gewaltig.

Dieser Hebel könnte letztlich dazu führen, dass eine Einigung mit dem Land möglich wird. Und für die Klage selbst ist die aktuelle Entwicklung ebenfalls kein Nachteil.

Einladung zum Burgwaldtag 2024

Die BI Windkraft Wetter lädt ein zur Wanderung auf der Alten Weinstraße im Rahmen des diesjährigen BurgWaldTag am 09. Mai 2024.

Die Tour startet um 10 Uhr auf dem Parkplatz unterhalb des Sportplatzes in Mellnau auf dem Sportplatz in Mellnau. Sie führt über asphaltierte und ungeteerte Feldwege. Die Strecke beläuft sich inklusive Hin- und Rückweg zum Sportplatz auf ca. 8km.

Wir planen, gegen 13 Uhr auf der Burg Mellnau anzukommen. Auf der Burg ist ab 12 Uhr für Verköstigung und geselliges Miteinander gesorgt.

Einladung zur 12. Jahreshauptversammlung

Liebe Aktivisten,

der Vorstand möchte Sie herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung einladen. Diese erfolgt dieses Jahr als hybride Veranstaltung, also in Präsenz und digital gleichzeitig. 

Die Veranstaltung findet statt am: 
Freitag, den 15.03.2024 um 19:00 Uhr im Meteora, Raiffeisenstr. 4 in Amönau.

Tagesordnung:

  • TOP 1 Eröffnung und Begrüßung
  • TOP 2 Jahresrückblick 2023
  • TOP 3 Bericht des Kassenprüfers
  • TOP 4 Entlastung des Vorstands
  • TOP 5 Ausrichtung und Aktivitäten in 2024
  • TOP 6 Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor Sitzungsbeginn schriftlich oder per Mail beim Schriftführer eingereicht werden.

Wir bitten Sie um Rückmeldung zur Teilnahme an der Versammlung unter info@bi-windkraft-wetter.de. Können Sie nicht in Präsenz teilnehmen, versenden wir Ihnen gerne den Einladungslink für die Online-Veranstaltung.

Ich freue mich auf eine möglichst vollständige Versammlung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,

Dr. Marc Böttcher
(Schriftführer)

Schattenschlag und Schallimmissionen – ein Investor informiert

Aktuell bemühen sich mindestens ein Investor aus Dresden und die Energiequelle GmbH aus Zossen um Flächen im Windvorranggebiet VRG 3105 Todenhausen-Mellnau. Obwohl die Klage der Stadt gegen das Gebiet noch anhängig ist, bemühen sich beide Unternehmen darum, Pachtverträge mit den Eigentümern abzuschließen. Bisher scheint der Erfolg jedoch begrenzt zu sein.

Die Energiequelle ging nun in die Offensive und hatte für den 28. Juni 2023 zu einem Infoabend in der Stadthalle geladen. Der Bürgermeister, die betroffenen Ortsbeiräte und die Bürgerinitiative Windkraft Wetter war ebenfalls anwesend.

In einem Einladungsschreiben zitierte der Investor den Bürgermeister mit den Worten, dass die bisherige Position der Stadt Wetter angesichts der Energiekrise und des Ukrainekonflikts nicht länger haltbar sei. Für diese Aussage gab es in der Kommunalpolitik vorab herbe Kritik, da es sich hier um eine Einzelmeinung handelte, nicht jedoch um den offiziellen Standpunkt der Stadt. Richtigerweise wiederholte der Bürgermeister diese Aussage nicht. Stattdessen wies er darauf hin, dass im Falle eines Klageerfolgs ein Flächennutzungsplan erstellt werden müsse und auch der Wollenberg wieder Teil der Planung werden könnte.

Schallimmissionen treffen alle Ortsteile, Todenhausen im Besonderen

Erstmals präsentierte der Investor eine Karte mit berechneten Schallimmissionen, ausgehend von möglichen Standorten der Windkraftanlagen. Dabei zeigt sich, dass insbesondere in Todenhausen das Thema akut werden wird. Teile der Wohnbebauung werden mit bis zu 40 db(A) beschallt – aus Sicht des Bundesverbandes Windenergie liegt dieser „Lärmpegel“ zwischen der Schallkulisse einer Bibliothek (30 db(A)) und einer ruhige Unterhaltung (50 db(A)).

Während Todenhausen in den Simulationen vollständig vom Schall betroffen ist, sind die Kernstadt, Mellnau und das benachbarte Simtshausen zumindest teilweise betroffen. Mit bis zu 35 db(A) dürfen einzelne Straßenzüge rechnen. Was tagsüber im Rauschen der Straße untergehen mag, könnte insbesondere nachts und je nach Windrichtung ein Problem werden.

Spannend bleibt, wie Theorie und Praxis beim Thema Schall am Ende zusammen finden. Zum Vergleich: die Bahnlinie ist rund 3,5km von Mellnau entfernt. Kommt der Wind aus Richtung Westen, hört man das Pfeifen der Bahn in Mellnau glockenklar.

Naturgemäß sind die Windkraftanlagen am Standort um einiges lauter als in eins bis zwei Kilometern Entfernung. Dass ist insofern spannend, als dass die Standorte zwischen Sonnenwendskopf und Galgenberg beliebte Naherholungsrouten sind, auf denen selbsterständlich auch die Tierwelt sehr aktiv ist. Zum Vergleich: die Kehner Eiche liegt rund 500m von den Windkraftanlagen entfernt. Dort wird der Lärmpegel – laut Simulation – bei 40 db(a) liegen. Tag und Nacht, sobald sich ein Windrad dreht. An der Alten Weinstraße sind es gar 50 db(A).

