So hoch werden Windräder im Jahr 2019

Als die BI Windkraft Wetter im Jahr 2012 sich erstmals mit Windrädern zwischen Todenhausen, Mellnau und Wetter befasste, sprachen wir über Anlagen mit einer Nabenhöhe von ca. 140m. Inklusive Rotorblätter kam man in der Spitze auf ca. 186m.

Mittlerweile sind 7 Jahre vergangen und die Technik hat sich weiterentwickelt. Zeit, für ein Update.

In unserer direkten Nachbarschaft, genauer: in Niederasphe, plant ein Investor bereits mit Anlagen, bei denen statt 186m eine Gesamthöhe von stolzen 250m angesagt ist.

Überträgt man dieses Maß auf die Verhältnisse in der Region Wetter, würden die Anlagen auf dem Galgenberg weithin alles überragen – selbst die Spitze des Wollenbergs.

Höhenprofil Windpark Todenhausen-Mellnau, Stand 2019

Spenden für die Klage: BI Windkraft Wetter vs. Land Hessen

Der Teilregionalplan Energie Mittelhessen trat am 18.12.2018 in Kraft. Immer noch lehnen zahlreiche Bürgerinitiativen die Zuordnung der Windvorranggebiete ab.

Gemeinsam mit der Stadt Wetter wollen wir, die BI Windkraft Wetter e.V., nicht hinnehmen, dass das Land Hessen bei der Planung der Windvorranggebiete sowohl die offizielle Windmessung der Stadt als auch das Gutachten der Oberen Denkmalschutzbehörde schlichtweg ignoriert hat. Diese Willkür wollen wir nicht hinnehmen und den vorgegebenen demokratischen Weg zu Ende gehen. Dieser besteht in einer Klage gegen den gesamten Teilregionalplan.

Die Klage gegen das Land Hessen erfordert in hohem Maße anwaltliches Engagement und einen langen Atem. Die Stadt Wetter hat uns aufgefordert, dass wir uns an den zu erwartenden Anwaltskosten in Höhe von maximal 12.000,- € beteiligen sollen. Die Erwartung der Stadt liegt bei 1/3 der Anwaltskosten, also bis zu 4.000,- €.

Für diese Summe reichen Mitgliedsbeiträge und unser Kassenstand leider nicht aus – und darum bitten wir um Ihre Unterstützung.

Wir klagen insbesondere, weil das Land Hessen Windkraftanlagen an einer Stelle bauen möchte, an der nachweislich kaum Wind weht. Dieser behördlichen Willkür muss Einhalt geboten werden. Energiewende ja, aber bitte mit Sinn und Verstand.

Wenn auch Sie unser Anliegen unterstützen, helfen Sie uns mit einer Spende!

Spendenkonto:

  • Empfänger: BI Windkraft Wetter
  • IBAN: DE02533500000080014651
  • BIC: HELADEF1MAR (Sparkasse Marburg-Biedenkopf)
  • Verwendungszweck: Klage gegen den TRPEM

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und Spenden an die BI sind steuerlich begünstigt. Spendenquittungen werden über den Kassenwart des Vereins ausgestellt. Kassenwart des BI Windkraft Wetter e.V. ist Rainer Heideroth, Burgstr. 11, 35083 Wetter-Mellnau.

Über den weiteren Verlauf der Klage informieren wir auf unserer Homepage
www.bi-windkraft-wetter.de.

 

Einladung zur 7. Jahreshauptversammlung

Liebe Aktivisten,

der Vorstand möchte Sie herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung einladen. Die Veranstaltung findet statt am: Freitag, den 22.02.2019 um 20:00 Uhr In der Kuckuckshütte an der Burg in Mellnau.

Tagesordnung:

  • TOP 1               Eröffnung und Begrüßung
  • TOP 2               Jahresrückblick 2018
  • TOP 3               Bericht des Kassenprüfers
  • TOP 4               Entlastung des Vorstands
  • TOP 5               Wahl des Vorstands
  • TOP 6               Ausrichtung und Aktivitäten in 2019
  • TOP 7               Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens bei Sitzungsbeginn schriftlich oder per Mail beim Schriftführer eingereicht werden.

Unter TOP 6 wird insbesondere die Klage der BI und der Stadt Wetter gegen den Teilregionalplan Energie Mittelhessen gesprochen. Diese Klage wird komplex und teuer – umso wichtiger ist es, darüber ausführlich zu sprechen.

Ich freue mich auf eine möglichst vollständige Versammlung und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Dr. Marc Böttcher
(Schriftführer)

Klage gegen den Teilregionalplan

Am Montag, den 17. Dezember 2018, lädt die BI Windkraft Wetter e.V. zu einer öffentlichen Vorstandssitzung ein. Ziel des Treffens ist, über die Klage der Stadt Wetter gegen den Teilregionalplan zu beraten.

Die Stadt Wetter strebt eine Klage gegen den Teilregionalplan als Ganzes und gegen das Wetteraner Vorranggebiet VRG 3105 im speziellen an. Die Stadt wünscht sich jedoch von der BI, dass wir diese Klage mit EUR 4.000,- unterstützen. Es gibt viel zu besprechen.

