Da sich aktuell mehrere Investoren um Grundstücke im Windvorranggebiet 3105 bemühen, hat der Vorstand der BI im Januar 2020 beschlossen, über eine Anzeige im Wetteraner Boten die Grundstückseigentümer über mögliche Fallstricke in einem der kursierenden Pachverträge hinzuweisen. Dies sollte über den Wetteraner Bote geschehen.
Obwohl wir hierfür zunächst ein Angebot vom zuständigen Verlag erhielten, folgte kurz darauf die Absage, mit der Begründung, dass die „Stadtverwaltung“ nicht möchte, dass unsere Anzeige im Boten erscheint.
Wir haben dies zum Anlass genommen, in der Stadtverordnetenversammlung am 18.2.2020 beim Magistrat nachzuhaken, nach welchen Kriterien Anzeigen im Wetteraner Boten freigegeben werden. Über die Antwort und den weiteren Sitzungsverlauf berichtet die Oberhessische Presse am 21.2.2020.
Selbstverständlich lassen wir uns als BI hiervon nicht entmutigen – und veröffentlichen unsere Sicht der Dinge zunächst einmal online. Der nachfolgende Infoflyer kann auch gerne per WhatsApp oder E-Mail geteilt werden.