Karte Schallimmissionen geplanter Windpark Todenhausen-Mellnau

Wenn die Sonne tief steht, gibt’s Schattenschlag

Beim Thema Schattenschlag ist die südlich vom geplanten Windpark gelegene Kernstadt raus – Todenhausen, Simtshausen und Mellnau sind hingegen laut der Simulationen betroffen.

Wie auch schon beim Thema Schall liegt Todenhausen voll in der Zone der Betroffenen. Ein Trost mag hier sein, dass aufgrund der Topografie vielleicht nicht allzu viele Fenster Richtung Osten ausgerichtet sind. Trotzdem wird man in den Wintermonaten das Thema mitbekommen. Die Tatsache, dass der Windpark südlich von Simtshausen und westlich von Mellnau liegt, dürfte hingegen dazu führen, dass der Schattenschlag noch um einiges wahrnehmbarer ist.

Todenhausen, Simtshausen und Mellnau können sich auf bis zu 100 Stunden astronomisch maximal möglichen Schattenschlag pro Jahr einstellen, wobei in Mellnau und Simtshausen jeweils „nur“ ein Teil des Ortes betroffen ist. Todenhausen ist voll mit dabei. Astronomisch möglich heißt, dass es maximal so viele Stunden im Jahr gibt, an denen aufgrund des Sonnenstands ein Schatten geworfen werden könnte. Der stehende Schatten ist dabei nicht das Problem – problematisch wird es erst, wenn sich das Windrad während dieser Stunden dreht. Dann entsteht der Schlagschatten. Gesetzlich gefordert ist, dass dies maximal 8 Stunden pro Jahr geschieht.

Zu dem Thema schreibt der Investor auf seiner Projekthomepage: „Um diesen [Grenz]Wert einzuhalten, wird eine Abschaltautomatik installiert, welche die Windenergieanlagen so steuert, dass ein max. tatsächlicher Schattenwurf von 8h/a und 30min/d nicht überschritten wird.“

Karte Schattenschlag Prognose geplanter Windpark Todenhausen-Mellnau

Es bleibt ein Schwachwindstandort

Die Windhöffigkeit im Vorranggebiet war ebenfalls ein Thema der Sitzung. So fragte sich mancher Teilnehmer, wie es seien könne, dass der Investor aus Dresden augenscheinlich deutlich höhere Pachtsummen anbietet als die Energiequelle. Eine seriös nachvollziehbare Antwort darauf fand sich nicht.

Darüber hinaus stellte die Enerqiequelle klar, dass das Unternehmen zwar grundsätzlich über seine Stiftung sowie mit vergünstigten Stromtarifen und der genossenschaftlichen Beteiligung Möglichkeiten kennt, wie man die Leute vor Ort von den Anlagen profitieren lassen kann. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es eben ein Schwachwindstandort bleibt, dessen Ertrag nicht ausreicht, alle diese Maßnahmen in Wetter (und Münchhausen-Simtshausen) zur Geltung bringen zu können.

Investor plant Baubeginn in 2025

Aus der Projektplanung der Energiequelle geht hervor, dass das Unternehmen davon ausgeht, bis Ende 2025 mit dem Bau der Anlagen beginnen zu können. Zuvor ist jedoch noch viel zu tun. Im entscheidenden Maße hängt es an den Eigentümern der Flächen, die sich überlegen müssen, ob sie ihre Grundstücke wirklich verpachten wollen. Die Einordnungen und Einwende der BI dazu finden sich hier.

Übrigens: die Wirkung von rund 245m hohen Windkraftanlagen können die Eigentümer – und jeder andere Bürger der Region – vermutlich demnächst in unmittelbarer Nachbarschaft studieren: im Windpark Niederasphe. Obwohl auch dort noch eine Klage anhängig ist, will der Investor Krug Energie dort noch in diesem Jahr mit dem Bau von fünf Windkraftanlagen beginnen. Die Inbetriebnahme soll laut BI Windkraft Niederasphe e.V. im ersten Quartal 2024 erfolgen.

Einladung zur 11. Jahreshauptversammlung

Liebe Aktivisten,

der Vorstand möchte Sie herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung einladen. Diese erfolgt dieses Jahr als hybride Veranstaltung, also in Präsenz und digital gleichzeitig.

Die Veranstaltung findet statt am: Freitag, den 10.03.2023 um 19 Uhr in der Schulscheune, Burgstraße 52a in Mellnau und online per Zoom.

Tagesordnung:

  • TOP 1: Eröffnung und Begrüßung
  • TOP 2: Jahresrückblick 2022
  • TOP 3: Bericht des Kassenprüfers
  • TOP 4: Entlastung des Vorstands
  • TOP 5: Wahl des Vorstands
  • TOP 5: Ausrichtung und Aktivitäten 2023
  • TOP 6: Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor Sitzungsbeginn schriftlich oder per Mail beim Schriftführer eingereicht werden.

Wir bitten Sie um Rückmeldung zur Teilnahme an der Versammlung unter info@bi-windkraft-wetter.de. Können Sie nicht in Präsenz teilnehmen, versenden wir Ihnen gerne den Einladungslink für die Online-Veranstaltung.