Die Veranstaltung findet statt am:
Montag, den 17.12.2018 um 20.00 Uhr
im Restaurant Pepperoni (ehem. Mellnauer Eck),
Marburger Str. 1, Wetter

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Beteiligung an der Klage der Stadt gegen den Teilregionalplan
  3. Verschiedenes

Einladung zur Podiumsdiskussion am 28. September

10 Bürgerinitiativen aus Mittelhessen laden ein zur öffentlichen Podiumsdiskussion vor der hessischen Landtagswahl 2018. Das Wichtigste in aller Kürze:

  • Erfahren Sie von den Parteien, wie es mit der Windenergie in Mittelhessen weitergehen soll.
  • Nutzen Sie die Gelegenheit zur Information und Diskussion mit Experten und Landtagskandidaten.
  • Freitag, 28. September 2018, 19:30 Uhr
  • Bürgerhaus Marburg-Cappel, Goethestr. 1, 35043 Marburg

Die bevorstehende Landtagswahl in Hessen ist ein wichtiger Meilenstein unseres demokratischen Meinungsbildungsprozesses. Die Energiewende und ihre Auswirkungen auf Menschen, Natur und Wirtschaft sind Schlüsselthemen für die Bürgerinnen und Bürger in Mittelhessen. Gerade bei der Umsetzung vor Ort sind noch zahlreiche Fragen offen, für die von der künftigen Landesregierung Lösungen und Antworten erwartet werden.

Im Landkreis Marburg-Biedenkopf gibt es bereits ca. 100 Windkraftanlagen (WKAs) und somit verfügen die Anwohner über direkte Erfahrungen, wie sich WKAs auf ihr Leben unmittelbar auswirken. Darüber hinaus bestehen, aufgrund der häufigen Stillstandzeiten, erhebliche Bedenken, ob diese Technologie eine sichere Energieversorgung gewährleisten kann und ob Strom langfristig bezahlbar bleibt. Der TRP-Energie-Mittelhessen weist zusätzliche Standorte aus, sodass von einem weiteren Zubau ausgegangen werden kann. Viele dieser Standorte befinden sich im Wald und vernichten damit wichtige CO2 – Senker sowie Lebensraum für Menschen und Tiere. Wir stellen uns als Bewohner der Region die Frage, inwiefern sich die Politik über die Interessen der Bürger stellen darf?

Dazu möchten wir gerne in einer Podiumsdiskussion von kompetenten Gesprächspartnern Argumente hören.

Wir freuen uns, folgende Politiker begrüßen zu dürfen:

  • CDU – Herr Dirk Bamberger
  • SPD – Frau Handan Özgüven, MdL
  • Grüne – Frau Angela Dorn, MdL
  • Linke – Herr Christian Bubel
  • FDP – Frau Lisa Freitag, Herr René Rock, MdL, Herr Hans-Otto Seitz
  • AfD – Herr Hakola Dippel

Zudem konnten wir die folgenden Fachexperten gewinnen:

  • Hans Teegelbekkers, Vernunftkraft Hessen, Thema: Windkraft generell
  • Dr. Eckhard Kuck, Fachzahnarzt Oralchirugie, Ärzteforum Emissionsschutz, Vorstandsmitglied INOVIB e.V., Thema: Mensch und Gesundheit
  • Dr. Wolfgang Dertz, Landesforstmeister a.D., Thema: Wald und Naturschutz

Durch die Diskussion wird uns als Moderator Herr Jens Koralewski, Korakom Köln, führen.

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Liebe Aktivisten,
der Vorstand möchte Sie herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung einladen. Wir bitte Sie um Rückmeldung zur Teilnahme an der Versammlung.

Die Veranstaltung findet statt am:
Freitag, den 23.3.2018 um 20.00 Uhr
im Restaurant Meteora in Amönau.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Jahresrückblick 2017
  3. Bericht des Kassenprüfers
  4. Entlastung des Vorstands
  5. Ausrichtung und Aktivitäten 2018
  6. Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor Sitzungsbeginn schriftlich oder per Mail beim Schriftführer eingereicht werden.

Ich freue mich auf eine möglichst vollständige Versammlung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Dr. Marc Böttcher
(Schriftführer)

Bauausschuss am 22. Januar 2018

Im Bauausschuss der Stadt Wetter wird am 22. Januar um 19 Uhr in der Stadthalle darüber beraten, ob und wie es in Sachen Windkraft weiter gehen sollte.

Zur Vorbereitung der Sitzung fasst die BI Windkraft Wetter den aktuellen Sachstand zusammen (PDF Dossier).

Fragen & Antworten zur Windkraft in Wetter:

Ich bin neu in dem Thema. Was hat unsere Stadt mit Windkraft zu schaffen?

Es gibt den Teilregionalplan Energie Mittelhessen. Er sieht u.a. vor, zwischen Wetter, Mellnau und Todenhausen Flächen für einen Windpark zur Verfügung zu stellen. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.3.2013 einstimmig einem Antrag des Magistrats zugestimmt, einen Widerspruch gegen die Fläche zu verfassen.  Diesen Antrag setzte die Verwaltung um, die Bedenken wurden aber letztlich vom Regierungspräsidium Gießen verworfen. Eine Windmessung der Stadt, gemeinsam finanziert mit einem potenziellen Investor, wurde dem RP Gießen im September 2014 vorgelegt, aber ebenfalls nicht anerkannt. Bedrückend: die Messung sagt klar aus, dass am geplanten Standort schlichtweg kaum Wind vorhanden ist.

