BI fordert Bebauungsplan für Windpark Todenhausen-Mellnau

Zusammenfassung zum Infoabend vom 4.12.2013, Windpark Todenhausen-Mellnau:

Investoren

Nach unseren Erkenntnissen bemühen sich derzeit die Rostocker E.N.O. und die Renertec GmbH aus Brachtal darum, einen Windpark zwischen Mellnau, Todenhausen und Wetter bauen zu dürfen. E.N.O. hat hierzu bereits Unterlagen beim Regierungspräsidium Gießen eingereicht, bei Renertec ist man noch nicht ganz so weit. Angesichts der unsicheren Winderträge an diesem Standort gehen wir außerdem davon aus, dass beide Unternehmen den Windpark zwar bauen, aber letztlich nicht werden betreiben wollen. Das Betriebsrisiko dürfte an namenlose Investment-Fonds übergeben werden, die aufgrund der niedrigen Zinsen nahezu überall investieren, wo es etwas zu holen geben könnte.

Fläche

Im Regionalplan 2010 war das Gebiet zwischen dem Sonnenwendskopf und dem Galgenberg zwar auch schon als Windkraftfläche ausgewiesen, allerdings hat sich der konkrete Umfang der Fläche im Laufe der Planung fast verdoppelt! Grund für die geheimnisvolle Flächenvermehrung ist die sogenannte „parzellenscharfe Planung“. Fakt ist: die Anlagen können nun deutlich näher an Simtshausen und Mellnau herankommen.

Standpunkte der Fraktionen

Im Sommer haben wir die fünf Fraktionen um ihre Meinung zum Windpark vor Mellnau gebeten – und diese Antworten erhalten:

  • CDU: Zustimmung, falls genug Wind, eigene WEA sollten dort gebaut werden, falls sich das für Wetter rechnet
  • SPD: Zustimmung, Regierungspräsidium soll entscheiden, ob die Fläche genehmigungsfähig ist, wenn Windkraft kommt, dann mit eigenen Anlagen
  • FDP: Ablehnung, es wird zu wenig Wind dort erwartet, das Landschaftsbild leide zu stark und die Akzeptanz vor Ort sei zu gering
  • Grüne: keine Aussage!
  • Linke: Ablehnung, es wird zu wenig Wind dort erwartet, der Denkmalschutz der Burg Mellnau soll respektiert werden, eigene Windkraftanlagen kommen nicht in Frage, notfalls sollte gegen die Fläche geklagt werden

Standpunkt der BI

Die BI lehnt es ab, dass auf dieser Fläche Windenergieanlagen entstehen. Begründung:

  • Umzingelung: Kommen die Windparks im Landkreis wie geplant, wird man von Mellnau aus 6 Windparks sehen können. Bei Tag und Nacht – im dunkeln sogar mit Beleuchtung. Würde der Windpark direkt vorm Dorf nicht gebaut werden, bliebe den Einwohnern zumindest noch ein unverstellter Blickkorridor übrig.
  • Verstellung der Burg: Die Burg Mellnau ist ein über 750 Jahre altes Baudenkmal mit historischen Sichtbeziehungen weit über Wetter hinaus. Vom der Sackpfeife und dem Marburger Schloss bis hin zum Taunus ist die Burg zu sehen – jedenfalls bisher. Die geplanten Windkraftanlagen sind ca. 70m höher als die Burg, die Sichtbeziehung wird dauerhaft unterbunden.
  • Abstände zu den Ortschaften: Die Windparkfläche unterschreitet nach Wetter und Todenhausen die von der Regionalversammlung geforderten Mindestabstände! Gewünscht ist, dass WKA mindestens 1.000 Meter Abstand vom Siedlungsgebiet halten, im derzeitigen Entwurf wird diese Abstandsregelung nicht eingehalten. Ärger genug scheinen WKA in Siedlungsnähe ja bereits jetzt zu machen – selbst im ZDF wurde darüber schon berichtet.
  • Niemand will diese Fläche! Seit 2006 wird das Gebiet, auf dem der Windpark Todenhausen-Mellnau entstehen soll, immer wieder abgelehnt. Angefangen beim Ortsbeirat Mellnau über diverse Gutachten, Sorgen um den Rotmilan und den zu geringen Wind, bis letztlich hin zur Stadt Wetter, die den Windpark an dieser Stelle eben auch nicht haben will.

Eine ausführliche Begründung unserer Ablehnung des Windparks Todenhausen-Mellnau haben wir auch gegenüber dem Regierungspräsdium Gießen zum Ausdruck gebracht.

Forderungen der BI

Wir gehen davon aus, dass die neue Schwarz-Grüne Landesregierung mehr Windkraft für Hessen fordern wird – Koste es, was es wolle. Da die Veränderungssperre für die Windparkfläche Todenhausen-Mellnau im Mai 2014 ausläuft und danach die Investoren einigermaßen unbürokratisch mit dem Bau beginnen können, fordern wir die Stadt Wetter auf, jetzt den Bebauungsplan auf den Weg zu bringen um den Investoren rechtzeitig regulatorische Zügel anzulegen:

  • Wir fordern einen rechtlich sicheren Bebauungsplan für die Fläche Todenhausen-Mellnau (VRG 3105) vor Ablauf der Veränderungssperre im Mai 2014.
  • Wenn schon Windkraft, dann bitte auf den Flächen der Stadt Wetter, damit die Parlamentarier entscheiden können, ob und wann WEA dort entstehen.
  • Wir unterstützen bis zu drei Windräder auf dem Gebiet. Drei Windräder sind für den Wetteraner Stromverbrauch ausreichend.
  • Die Windräder müssen in der Höhe so begrenzt sein, dass sie die Burg Mellnau nicht überragen. Die historischen Sichtbeziehungen auf das regional identitässtiftende Denkmal sollen respektiert werden.
  • Die Beleuchtung der Windkraftanlagen (Mastbefeuerung) soll derart gestaltet sein, dass eine synchronisierte Befeuerung auf der Gondel möglich ist. Perspektivisch sollen radargestützte Befeuerungen nachgerüstet werden, sobald diese durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen sind. Sprich: die 200m hohen Anlagen dürfen gerne blinken wenn ein Flugzeug in der Nähe ist – ansonsten aber keine Energie verschwenden.
  • Wir wollen in die Planung der Energiewende in Wetter mit einbezogen bleiben – und hoffen darauf, dass wir bei Magistrat und Stadtparlament weiterhin gehör finden.

Weiterführende Informationen

  1. Fakten zum Windpark, Vortrag Marc Böttcher vom 4.12.2013
  2. Rückblick der Oberhessischen Presse auf den Infoabend vom 7.12.2013

2 Gedanken zu „BI fordert Bebauungsplan für Windpark Todenhausen-Mellnau

  1. Pingback: Mellnau Newsletter Dezember 2013 | Andreas W. Ditze

  2. Sie fordern einen rechtlich sicheren Bebauungsplan für die Fläche Todenhausen-Mellnau (VRG 3105) vor Ablauf der Veränderungssperre im Mai 2014.
    ◾Wenn schon Windkraft, dann bitte auf den Flächen der Stadt Wetter, damit die Parlamentarier entscheiden können, ob und wann WEA dort entstehen.

    Hier stellen sich mir einige Fragen zu ihren Forderungen:

    Ist eine Verlegung oder Enteignung zur Errichtung von WEA zugunsten der Gemeinde überhaupt zulässig.

    Die Ausweisung von Standorten für WEA über einen Bebauungsplan, ohne dort welche zu errichten, ist nach meinem Kenntnisstand eine Verhinderungsplanung die nicht zulässig ist.

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