Ich freue mich auf eine möglichst vollständige Versammlung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,
Dr. Marc Böttcher
(Schriftführer)

Einladung zum Burgwaldtag 2022

Die BI Windkraft Wetter lädt ein zur Wanderung auf der Alten Weinstraße im Rahmen des diesjährigen Burgwaldtag am 26. Mai 2022.

Die Tour startet um 10 Uhr auf dem Sportplatz in Mellnau. Sie führt über asphaltierte und ungeteerte Feldwege und geht inklusive Hin- und Rückweg zum Sportplatz über ca. 8km. Wir planen, gegen 13 Uhr auf der Burg Mellnau anzukommen. Auf der Burg ist ab 12 Uhr für Verköstigung und geselliges Miteinander gesorgt.

Programm Burgwaldtag am 26. Mai 2022

Einladung zur 10. Jahreshauptversammlung

Liebe Aktivisten,

der Vorstand möchte Sie herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung einladen. Wir bitten Sie um Rückmeldung zur Teilnahme an der Versammlung.

Die Veranstaltung findet statt am: Samstag, den 02.04.2022 um 19 Uhr im Dolce Vita, Fuhrstraße 52 in Wetter.

Tagesordnung:

  • TOP 1: Eröffnung und Begrüßung
  • TOP 2: Jahresrückblick 2021
  • TOP 3: Bericht des Kassenprüfers
  • TOP 4: Entlastung des Vorstands
  • TOP 5: Ausrichtung und Aktivitäten 2022
  • TOP 6: Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor Sitzungsbeginn schriftlich oder per Mail beim Schriftführer eingereicht werden.

Aufgrund des 10-jährigen Jubiläums der BI übernimmt der Vorstand an der Jahreshauptversammlung die Kosten für das Abendessen der Mitglieder. Getränke zahlt jedes Mitglied selbst.

Ich freue mich auf eine möglichst vollständige Versammlung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,
Dr. Marc Böttcher
(Schriftführer)

Einweihung des Wanderwegs Alte Weinstraße am geplanten Windpark

Für Sonntag, den 29. August 2021, lädt die BI Windkraft Wetter e.V. um 14 Uhr zur Einweihung des Wanderwegs Alte Weinstraße am geplanten Windpark Wetter ein.

Der Wanderweg umfasst eine Tour von ca. 4,5 Kilometer und führt durch das Vorranggebiet 3105, das für den geplanten Windpark Wetter vorgesehen ist. Die Tour ist durch 10 Wegmarken abgesteckt, unterwegs sind Bänke und Rastmöglichkeiten vorhanden.

Treffpunkt für die Eröffnung des Wanderwegs ist der Parkplatz am Sportplatz Mellnau am 29. August 2021 um 14 Uhr. Der vollständige Wanderweg inklusive seiner historischen Wurzeln, einer ausdruckbaren Wanderkarte und einer Karte des Windkraftgebiets können hier heruntergeladen werden.

Hintergrund des Wanderwegs

Mit der Eröffnung des Wanderwegs will die BI Windkraft Wetter e.V. einen Eindruck davon vermitteln, welche Flächen konkret für einen Windpark in Frage kommen. Das Zustandekommen des Windparks hängt ganz entscheidend davon ab, ob die Flächeneigentümer zu Pachtverträgen mit den Windkraft-Investoren bereit sind. Hier erfahren Sie, mit welchen Pachtsummen zu rechnen ist und warum die Investoren keine Grundstücke kaufen wollen.

Seit Ende 2019 klagt die Stadt Wetter (Hessen) sowohl gegen den Teilregionalplan Energie Mittelhessen und den Landesentwicklungsplan, um das Windvorranggebiet aus der Planung heraus zu nehmen. Zentraler Punkt der Klage ist, dass die Stadt bereits 2013 in einer gemeinsamen Windmessung mit einem Windkraft-Investor ermittelt hat, dass auf der Fläche die Mindestwindgeschwindigkeit für einen Windpark deutlich unterschritten wurde. Über den Stand des Klageverfahrens im Januar 2021 berichtete die BI Windkraft in diesem Beitrag.

Der Wanderweg auf Google Maps

Einladung zur 9. Jahreshauptversammlung

Liebe Aktivisten,

der Vorstand möchte Sie herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung einladen. Wir bitten Sie um Rückmeldung zur Teilnahme an der Versammlung.

Die Veranstaltung findet statt am: Freitag, den 26.03.2021 um 19:00 Uhr online per Zoom (Einladungslink an alle Mitglieder folgt per E-Mail).

Tagesordnung:

  • TOP 1: Eröffnung und Begrüßung
  • TOP 2: Jahresrückblick 2020
  • TOP 3: Bericht des Kassenprüfers
  • TOP 4: Entlastung des Vorstands
  • TOP 5: Wahl des Vorstands
  • TOP 6: Ausrichtung und Aktivitäten 2021
  • TOP 7: Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor Sitzungsbeginn schriftlich oder per Mail beim Schriftführer eingereicht werden.

Ein technischer Probelauf erfolgt am 19.03.2021 um 19:00 Uhr. Auch hier folgt die Einladung per Mail. Für die Durchführung benötigen Sie eine Webcam mit Mikrofon oder einen Laptop, der entsprechend ausgestattet ist sowie eine gültige Mailadresse. Bitte geben Sie bis spätestens 17.03.2021 Rückmeldung mit Ihrer Mailadresse an sekretariat@boettcher-schick.de.