Am 22.6.2016 haben der Bürgermeister, die Fraktionsvorsitzenden sowie die Ortsvorsteher von Kernstadt, Todenhausen und Mellnau öffentlich gegen die Entscheidung protestiert. Erneut: ohne Erfolg.

Ist der Teilregionalplan Energie Mittelhessen mittlerweile amtlich?

Nein, noch nicht. Die Landesregierung hat den Plan am 21.8.2017 mit einem Vorbehalt befürwortet. Am 8.11. hat die Regional-versammlung diesem Vorbehalt Rechnung getragen. Sobald der Plan im Staatsanzeiger veröffentlich wird, ist er gültig. Das kann jeden Tag der Fall sein. Quelle: RP Gießen

Wieso lese ich in der Zeitung ständig von Windparks im Landkreis, obwohl der Plan noch nicht in Kraft ist?

Die Veröffentlichung des Plans ist eine reine Formsache. Klagen gegen den Plan haben keine aufschiebende Wirkung. Die Verwaltung kann daher bereits jetzt auf dessen Grundlage ohne nennenswertes Risiko handeln. In der Region rumort es derzeit u.a. in Breidenbach, Amöneburg, Lohra, Michelbach, Dexbach, Biedenkopf, Wehrshausen und Mornshausen.

Sind Klagen gegen den Teilregionalplan absehbar? Sind sie realistisch?

Öffentlich bekannt sind u.a. die Ankündigungen von Biebertal und Breidenbach, klagen zu wollen. Die Stadt Alsfeld hat im Jahre 2012 vor dem Verwaltungsgerichtshof Hessen die Windkraft-Regelungen des Regionalplans 2010 gekippt.

Was bedeutet das für unsere Stadt?

In der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2016 sagte der Bürgermeister zu, über das weitere Vorgehen im Bauausschuss „zu gegebener Zeit“ beraten zu wollen.

Klar ist aber auch: sobald sich ein neuer Investor mit dem bisherigen über die Vorverträge einigt, hat er sofort Baurecht, dann gibt es nichts mehr zu entscheiden. Jetzt geplante Windkraftanlagen werden 240m hoch. Im Jahre 2012 sprachen wir von 140m.

Gibt es Alternativen zur Klage?

Ja, mehrere.

  1. Die Stadt könnte die Grundstücke in dem Planungsgebiet erwerben.
  2. Sie könnte die Windkraft-Vorverträge, vom letzten Investor erwerben und in einen vorsorglichen Bebauungsplan integrieren.
  3. Sie könnte über ein Abweichungsverfahren mit einer noch durchzuführenden Windmessung die Herausnahme der Fläche beantragen.

Was fordert die BI von der Stadt?

Handeln Sie, bevor es zu spät ist.

Weihnachtsfeier 2017

Am Freitag, den 1.12.2017, trifft sich die BI Windkraft Wetter im Restaurant Meteora in Amönau in der Raiffeisenstraße 4 um 20 Uhr zur letzten Sitzung in diesem Jahr.

Neben dem gemütlichen Beisammensein wollen wir uns an diesem Abend auch mit den aktuellen Themen der Windkraft beschäftigen. Wie der Presse nahezu täglich zu entnehmen ist, tut sich im Umland einiges, was auch wir auf dem Schirm haben sollten.

Treffen mit der Kommunalpolitik

Die Mitglieder der BI Windkraft Wetter e.V. treffen sich

am Mittwoch, den 5. April 2017,
um 20 Uhr im Restaurant Dolce Vita in Wetter.

Auf dem Programm stehen folgende Themen:

  • Weiteres Vorgehen in Sachen VRG 3105
  • B-Plan, Klage, Einwendung, …

Zu dem Treffen sind die Mitglieder des Magistrats und des Stadtparlaments Wetter herzlich eingeladen.

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2017

Der Vorstand lädt recht herzlich ein zur Jahreshauptversammlung.

Die Veranstaltung findet statt am:
Freitag, den 10.03.2017 um 20:00 Uhr
im Restaurant Meteora, Raiffeisenstr. 4 in Wetter-Amönau

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Jahresrückblick 2016
  3. Bericht des Kassenprüfers
  4. Entlastung des Vorstands
  5. Wahl des Vorstandes
  6. Ausrichtung und Aktivitäten in 2017
  7. Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens bei Sitzungsbeginn schriftlich oder per Mail beim Schriftführer eingereicht werden. Um Rückmeldung zur Teilnahme wird bis zum 8.3.2017 an den Schriftführer gebeten.

Teilregionalplan Energie Mittelhessen verabschiedet

20161109-teilregplan-verabschiedetFünf Jahre nach dem Aufstellungsbeschluss kam die Regionalversammlung Mittelhessen am 9. November 2016 im Kreishaus in Marburg zusammen, um den Teilregionalplan Energie Mittelhessen zu verabschieden. Der Plan dient dem Ziel, bis zum Jahr 2050 100% des mittelhessischen Energiebedarfs (ohne Verkehr) aus regenerativen Energiequellen gewinnen zu können. Dazu weißt er Vorranggebiete für Windenergie aus und benennt Suchräume und Vorbehaltsflächen für andere Energiequellen.