Ich freue mich auf eine möglichst vollständige Versammlung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,
Dr. Marc Böttcher
(Schriftführer)

Stand des Klageverfahrens

In Sachen Windkraft ist es ruhig geworden im Vorrangebiet Todenhausen-Mellnau (VRG3105), doch das täuscht. Es bemühen sich weiterhin mehrere Firmen darum, Grundstücke im Vorranggebiet zu pachten.

Wer will pachten?

Die Firma Energiequelle hat eine öffentliche Investorenbroschüre vorgestellt, die wir auch von Seiten der BI Windkraft eingeordnet haben. Weitere Firmen versuchen derzeit unter dem Radar an Flächen zu kommen, wobei es insbesondere einen Investor gibt, der mit besonders hohen Pachtsummen auffällt. Der BI liegen bereits Pachtverträge vor – und wir rufen weiterhin dazu auf, uns die Verträge für eine Einschätzung zur Verfügung zu stellen.

Bei der Sichtung der Verträge fällt immer wieder auf, dass die in Rede gestellten Pachtsummen auf 20 Jahre gerechnet erheblich höher sind als der Kaufpreis, den man für so Stück Land in unserer Gegend seriöserweise verlangen kann. Wir als BI gehen davon aus, dass das nicht nur aus reiner Menschenfreunde geschieht.

Wichtig zu wissen ist, dass das Klageverfahren der Stadt keine aufschiebende Wirkung für die Windvorrangfläche hat. Das heißt: hat ein Investor genügend Flächen für drei Windräder zusammen, kann er den Bau beantragen – das Verfahren ist dann kaum mehr zu stoppen.

Mediation statt Klage

In der öffentlichen Berichterstattung ist es sehr ruhig um das Klageverfahren geworden. Das dürfte auch daran liegen, dass derzeit gar kein öffentliches Klageverfahren läuft sondern stattdessen in langen Abständen und hinter verschlossenen Türen eine Mediation betrieben wird. Eine Mediation im Sinne von „wir reden drüber und finden eine Lösung“ ist grundsätzlich eine gute Sache, wenn denn die Verhandlungen das Baurecht aufschieben würden. Genau das passiert jedoch nicht – und so ist jeder Monat, in dem die Mediation andauert, letztlich ein Vorteil für diejenigen, die bauen wollen.

Die letzte Mediation fand im November 2020 statt, einen neuen Termin gab es bis Jahresende 2020 noch nicht. An den Terminen nimmt bisher ausschließlich ein Mitglied der Stadt Wetter teil, soweit uns bekannt ist dies der Bürgermeister.

Ausblick

Den Entschluss zur Klage hat die Stadt Wetter bereits vor zwei(!) Jahren gefasst. Alles, was seitdem passiert ist, geschah in nicht-öffentlichen Verhandlungen. Diese Hinterzimmer-Diplomatie mag für einzelne Gespräche sinnvoll sein, unser Rechtssystem setzt jedoch aus gutem Grund auf Transparenz.

Die Stadt Wetter wünscht sich von der BI, dass wir die Klage anteilig mit bezahlen – und dazu sind wir auch bereit. Wir wünschen uns im Gegenzug von der Stadt, dass sie das Verfahren nun endlich voran bringt oder zumindest gegenüber dem Regierungspräsidium (RP) durchsetzt, dass während der weiteren Verhandlungen mögliche Bauanträge im VRG3105 nicht genehmigt werden dürfen.

Kommentierte Investorenbroschüre

Einer der möglichen Investoren für den Windpark Todenhausen-Mellnau ist die Firma Energiequelle. Vor einigen Wochen hat das Unternehmen damit begonnen, Infomaterial zu dem geplanten Windpark an die Flächeneigentümer im Vorranggebiet herauszugeben.

In dem Infomaterial greift der Investor Themen auf, auf die ihn im Vorfeld die BI Windkraft Wetter hingewiesen hatte. Konkret: Windhöffigkeit, Denkmalschutz, Natur- und Artenschutz sowie Rückbau und Recyling. Auch wurden verschiedene Fotomontagen zum Vorranggebiet erstellt.

Downloads

Im Folgenden beleuchten wir die Aussagen des Investors.

Windhöffigkeit: die Sicht des Investors

„Bei der Ausweisung von Windvorranggebieten in Hessen gilt das Kriterium einer Windgeschwindigkeit von mind. 5,75 m/s auf 140 m über Grund. Als Instrument zur Auswahl geeigneter Flächen werden die vom TÜV Süd im Mai 2012 erstellten Windpotenzialkarten genutzt, welche vom hessischen Umweltministeriums in Auftrag gegeben wurden. Hierdurch ist sichergestellt, dass das ausgewiesene Windvorranggebiet 3105 über eine Windgeschwindigkeit von mind. 5,75 m/s verfügt. Auch an windschwachen Standorten, wie es hier der Fall ist, kann mit der neuesten Anlagengeneration ein hoher Energieertrag erzielt werden.

Ergänzend zur TÜV-Potenzialstudie liegt ein auf der Basis einer Sodar-Messung erstelltes örtliches Gutachten vor, welches eine geringere Windgeschwindigkeit als die Windpotenzialkarte aufzeigt. Windgutachten müssen nach technischen Richtlinien (10. Revision der Technischen Richtlinie 6 der FGW) mit bestimmten Anforderungen erstellt werden. Diesen Kriterien entspricht das örtliche Gutachten in Bezug auf beispielsweise die Dauer der Windmessung nicht, weshalb es nicht als Grundlage zur Ermittlung von Erträge einer Windenergieanlage verwendet werden kann.“

Windhöffigkeit: die Sicht der BI

Im Jahr 2016 wurde von einem Investor WWU zusammen mit der Stadt Wetter eine Wind-messung vor Ort erstellt. Die ausführliche Auswertung dieser Daten kommt zu einer Windhöffigkeit von 4,8 m/s. Die Messung und Auswertung beruhen auf der Technischen Richt-linie 6 in Revision 8. In einer Stellungnahme des IWES Frauenhofer Instituts in Kassel wird die Gültigkeit des Gutachtens auch im Rahmen der zum Zeitpunkt der Auswertung aktuellen Revision 9 bestätigt. Ein hartes Ausschlusskriterium ist damit erfüllt und es hätte hier kein Wind-Vorranggebiet geben dürfen.

Trotz dieser Gutachten erkennt das Regierungs-präsidium Gießen die Windmessung nicht an. Das ist ein Grund, weswegen die Stadt Wetter zusammen mit der BI Windkraft Wetter den Teilregionalplan Energie Mittelhessen beklagt.

Um es klar zu sagen: Im Wind-Vorranggebiet VRG 3105 weht zu wenig Wind. Der Teilregionalplan führt den Planer in die Irre.

Wenig Wind = wenig Ertrag = wenig Pacht.

Denkmalschutz: die Sicht des Investors

„Der Christenberg und die Burgruine Mellnau sind landschaftsbestimmende Gesamtanlagen mit regionaler Bedeutung. Angesichts der Entfernung zwischen dem Vorranggebiet 3105 und dem Christenberg von mind. 3 km sowie einer Entfernung von 1,5 km zur Burgruine Mellnau und dessen Plateau wird eine geringe Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes erwartet. Gestützt wird diese Annahme durch ein unabhängiges Gutachten, welches eine grundsätzliche Machbarkeit der Windenergienutzung mit den Denkmalschutzbelangen belegt.

Die aktuelle Anlagengeneration hat eine Nabenhöhe von etwa 165 m und einem Rotordurchmesser von circa 160 m. Um darzustellen, wie sich die Anlagen in das Landschaftsbild integrieren, wurde von uns bereits eine Visualisierung angefertigt. Die maßstabsgetreuen Darstellungen finden Sie unten und exemplarisch auf unserer Homepage: www.energiequelle.de/wetter.“

Denkmalschutz: die Sicht der BI

Im Jahr 2014 wurde von der Fa. ENO Energy ein Bauantrag für 6 Windkraftanlagen im VRG 3105 beim Regierungspräsidium Gießen vorgelegt. Der so genannte BimSch-Antrag wurde rechtskräftig abgelehnt. Der Grund: Eine Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz, die sich detailliert mit der Verstellung der Burg beschäftigt. Da die von Energiequelle geplanten Anlagen jetzt 100 m höher sind als die von ENO, wird die Verstellung noch schlimmer.

Das von energiequelle angesprochene Gutachten wurde vom Investor WWU in Auftrag gegeben und soll die Bedenken zum Denkmalschutz ausräumen. Dieses Gutachten konnten wir bisher nicht einsehen.

Wir halten fest, dass das Landesamt für Denkmalpflege, die höchste Instanz in Hessen, einen Windpark zusammen mit der Burg für nicht möglich hält.

Liegt Dir die Burg am Herzen: „Verpachte Deine Flächen nicht !“

Rückbaumaßnahmen: die Sicht des Investors

„Es gibt eine bundesweit gesetzliche Verpflichtung zum Rückbau von Windenergieanlagen nach dem BauGB § 35 Abs. 5. Ohne Erfüllung dieser erhält der Projektierer von den zuständigen Behörden keine Ge­nehmigung zum Bau. Welche Verpflichtungen für den Rückbau vorgesehen sind, wird vor Baubeginn festge­halten und bei der Genehmigungsbehörde hinterlegt. Die Höhe der Rückbaubürgschaft ist in Hessen pro Windenergieanlage klar geregelt. Die Summe wird an­hand der folgenden Formel berechnet: Nabenhöhe der Anlage in m x 1.000 € = Rückbaubürgschaft in €

Auch in unserem Nutzungsvertrag ist das Thema zum Rückbau eindeutig geregelt. Neben den behördlichen Auflagen zum Rückbau, die wir einzuhalten haben, be­finden sich auch Regelungen in den Nutzungsverträ­gen, die dies zusätzlich absichern.“

Rückbaumaßnahmen: die Sicht der BI

Werden Windkraftanlagen mit 165 m Nabenhöhe gebaut, stehen zum Vertragsabschluss 165.000,- € für den Rückbau einer Anlage zur Verfügung. Unterstellt man Inflation und Teuerung von 3 % pro Jahr, stehen nach 20 Jahren nur noch 90.000,- € zur Verfügung. Für diese Summe ist eine Anlage im Wert von ca. 4,5 Mio. € nicht fachgerecht zurückzubauen und nicht sachgerecht zu entsorgen.

Wird der Windpark ins Ausland verkauft oder ist der Investor in Insolvenz, kann es passieren, dass der Betreiber die Anlagen nicht zurückbaut. Der Eigentümer des Grundstücks bleibt dann auf der Industrieruine sitzen und muss den Rückbau selbst veranlassen.