Der Vorsitzende der Regionalversammlung, Klaus Weber (SPD), eröffnete die Sitzung mit Lob für die Verwaltung und der offenherzigen Einschätzung, dass ihm durchaus bewusst sei, dass auf manchen der ausgewiesenen Flächen „kein Wind“ sei. Warum er diese Flächen dann dennoch im Plan beließ, blieb jedoch sein Geheimnis.

Stellungnahme der Verwaltung

Regierungspräsident Christoph Ullrich erinnerte daran, dass zwar jeder seine eigene Meinung haben dürfe, dass jedoch die mehrheitlich getroffene Entscheidung zu respektieren sei. Weiterhin wies er darauf hin, dass die im Regionalplan ausgewiesenen Flächen grundsätzlich für Windkraft geeignet seien, jede beantragte Anlage aber trotzdem ein BImSch-Verfahren durchlaufen müsse. Was für die Ausbau-Gegner hoffnungsvoll geklungen haben mag, ist jedoch ein zahnloser Tiger. Letztlich hat der Teilregionalplan das „ob“ einer Windkraft-Baumaßnahme schon positiv entschieden, lokal ist nur noch das „wie“ zu lösen. Es ist nicht zu erwarten, dass in einem Windkraft-Vorranggebiet das BImSch-Verfahren eine Windkraftanlage zu Fall bringen wird.

Landesplaner Ivo Gerhards erläuterte, dass noch bis gestern Abend Hinweise zu sechs Vorranggebieten eingegangen seien, die man auch kurzfristig geprüft habe – sie aber keine Veränderungen am Teilregionalplan bewirkt hätten. Immerhin stellte der Planer fest, dass mit 3.800ha Fläche nun 3% der Landesfläche im Landkreis Marburg Biedenkopf beplant sei und das es sich dabei natürlich auch um eine Flächenvorsorgeplanung handele. Die Perspektive, auf diesen Flächen bauen zu können, soll bis zum Jahre 2050 gelten. Gänzlich unerwartet kam von Seiten des Planers dann noch der Hinweis, dass die Flächenauszeichnung noch unter dem Vorbehalt der Flugsicherung stünde, die sich offenbar noch nicht endgültig zur Planung geäußert hat. Abschließend unterstrich er, dass alle Probleme, die im Rahmen der Planung erkannt wurden (wie bspw. Denkmalschutz, Windhöffigkeit) mit der Verabschiedung des Teilregionalplans als „gelöst“ gelten. D.h., die Flächen sind grundsätzlich für Windkraft geeignet, hier sei eine „Schwarz-Weiß-Planung“ geschaffen worden.

Stellungnahmen der Fraktionen

Werner Hesse (SPD) betonte für die SPD, dass es nicht auf die ausgewiesenen Flächen ankäme sondern darauf, wie viel Energie aus diesen Flächen gewonnen werden könne. In seinen Ausführungen machte er deutlich, dass, wenn aus der aktuellen Flächenplanung nicht genügend Energie gewonnen werden könne, letztlich die Ausschlusskriterien für die Flächensuche aufgeweicht werden müssten. Ferner wünschte sich die SPD mehr Möglichkeiten beim Repowering. Außerdem bedauerte der SPD-Fraktionsvorsitzende, dass er gerne die Interessen der Kommunen stärker im Plan berücksichtigt hätte, aber dafür leider „die Instrumente gefehlt hätten“. Trotz aller Sorgen die mit dem Plan verbunden sind, trägt ihn die SPD jedoch mit, da man die Schutzwirkung für die Flächen außerhalb der Vorranggebiete als besonders wichtig erachte.

Robert Fischbach sprach für die CDU und lobte die vorbildliche Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung. Er sprach vom „Gespenst der dritten Offenlage“, ließ aber auch durchblicken, dass der politische Wille auf allen Seiten gegeben war, dass es nicht so weit kommen solle. Er ließ weiterhin erkennen, dass auch er Zweifel an ein paar Flächen im Detail habe und beantragte, dass über die Vorranggebiete VRG4104 (Biebertal) und VRG3105 (Todenhausen-Mellnau) separat abgestimmt werden solle. Er schloss seine Ausführungen mit der Bemerkung, dass alle Beteiligten im Prozess der Erstellung des Teilregionalplans „jeden Tag klüger werden können und mit dieser Klugheit ein Abweichungsverfahren“ zum Teilregionalplan geführt werden könne.

Für die Grünen sprach Karsten McGovern, der seine Rede damit eröffnete, dass am Tag der Verabschiedung des Teilregionalplans gleichzeitig ein Leugner des Klimawandels Präsident der USA geworden ist. Er verwies darauf, dass, um das gesetze Ziel (100% regenerative Energie bis 2050) erreichen zu können, noch weit mehr Windenergie benötigt wird, da insbesondere bei der Gewinnung von Energie für Wärme noch ein langer Weg zurückzulegen sei. Auch brachte der Grüne ein Dilemma auf den Punkt: Windhöffigkeit und Artenschutz kollidierten mehrfach hart in der Planung – eine Abwägung, mit der nicht nur die Grünen unglücklich waren. In aller Offenheit benannte McGovern, dass er nicht glücklich darüber ist, wie schwer manche Entscheidung von außen nachvollziehbar seien. Dabei benannte er explizit das Windvorranggebiet 3105 (Todenhausen-Mellnau), dass u.a. trotz einer negativen Windmessung im Plan geblieben ist. Das die betroffene Gemeinde hiergegen klagen werde, sei ihm „völlig klar“. Leider stimmten die Grünen in der anschließenden Einzelabstimmung zu dem betroffenen Gebiet gegen die Herausnahme aus dem Plan – wodurch die Klage überhaupt erst erforderlich werden wird.

Für die Freien Wähler machte Friedel Kopp klar, dass seine Fraktion dem Teilregionalplan von Anfang an kritisch gegenüber stand, da Bund und Land kein Gesamtkonzept für den Wandel von der Atomenergie zu regenerativen Energien gehabt hätten. Im übrigen erfülle der Regionalplan zwar formal die Kriterien der Landesregierung, die Energiewende sei damit aber nicht zu schaffen. Auch er bemängelte die mangelnden Möglichkeiten des Repowerings und bedachte auch das VRG 3105 mit ein paar Worten. Die Fläche sei seiner Meinung nach ein „Grenzgebiet“, auf das man durchaus auch hätte verzichten können, wenn nicht bereits im Vorfeld so viele andere Flächen ausgeschlossen worden wären. Er prophezeite, dass „nicht wenige Anlagen“ am Widerstand vor Ort oder aufgrund fehlender Windhöffigkeit scheitern werden. Abschließend stellte er für seine Fraktion fest, dass man sich vom Teilregionalplan deutlich mehr erhofft habe und sich daher bei der Verabschiedung des Plans enthalten werden.

Beiträge einzelner Mitglieder

Im Anschluss an die Stellungnahmen der Fraktionen folgten noch vier Wortbeiträge einzelner Mitglieder. Ein Mitglied der SPD kündigte an, nicht mit der Fraktion stimmen zu wollen, da der Teilregionalplan einer Verhinderungsplanung sei.

Ein weiteres SPD-Mitglied (Gehard Schmidt) verwies darauf, dass nur 25% der Flächen im Plan gute Windhöffigkeit (>6,25m/s) hätten und dadurch der Druck auf windschwächere Gebiete sehr hoch gewesen sei. Die Ziele der Energiewende seien dadurch verfehlt. Kritik wurde auch am Landesplaner laut, da einzelne Fachentscheidungen (offenbar aufgrund schwerlicher Nachvollziehbarkeit) nun auf der politischen Ebene beurteilt werden müssten. Schmidt kündigte an, sich bei der Verabschiedung des Gesamtplans zu enthalten.

Jeweils eine Stimme kam zum Vorrangebiet bei Biebertal und Braunfels zur Sprache. Die Redner trugen ihre Bedenken gegen die jeweiligen Flächen vor, scheiterten in der Abstimmung aber jeweils am Block aus SPD und Grünen.

Einzelabstimmung zum VRG 3105

Es gab keine Fürsprache oder Diskussion zu dem Gebiet, der Vorsitzende ließ direkt über Robert Fischbachs Antrag abstimmen, ob das Gebiet im Plan bleiben solle. Die Einzelabstimmung fiel im Ergebnis negativ für Wetter aus: aus den Reihen der CDU stimmten drei Mitglieder gegen den Verbleib des Gebiets im Teilregionalplan, vier weitere (darunter die Freien Wähler) enthielten sich. Grüne und SPD stimmten für den Erhalt des Windvorranggebiets.

In der finalen Gesamtabstimmung wurde der Teilregionalplan Energie Mittelhessen einstimmig bei vier Enthaltungen angenommen. Die Enthaltungen kamen aus dem Block der Freien Wähler.

Konsequenzen für das VRG 3105

Aus Wetteraner Sicht gibt es jetzt drei Optionen:

  1. Im Umkreis von 15km um einen Flughafen dürfen keine Windräder stehen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 7.4.2016 abschließend geklärt. Es sollte daher zeitnah geklärt werden, ob die Deutsche Flugsicherung (DFS) respektive das Bundesaufssichtsamt für Flugsicherung sich zu unserer Fläche schon geäußert hat. Laut Google Maps beträgt der Abstand zwischen Flughafen und Windkraftfläche in der Luftlinie weniger als 9km.
  2. Sowohl der Vorsitzende der Regionalversammlung als auch der Altlandrat haben in der Versammlung darauf hingewiesen, dass beim Regierungspräsidium „Zielabweichungsverfahren“ beantragt werden können. Diese Verfahren sollen dazu dienen, Erkenntnisse, die noch nicht in den Plan eingeflossen sind, in einem strukturierten Verfahren aufnehmen zu können. Da die Nicht-Anerkennung der Wetterschen Windmessung zumindest fragwürdig ist und das ja offenbar auch bei den politischen Vertretern gesehen wurde, ist hier noch Raum für Gesprächsbedarf. Sollte das Argument nicht verfangen, wäre weiterhin denkbar, eine neue Windmessung durchzuführen – dann halt über das ganze Jahr 2017.
    Neben der Windhöffigkeit und dem Denkmalschutz könnte außerdem auch das Thema Wasserschutz von Belang sein, was Martin Hanika (CDU) im Kontext mit der VRG 4104 als Argument vorbrachte.
  3. Klage gegen den Regionalplan: Damit eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, muss nachgewiesen werden, dass das Regierungspräsidium bei der Aufstellung des Plans einen Fehler im konkreten Einzelfall oder eine Ungleichbehandlung begangen hat. Einen objektiv nachvollziehbaren Fehler wird man der Behörde nicht nachweisen können, eine Ungleichbehandlung hingegen schon. Im Punkt 2 des im EULI angenommenen Beschlusses Drucksache VII/102 wird festgelegt: Bestandsschutz haben alle vor der 2015er Offenlage des Teilregionalplans durchgeführte Messungen auf Basis von TR6 Rev. 8, für die Gutachten bis zum TRPEM 2015 vorgelegt wurden. Keinen (!) Bestandsschutz aber haben vor TRPEM 2015 durchgeführte Messungen auf Basis von TR6 Rev. 8, für die Gutachten nach TRPEM 2015 und vor TRPEM 2016 nachgereicht wurden. Hierfür ist kein sachlicher Grund erkennbar. Klagebereichtigt ist in jedem Fall die Gemeinde Wetter.

Ausblick

Unabhängig vom Abstimmungsverhalten zum VRG 3105 haben letztlich alle Fraktionen dem Teilregionalplan Energie Mittelhessen zugestimmt, da sie befürchteten, dass weitere Herausnahmen von Flächen aus dem Plan eine erneute Offenlage nötige gemacht hätten – wodurch sicherlich ein weiteres Jahr ins Land gegangen wäre. Die Fehlentscheidungen im Detail wurden billigend in Kauf genommen, getreu dem Motto: Augen zu und durch.

In diesem Sinne steht zu erwarten, dass die drei verbliebenen Optionen genau in dieser Reihenfolge abgearbeitet werden sollten: Die erste Adresse ist die Flugsicherung. Sollte das nicht fruchten, muss juristisch beurteilt werden, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Falls das gegeben ist, könnte der Umweg über das Zielabweichungsverfahren möglicherweise helfen – falls das schnell genug geht, ohne das Wetter Gefahr läuft, dass die Klagefrist verstreicht.

Die Schwere der Entscheidung ob des Teilregionalplans war Teilen der Regionalversammlung deutlich anzumerken. Die meisten werden im guten Willen gehandelt haben, wohl wissend, dass sie im Falle des VRG 3105 eindeutig gegen die Ziele der Landesplanung (5,75m/s), die Interessen der Bevölkerung und die gesamte politische Führung votiert haben. Diese Entscheidung nutzt weder der Energiewende noch dem langfristigen Ziel, sie schadet jedoch den Leuten vor Ort. Es liegt jetzt an der Gemeinde, diese Entwicklung zu korrigieren.

Positiv bleibt für den heutigen Tag zu vermerken, dass der gemeinsame Protest von Magistrat, Fraktionen, Ortsbeiräten und der BI in allen Teilen der Regionalversammlung gehört. Drei von vier Fraktionen erwähnten in ihrer Ansprache die Fläche bei Wetter – und zumindest ein Teil der Mitglieder stimmte ja auch für deren Herausnahme aus dem Plan. Herzlichen Dank an dieser Stelle an alle Spender, politischen Akteure und insbesondere Bürgermeister Spanka. Der Einsatz der letzten Wochen hat einen Achtungserfolg gebracht, der immer noch zum vollen Erfolg gedreht werden kann.

Offener Brief an die Mitglieder der Regionalversammlung

Sehr geehrte Mitglieder der Regionalversammlung Mittelhessen aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf,

sehr geehrter Herr Robert Fischbach,
sehr geehrter Herr Werner Waßmuth,
sehr geehrter Herr Werner Hesse,
sehr geehrter Herr Klaus Weber,
sehr geehrter Herr Dr. Karsten McGovern,
sehr geehrter Herr Bernd Schmidt,

im Jahr 2012 haben Sie die Energiewende für unsere Region eingefordert. Transparent und bürgernah sollte sie sein, eine sinnvolle Alternative zur Kernkraft sollte geschaffen werden. Mit der Aufstellung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen luden Sie Kommunen und Bürger ein, gemeinsam eine neue Basis für unsere Energieversorgung zu schaffen.

Die Stadt Wetter beteiligte sich an dem Prozess: wir untersuchten zwei Flächen für Windvorranggebiete. Wir finanzierten eine eigene Windmessung, holten Gutachten ein und beschäftigten uns mit Ihren Vorgaben. Im Ergebnis wurde festgestellt: auf der einen Fläche, dem Wollenberg, konnte ein interkommunaler Windpark nicht zustande kommen, da naturschutzrechtliche Gründe dagegen sprachen. Auf der andere Fläche (Todenhausen-Mellnau) wollten wir keine Windkraftanlagen bauen – als Einheimische wissen wir, dass dort kein Wind weht, stattdessen aber weithin sichtbar die denkmalgeschützte Burg Mellnau steht. Das sah das Regierungspräsidium Gießen leider anders und empfiehlt dort die Ausweisung eines Windvorranggebiets.

Wir, die politischen Vertreter der Stadt Wetter, fassten einstimmige Beschlüsse gegen diese Planung. Schon vor zwei Jahren legten wir der Planungsbehörde das Ergebnis einer mehrmonatigen Windmessung vor. Wir reichten ein Testat nach und machten in zahlreichen Gesprächen mit dem Regierungspräsidium Gießen und Ihnen persönlich unseren Standpunkt deutlich. Doch weder eine vernichtend schlechte Windmessung noch der Protest der Oberen Denkmalschutzbehörde fand im Teilregionalplan bisher wiederhall. Stattdessen wollen Sie zur nächsten Sitzung der Regionalversammlung beschließen, dass die Energiewende in unserer Gemeinde genau so kommen soll, wie wir vor Ort sie nicht wollen.

In aller Offenheit:

  • Es kann nicht sein, dass die Regionalversammlung und das Regierungspräsidium Gießen vier Jahre lang auf einen Plan hinarbeiten, der am Ende Flächen enthält, auf denen erwiesenermaßen kein Wind weht. Das ist kein Beitrag zur Energiewende sondern wird ein Millionengrab für industrielle Abschreibungsobjekte.
  • Es kann außerdem nicht angehen, dass wir von den politischen Vertretern in der Regionalversammlung unter der Hand mehrheitlich hören, dass die Verabschiedung des Gesamtplans wichtiger sei als die korrekte Behandlung einer einzelnen Fläche.
  • Und es kann ganz und gar nicht angehen, dass unsere selbst finanzierte und testierte Windmessung zwei Jahre lang der Planungsbehörde vorliegt und dieser Behörde wenige Tage vor Verabschiedung des Teilregionalplans einfällt, dass sie die Messung nicht anerkennen kann oder will. So darf eine staatliche Institution nicht mit einer Kommune umgehen.

Sie persönlich sind das demokratisch legitimierte Organ, das den Teilregionalplan des Regierungspräsidiums verabschiedet, korrigiert oder zurückweist. Es liegt an Ihnen – und nicht an der Planungsbehörde – auf welcher Grundlage die Energiewende in unserer Region stattfindet.

Wir, die politischen und gesellschaftlichen Vertreter der Stadt Wetter, erwarten von Ihnen, dass Sie eine nachweislich falsche Entscheidung der Planungsbehörde in der Regionalversammlung korrigieren. Sie können unsere strittige Windkraftfläche VRG 3105 (Todenhausen-Mellnau) noch zur Verabschiedung aus dem Teilregionalplan Energie Mittelhessen entfernen, ohne dass es einer erneuten Offenlage des Plans bedarf. Wir fordern Sie auf, genau das zu tun.

Wetter, den 22.10.2016

Kai-Uwe Spanka, Bürgermeister der Stadt Wetter
Harald Althaus, SPD Wetter
Nicklas Zielen, CDU Wetter
Stefan Ronzheimer, FDP Wetter
Klaus Gerber, Bündnis90/Die Grünen Wetter
Martin Krieger, Die Linke Wetter

Ralf Funk, Ortsvorsteher Todenhausen
Margot Diehl, Ortsvorsteherin Mellnau
Sabine Gleisner-Kuss, Ortsvorsteherin Kernstadt Wetter
Horst Althaus, BI Windkraft Wetter e.V.

RP Gießen erkennt Wetter’sches Windgutachten nicht an

Windkraft vor Mellnau: Regierungspräsidium Gießen unterschlägt Fakten

Im September 2016 tagte der Ausschuss für Energie, Umwelt, Ländlichen Raum und Infrastruktur (EULI) der Regionalversammlung, um die letzten Vorbereitungen für den Teilregionalplan Mittelhessen abzuschließen. Der Plan regelt verbindlich die Platzierung von Windkraftanlagen in unserer Region. Zur Vorbereitung dieser Sitzung legte das Regierungspräsidium Gießen Steckbriefe der Windkraftflächen vor – darunter auch die Fläche für den Windpark Todenhausen-Mellnau.

Im Kern sagte der Steckbrief:

  1. Es gibt „zwei widersprüchliche örtlichen (Wind)Gutachten“, die „keiner Qualitätssicherung unterzogen worden“ seien, so dass weiterhin die Aussage der TÜV Studie entscheidend sei – wonach vor Mellnau also Wind wehen müsse.
  2. Außerdem sei „unklar“, ob auf der Fläche jemand Windkraftanlagen bauen möchte.

Die BI Windkraft Wetter hat den zuständigen Dezernatsleiter beim Regierungspräsidium, Dr. Ivo Gerhards, damit konfrontiert, dass beide Aussagen nachweislich falsch sind. Immerhin liegt ja ein Gutachten des Fraunhofer-Instituts zur städtischen Windmessung vor. Und außerdem ist öffentlich bekannt, dass alle drei potenziellen Investoren schon vor über einem Jahr die Fläche aufgrund der ungenügenden Windhöffigkeit aufgegeben haben.

Regierungspräsidium erkennt Windgutachten nicht an

Auf den Fehler hingewiesen, wechselte der Dezernatsleiter seine Position. Das fehlende Umsetzungsinteresse wurde anerkannt, nun wiederrum wurde jedoch das Gutachten des Fraunhofer Instituts angezweifelt. Konkret fordert das Regierungspräsidium, dass das Gutachten „uneingeschränkt der 9. Revision der Technischen Richtlinie 6“ entsprechen müsse.

Wer hätte es gedacht? Auf Seite 5 des Fraunhofer-Gutachtens zur Windkraft vor Mellnau heißt es wörtlich: „Die in den geltenden Richtlinien, insbesondere der Technischen Richtlinie 6 Revision 9 (…) festgelegten Kriterien sind (in diesem Windgutachten) berücksichtigt.“

Was ist die 9. Revision der Technischen Richtlinie 6?

Am 22. September 2014 wurde die Revision 9 der Technischen Richtlinie 6 der Fördergesellschaft Windenergie (FWG) verabschiedet. Sie enthält umfangreiche Änderungen und Erweiterungen der bisher geltenden Anforderungen an Windgutachten. Insbesondere für Standorte in Lagen mit starken Höhenunterschieden gelten verschärfte Anforderungen. Viele unter den Bedingungen der Revision 8 durchgeführten Windgutachten erfüllen die Anforderungen der Revision 9 nicht oder nur in Teilen.

Welches Gutachten hat die Stadt Wetter vorgelegt?

Im September 2014 hat die Stadt Wetter das Ergebnis einer Windmessung beim Regierungspräsidium vorgelegt. Dabei handelt es sich um eine Windmessung der Firma anemos-jacob GmbH. Die Messung wurde zusammen mit einem Investor finanziert.

Die Messdokumentation selbst weist bereits im Vorwort darauf hin, dass Sie die Technische Richtlinie 6 Revision 9 berücksichtigt, lediglich die Messdauer von 12 Monaten sei nicht gegeben. Zu dieser zeitlichen Beschränkung führt das Ingenieurbüro in der Messdokumentation explizit aus: Die zeitlich beschränkte Messung auf dem Galgenberg wurde „über ein detailliertes und differenziertes Extrapolationsverfahren behoben; dies ist auch nach der TR 6 explizit zugelassen“ (sic!)

Im Oktober 2015 hat die Stadt Wetter noch ein Gutachten zur Windmessung vom Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) nachgelegt. Das Gutachten wurde auf Empfehlung des Regierungspräsidiums Gießen beim IWES beauftragt.

Bestandsschutz verdreht

Im vorletzten EULI-Ausschuss wurde im Beschluss DS VIII 102 beschlossen, dass für sämtliche Windgutachten uneingeschränkt die TR6 Revision 9 gilt. Dies bezieht sich insbesondere in Bezug auf den 12-monatigen Messzeitraum. Diesen 12-monatigen Messzeitraum erfüllt die Wetter’sche Messung nicht – was jedoch gemäß der geltenden Richtlinie völlig in Ordnung war (s.o.).

Gleichzeitig wurde auch ein Bestandsschutz für alle Windgutachten beschlossen, die bereits im Teilregionalplan zur Offenlage 2015 berücksichtigt wurden. Das Wetter’sche Gutachten wurde zwar vor der Offenlage eingereicht, aber nicht mehr für den Plan berücksichtigt! Es hat daher keinen Bestandsschutz – und da es den 12-monatigen Messzeitraum nicht erfüllt, gilt es nicht mehr.

Das Regierungspräsidium spielt falsch

Als sei das Katz-und-Maus-Spiel um Windgutachten und Denkmalschutz vor Mellnau nicht genug, kam kürzlich noch eine weitere Ungereimtheit ans Licht.

In einer Kleinen Anfrage an die Hessische Landesregierung vom 20.04.2016 erkundigte sich die FDP, „welche Gemeinden haben gegen aktuell in Planung befindliche Windvorranggebiete Einwendungen vorgebracht?“ Diese Frage beantwortete die Landesregierung am 12.7.2016 ziemlich detailliert. Namentlich wurden alle 69 Kommunen im Regierungsbezirk Gießen benannt, die Einwendungen vorgebracht hatten – die Stadt Wetter war nicht dabei.

Dass es sich dabei um einen Irrtum handelt, kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Stadt hat ihre ablehnende Haltung schriftlich klar dem Regierungspräsidium dargelegt. Auch fand zwischenzeitlich ein gemeinsamer Termin von Stadt und BI beim RP statt – vom öffentlichen Diskurs ganz zu schweigen.

Es ist völlig offensichtlich: im Regierungspräsidium Gießen läuft in Sachen Windvorranggebiet 3105 (Todenhausen-Mellnau) einiges ziemlich schief!

Was ist jetzt zu tun?

Die politische Entscheidungsfindung ist zwar auf der Schlussgeraden, doch noch gibt es eine Alternative zur Klage.

Die Stadtverordneten in Wetter müssen vor der nächsten EULI-Sitzung am 2.11.2016 einen überfraktionellen Beschluss verabschieden. In diesem muss an die Regionalversammlung appelliert werden, die willkürliche Ungleichbehandlung der Windgutachten (s.o.) umgehend zu beenden. Falls dieser Bestandsschutz auch für das Wetter’sche Windgutachten erreicht wird, muss es berücksichtigt werden – und dann fällt die Fläche.

Klagen ist möglich

Sollte der Teilregionalplan trotz aller Einwände dennoch verabschiedet werden, bleibt den Stadtverordneten nur noch zu entscheiden, ob man das Gebaren des Regierungspräsidiums Gießen geduldig hinnimmt oder den Weg in die Klage geht.

Falls der Klageweg beschritten wird, stehen die Chancen für die Stadt gut:

  • Die Behörde verschwieg ein hartes Ausschlusskriterium im Flächensteckbrief für den EULI-Ausschuss.
  • Der EULI-Ausschuss hat eine völlig willkürliche Regelung zum Bestandsschutz von Windgutachten beschlossen, ohne erkennbaren sachlichen Grund.
  • Die Planungsbehörde ignoriert den rechtskräftigen Windkraft-Ablehnungsbescheid der Oberen Denkmalschutzbehörde zum Schutz der Burg Mellnau.