Willst Du später keinen Müll auf Deinem Grundstück:
„Verpachte Deine Flächen nicht !“

Recycling: die Sicht des Investors

„Windräder lassen sich fast vollständig wiederverwer­ten Das Fundament besteht größtenteils aus Beton und Stahl. Beide Werkstoffe werden getrennt und unterschiedlich recycelt. Die Betonteile des Funda­ments müssen aufbereitet werden und können als Recyclingbeton im Straßenbau verwendet werden. Die Stahlsegmente gehen vorwiegend als Sekundär­stoff zurück ins Stahlwerk.

Funktionstüchtige Rotorblätter werden ins Ausland verkauft oder recycelt. Die ausrangierten Rotorblät­ter werden in einem industriellen Recyclingprozess verbrannt und können dann als Ersatz für andere Rohstoffe in der Zementindustrie eingesetzt werden.“

Recycling: die Sicht der BI

Üblich ist es, den Fundamenthals bis 1,00 m unter Boden abzubrechen und das ca. 20 m durchmessende Fundament im Boden zu belassen. Eine Sprengung des Fundamentes ist unüblich, aber möglich.

Die Flügel bestehen aus Kompositwerkstoffen und werden auf Deponien endgelagert oder verbrannt. Die Maschinenbauteile müssen zerlegt werden. Der Turm aus Beton oder Stahl kann recycelt werden.

Natur- und Artenschutz: die Sicht des Investors

„Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. In Gesprächen mit Anwohnern, Gemeinde und Naturschutzvereinen werden Hinweise bezüglich des Natur- und Artenschutzes gerne aufgenommen. Aufgrund bereits erfolgter Hinweise konnten wir eine erste Horstkontrolle verschiedener Vogelarten ansto­ßen. Weiter werden im laufe des Planungsprozesses Gutachten in Auftrag gegeben, welche der Einschät­zung der natur- und artenschutzrechtlichen Situation vor Ort dienen.

Die Gutachten wirken sich direkt auf die Planung der Windenergieanlagen aus. Während der Bauzeit werden Eingriffe in Flora und Fauna soweit möglich vermieden und nur im Mindestmaß ausgeführt. So werden z.B. bereits vorhandene Wege genutzt und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen getroffen.“

Natur- und Artenschutz: die Sicht der BI

Der Stadt liegen drei naturschutzrechtliche Gutachten vor, die die Untauglichkeit des Standorts belegen. Die Vorrangfläche grenzt an ein Natura2000 Vogelschutzgebiet und liegt im Lebensraum einiger Tiere, die auf der Roten Liste für gefährdete Tierarten steht (Rotmilan, Uhu, Fledermaus…). Das Vorranggebiet wird als Jagdhabitat von Rotmilanen besucht. Horste sind in der unmittelbaren Umgebung vorhanden. Die Fläche ist dokumentiertes Rastgebiet von Kranichen und Störchen im Vogelzug.
Erfahrungen bei anderen Vorranggebieten zeigen, dass Gutachten zur Natur, die der Windparkplaner selbst erstellt immer im Sinne des Auftraggebers enden.

Liegt Dir die örtliche Flora und Fauna am Herzen: „Verpachte Deine Flächen nicht !“

BI: Pachtertrag und Risiko für Flächeneigentümer

In dem der BI vorliegendem Pachtvertrag werden Beträge von 45.000 € bis 57.000 € als Gesamtpacht pro Jahr und Windrad benannt. Diese Summe wird prozentual auf die Flächeneigentümer verteilt.

Im Vorranggebiet gibt es über 100 betroffene Flurstücke. Werden alle Eigentümer dort berücksichtigt, verteilt sich das Geld auf sehr viele. Die Einnahmen sind außerdem noch vom Flächeneigentümer zu versteuern.

Der Investor will das Grundstück nur pachten und nicht kaufen. Alle Risiken des Rückbaus liegen am Ende beim Grundstückseigentümer.

Sei schlau: Bei hohem Risiko und wenig Gewinn:
„Verpachte ich meine Flächen nicht !“

6 Windräder, 3 Investoren, 1 Klage

Entgegen dem Willen von Magistrat und Stadtverordneten wurde von der Regionalversammlung Mittelhessen ein Windvorranggebiet zwischen Wetter, Todenhausen und Mellnau ausgewiesen. In diesem Gebiet bemühen sich derzeit mehrere Investoren darum, Flächen anzupachten. Mehr dazu findet sich auf der Homepage der BI Windkraft Wetter e.V.  und in unserem Einsteiger-FAQ.

Fragen & Antworten zum aktuellen Stand im Windkraft-Vorranggebiet Wetter-Todenhausen-Mellnau (VRG 3105):

Wer will die Windkraftanlagen bauen?

Die BI kennt zwei Unternehmen namentlich und hörte von mindestens einem weiteren Unternehmen. Alle drei sind mit Personal in der Region vor Ort, um Flächenbesitzer zur Verpachtung ihrer Grundstücke im Vorranggebiet zu bewegen.

Was für Windkraftanlagen sind geplant?

Einer der Investoren plant mit Anlagen vom Typ Enercon160. Bis zur Spitze des Rotorblatts sind die Anlagen etwa 246m hoch. Zum Vergleich: die Elisabethkirche ist etwa 80m hoch, der Messeturm in Frankfurt mit seinen 64 Stockwerken liegt bei 256m.

Wie viele Windkraftanlagen sind geplant?

Die Fläche des Vorranggebiets bietet Platz für 6 Anlagen vom Typ E160. Dabei gilt: je größer die Anlagen, desto weniger passen auf die Fläche.

Welche Pachtsummen stehen im Raum?

Geködert werden die Eigentümer mit Summen um die 25.000 Euro pro Jahr. Fakt ist nach unseren Recherchen: wer eine Fläche um ein Windrad herum hat, darf brutto mit ca. 2.000 Euro pro Jahr und Hektar rechnen. Wer das Fundament der Anlage auf seinem Grundstück hat, kommt auf etwa 8.000 Euro pro Jahr. Das Geld ist natürlich noch zu versteuern – netto ist es deutlich weniger.

Wie ist der Stand des Klageverfahrens?

Das Land Hessen hätte gerne ein Mediationsverfahren, also ein unverbindliches Gespräch, bevor es zum eigentlichen Klageverfahren kommt. Dem hat die Stadt zugestimmt. Danach kam Corona – und seitdem geht es nicht voran.

Wie steht die Stadt Wetter zu einem Windpark?

Alle Parteien haben einen Windpark im VRG 3105 abgelehnt. Auch wenn in Zukunft „Schmerzensgeld“ vom Bund für die Kommunen gezahlt wird, werden wir die Parteien an Ihre Ablehnungsgründe erinnern. Diese haben sich bisher nicht geändert.

Wie steht die BI zu dem geplanten Windpark?

Wir sind gegen den Bau von 6 Windkraftanlagen an diesem Standort. Wir beteiligen uns finanziell an der Klage der Stadt Wetter gegen den Teilregionalplan Energie Mittelhessen.

Ist die BI gegen die Energiewende?

Wir sehen, dass es Dinge gibt, die bei uns in der Region funktionieren. Die Biogas- oder Hackschnitzelanlage, die Nahwärme. Wenn selbst auf dem Wollenberg Windkraft nicht funktioniert, sehen wir keine Chance, dass sie im Tal zwischen Wetter, Todenhausen und Mellnau einen Beitrag zur Energiewende bringt. In jedem Fall aber bringt sie für die Bewohner Einschränkungen. Vor dem Klageverfahren haben wir u.a. durch konkrete Formulierungsvorschläge für einen Bebauungsplan daran mitgewirkt, die Energiewende mit den Interessen und Sorgen der betroffenen Stadtteile in Einklang zu bringen. 

Ist der Stillstand der Klage ein Problem?

Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung für das Baurecht. Während die Rechtsfindung pausiert, könnten Investoren Fakten schaffen. Wenn die Anlagen erst einmal stehen, werden sie für mindestens 20 Jahre bleiben.

Was spricht denn gegen den Windpark?

Es weht weniger Wind, als für einen Windpark vom Land Hessen vorgeschrieben ist. Darum klagt die Stadt. Wir als BI sehen aber auch die geringen Abstände zu den Siedlungsflächen, den Infraschall und den Denkmalschutz der Burg als Problem.

Wie viel Schatten wirft eine solche Anlage?

Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat ermittelt, dass eine 200m hohe Anlage morgens und abends bei einem Sonnenstand von 8 Grad Schatten mit einer Länge von 1.400m wirft. Höhere Anlagen werfen weiter. Am Vor- und Nachmittag sind es immerhin noch 800m. Damit sind sowohl das Naherholungsgebiet um die Kehner Eiche als auch insbesondere Todenhausen und Mellnau stark betroffen. Zur Erinnerung: die heute geplanten Anlagen im Windvorranggebiet liegen bereits bei 256 Meter Höhe.


Tabelle: ungefähre Schattenlänge einer 200m hohen Windkraftanlage in Abhängigkeit von der Höhe des Sonnenstandes sowie Uhrzeit, zu denen diese Schattenlängen im Jahresverlauf auftreten. (Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt)

Was für Abstände hat der Windpark zu den umliegenden Stadtteilen?

Nach Todenhausen sind es knapp 1.000m.
Nach Wetter ca. 1.200m.
Nach Mellnau ca. 1.750m.

Was hat es mit diesem Schall auf sich?

Durch die Bewegung der Rotorblätter wird Schall erzeugt. Das Problem: da es im ländlichen Raum sowieso schon sehr ruhig ist (insbesondere nachts), ist auch eine „leise“ Anlage tendenziell gut hörbar. Offiziell dürfen die Anlagen nachts bis zu 40 Dezibel laut sein, tagsüber sogar 55 Dezibel.

Was bedeuten 40 und 55 Dezibel?

Das Land Hessen höchstselbst berichtet darüber, dass sich aus 4 Studien die Weltgesundheitsorganisation WHO ableiten lässt, dass sich mehr als 10% der Betroffenen ab einer Lautstärke von 45 Dezibel „stark beeinträchtigt“ fühlen.

Und was ist dieser Infraschall?

Es handelt sich um den Schall, der vom menschlichen Gehör nicht wahrgenommen werden kann. Infraschallwellen mit sehr tiefen Frequenzen breiten sich stark aus. Über die gesundheitlichen Folgen wird in der Medizin und der Wissenschaft geforscht.

Berichterstattung zur Windkraftfläche

Da sich aktuell mehrere Investoren um Grundstücke im Windvorranggebiet 3105 bemühen, hat der Vorstand der BI im Januar 2020 beschlossen, über eine Anzeige im Wetteraner Boten die Grundstückseigentümer über mögliche Fallstricke in einem der kursierenden Pachverträge hinzuweisen. Dies sollte über den Wetteraner Bote geschehen.

Obwohl wir hierfür zunächst ein Angebot vom zuständigen Verlag erhielten, folgte kurz darauf die Absage, mit der Begründung, dass die „Stadtverwaltung“ nicht möchte, dass unsere Anzeige im Boten erscheint.

Wir haben dies zum Anlass genommen, in der Stadtverordnetenversammlung am 18.2.2020 beim Magistrat nachzuhaken, nach welchen Kriterien Anzeigen im Wetteraner Boten freigegeben werden. Über die Antwort und den weiteren Sitzungsverlauf berichtet die Oberhessische Presse am 21.2.2020.

Selbstverständlich lassen wir uns als BI hiervon nicht entmutigen – und veröffentlichen unsere Sicht der Dinge zunächst einmal online. Der nachfolgende Infoflyer kann auch gerne per WhatsApp oder E-Mail geteilt werden.

Das vollständige Infoschreiben der BI zum Stand auf der Windkraftfläche

Einladung zur 8. Jahreshauptversammlung

Liebe Aktivisten,

der Vorstand möchte Sie herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung einladen. Wir bitten Sie um Rückmeldung zur Teilnahme an der Versammlung.

Die Veranstaltung findet statt am: Samstag, den 29.02.2020 um 20:00 Uhr in der Kuckuckshütte Mellnau, Burgstr. 94 in Wetter-Mellnau.

Tagesordnung:

  • TOP 1: Eröffnung und Begrüßung
  • TOP 2: Jahresrückblick 2019
  • TOP 3: Bericht des Kassenprüfers
  • TOP 4: Entlastung des Vorstands
  • TOP 5: Ausrichtung und Aktivitäten 2020
  • TOP 6: Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor Sitzungsbeginn schriftlich oder per Mail beim Schriftführer eingereicht werden.

Ich freue mich auf eine möglichst vollständige Versammlung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,
Dr. Marc Böttcher
(Schriftführer)

Brücken, Überführungen und Kreisel sind schon da – wen stört da noch ein Windpark?

In der Oberhessischen Presse wurde zum Artikel „Klimanotstand ja – aber keine Windräder“ am 20.12.2019 ein Leserbrief veröffentlicht, in dem der Verfasser auf die Landschaftsveränderung rundum Wetter hinweist, die derzeit aufgrund der Bauarbeiten für die Umgehungsstraße entstehen. Und er ergänzt, „was würde dem entgegenstehen, dass diese Landschaft auch noch den Bau von Windkraftanlagen verträgt?“ Für die BI Windkraft Wetter antwortet Dr. Marc Böttcher:

Versucht man die Energiewende im nationalen Alleingang, ist sie im dicht besiedelten Deutschland zum Scheitern verurteilt. Dann müssen Windkraftanlagen an Standorten errichtet werden, an denen sie ineffizient arbeiten und Konflikte mit der Bevölkerung hervorrufen, wie zum Beispiel im VRG 3105 Todenhausen-Mellnau.

Hier haben wir gemessene Windhöffigkeiten von 4,8 m/s, die einen wirtschaftlichen Betrieb nicht möglich machen, auch wenn Herr Bartelmess in seinem Leserbrief vom 20.12.2019 „sich nicht vorstellen kann, dass der Wind hier anders pfeift“. Herr Bartelmess möchte berechtigter Weise den Wald schützen und die Energieerzeugung in die Nachbarkommune verlagern, wo „die Landschaft sich hier durch den Bau von Brücken, Überführungen und Kreisel total verändert hat.“

Auf seine Frage: „Was würde dem entgegenstehen, dass diese Landschaft auch noch den Bau von Windkraftanlagen verträgt?“ möchte ich ihm gerne antworten. Es sind die fehlende Windhöffigkeit, der rechtsgültige Ablehnungsbeschluss der Oberen Denkmalschutzbehörde wegen der Verstellung der Burg Mellnau und der ausgewiesene Wille aller Parteien in Wetter, auf diese Form der regenerativen Energiegewinnung zu verzichten. Nicht, weil man die Energiewende ablehnt, sondern weil man sich mit regenerativen Heizkraftwerken einer nachhaltigen Wärmeversorgung verschrieben hat, effizient die Wasserkraft nutzt und im VRG 3105 leider kein Wind weht.

Und um es klar zu sagen: symbolische Windräder reichen nicht aus! 66% der Primärenergie (Heizen, Transport und Strom) werden zurzeit importiert, zumeist Erdöl, Gas und Steinkohle. Alle bisher errichteten regenerativen Anlagen tragen zu 13%, die Windkraft mit 30.000 Anlagen nur zu 3% zur Primärenergie bei. Nimmt man nur den Strommarkt, beträgt der Anteil der Windenergie rund 40%.

Eine vollständige regenerative Energieversorgung (Heizen, Transport und Strom) erscheint bei diesen Zahlen auf deutschem Boden allein nicht machbar. Schlau wäre es, den Import von Energie ökologisch zu gestalten. Weg von Kohle, Öl und Gas, hin zu regenerativ erzeugtem Wasserstoff und grünem Strom. Wir liefern dazu das Know How und die Maschinen und dafür kaufen wir grüne Energie ein, die an effizienten Standorten produziert wird.

Für die BI Windkraft Wetter,
Dr. Marc Böttcher

Quelle: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe