Parteien nehmen Stellung zur Windkraftfläche vor Mellnau

Im aktuellen Kommunalwahlkampf wird auch die Windenergie-Vorrangfläche vor Mellnau von den Parteien thematisiert.

Die Parteien wurden befragt: Was wird Ihre Liste unternehmen, falls das Regierungspräsidium die Windkraft-Vorrangfläche vor Mellnau weiterhin im Teilregionalplan belässt?

CDU

Da [der Standort] insoweit auch den landesplanerischen Vorgaben nicht entspricht und aus Gründen des Denkmalschutzes problematisch ist, gehen wir aktuell davon aus, dass eine Ausweisung als Windkraft-Vorrangfläche nicht mehr zu erwarten ist.

SPD

Wir gehen aber davon aus, dass das jetzt vorliegende, geprüfte Windgutachten ausreichend ist, um dieses Ziel [die Fläche nicht weiter zu beplanen, d.Red.] zu erreichen.

Grüne

[Es] ist natürlich Unsinn, eine Vorrangfläche auszuweisen oder aber im Teilregionalplan zu belassen, die sowohl Ökologisch und Ökonomisch keinen Sinn macht. Soweit erstmal zu unserer Grundeinstellung. Das trifft auch auf die Fläche vor Mellnau zu. Wir haben schon mehrfach betont, dass wir keine Politik gegen die Bürger Mellnaus in dieser Angelegenheit machen werden. Daran hat sich auch nichts geändert. In der Angelegenheit vor Mellnau hat die Stadt ja schon ihre [ablehnenden; d. Red.] Stellungnahmen abgegeben, denen wir uns anschließen. Auch werden wir uns diesbezüglich weiteren Maßnahmen anschließen, die eine Herausnahme befürworten. Nur gemeinsam kann man in dieser Angelegenheit etwas erreichen.

FDP

Sollte die Fläche trotz des vorliegenden Windgutachtens im Teilregionalplan verbleiben, müssen wir mit dem bereits durch die Stadt beauftragten Büro und im Parlament über weitere Möglichkeiten über die Vermeidung des Baus von Windrädern beraten und unser weiteres Vorgehen beschließen. Es gilt diese Windräder zu verhindern!

Linke

Wir sagen Nein zur Windenergienutzung dort, wo sie für die Menschen unzumutbar ist (Todenhausen/Mellnau) oder die Vereinbarkeit mit dem Artenschutz nicht gegeben ist (Wollenberg).

Quelle:https://ditze.net/2016/02/windkraft-vor-mellnau/

Einladung zur 4. Jahreshauptversammlung

Der Vorstand der BI Windkraft Wetter e.V. lädt herzlich ein zur Jahreshauptversammlung. Wir bitten Sie um Rückmeldung zur Teilnahme an der Versammlung.

Die Veranstaltung findet statt am:

Freitag, den 11.03.2016 um 20:00 Uhr
in der Kuckuckshütte an der Burg in Mellnau

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Jahresrückblick 2015
  3. Bericht des Kassenprüfers
  4. Entlastung des Vorstands
  5. Ausrichtung und Aktivitäten in 2015
  6. Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor Sitzungsbeginn schriftlich oder per Mail beim Schriftführer eingereicht werden.

Treffen der BI am 2.12.2015

Die Mitglieder der BI Windkraft Wetter e.V. treffen sich

am Mittwoch, den 2. Dezember 2015,
um 20 Uhr auf der Kuckuckshütte in Mellnau.

Auf dem Programm stehen folgende Themen:

  • Organisation der JHV 2016
  • Weiteres Vorgehen in 2016 zum Teilregionalplan
  • Kontakte zu den BI Wollenberg, Hilsberg, Biedenkopf und Vernunftkraft
  • Bericht Kassenwart zu den Mitgliedsbeiträgen
  • Verschiedenes

Können harte Ausschlusskriterien wegdiskutiert werden?

Rechtzeitig vor Ablauf der 2. Offenlage des Teilregionalplans hat es die Stadt Wetter geschafft, zu ihrer Windmessung für das Vorranggebiet Todenhausen-Mellnau ein fachliches Testat vom IWES Institut in Kassel zu bekommen. Das Institut bestätigt, was die Windmessung zuvor feststellte: auf dem Vorranggebiet 3105 weht zu wenig Wind – genau genommen: 4,8m/s.

Die testierte Windgeschwindigkeit ist weitab der im Land Hessen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit in Höhe von 5,75m/s. Aus Sicht der BI ist somit ein hartes Ausschlusskriterium erfüllt – und das Vorranggebiet muss aus dem Teilregionalplan gestrichen werden.

Ob das Regierungspräsidium Gießen das auch so sieht, wird sich hoffentlich bald klären. Eine offizielle Anfrage der BI läuft bereits.

Einspruchsvorlage zur 2. Auslage des Teilregionalplans Energie Mittelhessen

Mit der 2. Offenlegung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen fordert das Regierungspräsidium Mittelhessen letztmalig alle Bürger auf, den Plan der Regionalverwaltung zur Verteilung von Windkraftanlagen kritisch zu durchleuchten.

Für das Gebiet der Stadt Wetter stellen wir Ihnen folgende Vorlagen bereit:

Die Vorlage entspricht dem amtlichen Anhörungsvordruck des Regierungspräsidiums. Sie müssen lediglich auf der ersten Seite Ihre persönlichen Daten ergänzen. Wer mag, kann selbstverständlich auch die inhaltlichen Passagen zur Windkraftfläche ändern.

Den Einspruch können Sie per E-Mail oder postalisch einreichen:

E-Mail: regionalplan@rpgi.hessen.de

Postanschrift:
Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 31
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Die Einspruchsfrist endet am 6. Oktober 2015!

Treffen am 23. September um 20 Uhr in Mellnau

Die Mitglieder der BI Windkraft Wetter e.V. treffen sich

am Mittwoch, den 23. September 2015, um 20 Uhr auf der Kuckuckshütte in Mellnau

zur weiteren Planung unserer Antwort auf die erneute Offenlage des Teilregionalplans Energie Mittelhessen. In dem Plan wird unter anderem die Windkraftfläche vor Mellnau trotz der negativen Windmessungen weiterhin als Vorrangfläche für Windenergie geführt.

Angebot an die Stadt Wetter: wir zahlen das Gutachten

Da das Regierungspräsidium Gießen die negative Windmessung der Stadt Wetter für das Windvorranggebiet Todenhausen-Mellnau nicht anerkennt, hat die Stadt zusammen mit dem Investor ein detailliertes Windgutachten erstellen lassen.

Dies brachte Mitte Juli die Gewissheit: die Windgeschwindigkeit vor Mellnau beträgt in 120m Höhe im Schnitt 4,8m/s. Dieser Wert liegt mehr als 16% unterhalb der Mindestwindgeschwindigkeit, die eine Windparkfläche haben muss, um genehmigt werden zu können. Leider hat es die Stadt Wetter erneut versäumt, sich für das neuerliche Gutachten ein vom Regierungspräsidium gefordertes Testat vom Fraunhofer-Institut geben zu lassen.

Da die BI es nicht zulassen wird, dass die Herausnahme der Windvorrangfläche Todenhausen-Mellnau an einer gutachterlichen Formatlität scheitert, fordern wir die Stadt Wetter auf, dass erstellte Windgutachten unverzüglich an die BI zu übergeben. Wir werden dann auf eigene Kosten das geforderte Testat beaufttragen.

Treffen am 26. August um 20 Uhr in Mellnau

Die Mitglieder der BI Windkraft Wetter e.V. treffen sich

am Mittwoch, den 26. August 2015, um 20 Uhr auf der Kuckuckshütte in Mellnau

zur Planung unserer Antwort auf die erneute Offenlage des Teilregionalplans Energie Mittelhessen. In dem Plan wird unter anderem die Windkraftfläche vor Mellnau trotz der negativen Windmessungen weiterhin als Vorrangfläche für Windenergie geführt.

Musterschreiben an die Regionalversammlung – Termin 11.6.2015

Am 11. Juni tagt in Gießen der Ausschuss für Energie, Umwelt, ländlichen Raum und Infrastruktur. In diesem Gremium wird in ein paar Tagen darüber entschieden, was in Mittelhessen mit den ca. 10 „ungeklärten“ Windkraftflächen geschehen soll. Alle übrigen Flächen wurden bereits in rot und grün eingeteilt. Die Fläche vor Mellnau als auch die Fläche am Wollenberg sind beide gelb – über beide wird dort abgestimmt werden.

Was ist das Problem?

Von Seiten des Vorstands haben wir das Gespräch mit Vertretern der Regionalversammlung gesucht. Dabei kam heraus:

  • Denkmalschutz ist kein Hinderungsgrund – so schlimm wird es schon nicht.
  • Der politische Wille der Stadtverordneten in Wetter ist ebenfalls nicht entscheidend. Parlamentarier vor Ort sind oft gegen Windkraft, daher trifft die höhere Ebene eben eine Abwägungsentscheidung. Frei nach dem Motto: irgendwo müssen die Anlagen ja stehen.
  • Das Windgutachten der Stadt wird rundweg angezweifelt, weil ihm der amtliche Segen des Fraunhofer Instituts fehlt.

Kurzum: alles läuft auf eine rein politische (=willkürliche) Entscheidung hinaus – und sie sieht momentan nicht gut für die Fläche Todenhausen-Mellnau aus.

Was ist zu tun?

Wir haben ein Musterschreiben (Word-Datei) sowie eine Adressliste der stimmberechtigten Mitglieder der Regionalversammlung vorbereitet.Dieses Schreiben soll möglichst viele stimmberechtigte Mitglieder der Regionalversammlung erreichen  – Vertreter aller Parteien und Regionen freuen sich auf eure Post. Das Musterschreiben kann gerne verschärft, gekürzt oder ergänzt werden. Die Briefe sollten bis zum 4. Juni versandt werden.

Kurzfassung

Word-Datei öffnen, Absenderadresse ändern, Empfänger aus der Adressliste raussuchen + eintragen, alles ausdrucken, eintüten, absenden.

Downloads

Nordex 117: geräuschintensive Getriebetechnik

Die Oberhessische Presse berichtete heute über den Windpark nahe Burgholz. In dem Bericht ging die Zeitung insbesondere auf den Windkraftanlagentyp Nordex 117 ein. Dieser ist besonders für Schwachwindflächen geeignet. Die Nabenhöhe beträgt 140,5 Meter, der Rotordurchmesser kommt auf stolze 117(!) Meter. Zur Frage der Leistungsfähigkeit schreibt das Blatt: Dieser [Anlagentyp] erlaubt trotz der Verluste durch die geräuschintensive Getriebetechnik eine Leistung von 2,4 Megawatt. Die Gesamthöhe der Bauwerke liegt über 200 Meter.

Die „geräuschintensive Getriebetechnik“ ist eine euphemistische Umschreibung dessen, was Bürgerinitiativen schon lange befürchten und teilweise am eigenen Leib erleben. Das Problem ist international bekannt, kürzlich hat die dänische Regierung eigene Forschungsarbeiten in dieser Sache beauftragt.

Die Nordex N117 stand auch für den Windpark Todenhausen-Mellnau zur Diskussion – und einmal mehr stellt sich die Frage, ob die Entfernung nach Todenhausen, Wetter und Mellnau tatsächlich ausreichend ist, um Belästigungen durch permanenten Getriebelärm zu vermeiden. Wir befürchten aufgrund der räumlichen Nähe zu den Orten und der exponierten Lage des Windparks, dass es mit dieser Technologie zu wahrnehmbaren Problemen kommen wird.

Jahreshauptversammlung am 27. Februar 2015

Der Vorstand der BI Windkraft Wetter lädt alle Mitglieder herzlich ein zur Jahreshauptversammlung.

Die Veranstaltung findet statt am:

Freitag, den 27.02.2015 um 20:00 Uhr
in der Kuckuckshütte an der Burg in Mellnau

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Jahresrückblick 2014
  3. Bericht des Kassenprüfers
  4. Entlastung des Vorstands
  5. Wahl des Vorstands
  6. Ausrichtung und Aktivitäten in 2015
  7. Abstimmung zum Beitritt zum Netzwerk „Vernunftkraft Hessen e.V.“
  8. Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor Sitzungsbeginn schriftlich oder per Mail beim Schriftführer Dr. Böttcher eingereicht werden.

Teilregionalplan Windenergie auf Abwegen

Nach dem rechtskräftigen Ablehnungsbeschluss gegen ENO war eigentlich alles sonnenklar: der Landesdenkmalschutz hatte sich der Burg Mellnau und der Gesamtanlage des Ortes angenommen und minutiös begründet, warum vor Mellnau keine Windkraftanlagen entstehen dürften. Fast zeitgleich gab die Stadt Wetter das Ergebnis ihrer Windmessung bekannt und Bürgermeister Spanka kam zu dem Schluss: die Fläche ist „für Windkraft tot“. Denkmalschutz und Windmessungen bestätigt damit, was die Parlamentarier in Wetter schon ein Jahr zuvor ausgedrückt hatten: die Kommunalpolitiker sprachen sich bereits im März 2013 einstimmig gegen den Windpark vor Mellnau aus.

Regierungspräsidium ignoriert die Fakten: Denkmalschutz, Windhöffigkeit, Bürgerwille

Trotz dieser Fakten weigert sich das Regierungspräsdium Gießen jedoch, die Fläche aus der Planung des Teilregionalplans herauszunehmen. Dem zuständigen Entscheidungsgremium, dem EULI Ausschuss der Regionalversammlung Mittelhessen, wurde dazu lediglich mitgeteilt, dass es bei der Mellnau-Fläche neue Erkenntnisse zum Denkmalschutz gäbe und außerdem das städtische Windgutachten nicht den geforderten Standards entspräche. Auf Nachfrage der BI bestätigte die Behörde die Ernsthaftigkeit dieser Stellungnahme.

Einschätzung der BI

Grundsätzlich begrüßt es die BI Windkraft Wetter, dass das Regierungspräsidium sich so umsichtig zeigt und offenbar jeden Aspekt notfalls auch mehrfach abprüft. Dennoch ist in diesem Fall für uns die Grenze des Nachvollziehbaren deutlich überschritten. Klartext:

  • Die Fakten „5.2m/s Windmessung“ und „rechtsgültig festgestellter Denkmalschutz“ sowie die einstimmige politische Ablehnung der Windkraftfläche hätte jeweils für sich gesehen schon für eine Streichung der Fläche im Teilregionalplan ausreichen sollen.
  • Alle drei Fakten zusammen hätten unweigerlich dazu führen müssen, dass die Fläche nicht weiter verfolgt wird.
  • Die Stadt hat die Windhöffigkeit gemessen und es kam dabei heraus, dass hier zu wenig Wind ist – was ja die Einheimischen schon seit Jahren sagen. Und dennoch: wieso bitteschön kümmert es die Behörde, dass ein Investor vom Schreibtisch in Münster aus das Windgutachten nochmal neu durchrechnet und dabei zu einem anderen Schluss kommt? Das Interesse des Investors ist doch sonnenklar – und wer sich jetzt fragt, warum ein Geldgeber kritische Windgutachten schönrechnen sollte, der sei auf die erhellenden Erläuterungen des Magazins Der Spiegel verwiesen.
  • Wie schon bei der Windmessung spielt die Behörde auch beim Thema Denkmalschutz mit uns Bürgern „verkehrte Welt“. Da entscheidet das Landesdenkmalamt (es gehört übrigens zum Regierungspräsidium) rechtskräftig im Rahmen eines Bauantrags, dass die Windkraftanlagen vor Mellnau nicht zulässig sind. Dann legt ein neuer Investor den Planern des Teilregionalplans neue Gutachten vor – und schon sind die gerichtsfesten Erkenntnisse des Landesdenkmalschutzes offenbar nichts mehr wert. Dieses Verhalten ist aus unserer Sicht zutiefst suspekt und weckt böse Erinnerungen an unrühmliche Windkraft-Tage der Behörde.

Nicht mit uns, Öffentlichkeit muss her

Wir von der BI haben ordentlich Widersprochen, haben mit Fakten argumentiert und konnten letztlich mit den politischen Akteuren vor Ort unserem Anliegen gehör verschaffen. Wir haben uns an die Regeln gehalten, doch das Regierungspräsidium Gießen ignoriert seine eigenen Regeln. Wir lehnen dieses Verhalten ab – und wir werden uns dagegen auflehnen.

Konkrete Forderungen an den Bebauungsplan Windpark Todenhausen-Mellnau

Der Bebauungsplan für den Windpark Todenhausen-Mellnau enthält aus Sicht der BI noch zu viel „gesetzliches Minimum“ und zu wenig Steuerungs- und Schutzfunktion für Natur und Bevölkerung. Die BI Windkraft Wetter hofft, mit ihren Vorschlägen zur Präzisierung des Bebauungsplans hinreichend Substanz zu liefern, damit der Bebauungsplan deutlich den Erfordernissen vor Ort gerecht wird.

Rückblick: Alle relevanten Akteure haben sich bisher einhellig gegen den Windpark Todenhausen-Mellnau ausgesprochen:

Ausblick: Jetzt ist es an der Zeit, den politischen Forderungen konkrete Form zu geben. Mit neun konkreten Vorschlägen wollen wir zur Verbesserung des Plans beitragen:

Maximale Nabenhöhe 125m

Im Vorwort zum Bebauungsplan wird darauf hingewiesen, dass er in Zusammenarbeit mit dem Investor erstellt bzw. dessen Wünsche berücksichtigend gestaltete wurde. In diesem Sinne fordern wir, die Wünsche des Investors zu berücksichtigen und die maximale Nabenhöhe auf 125m festzuschreiben. Begründung: es gab mit ENO einen Investor, der Nabenhöhen von 103m und 123m beantragt hat. Einen wirtschaftlichen Betrieb hielt er mit diesen Höhen für möglich. Eine deutliche Erhöhung dieser Zahlen ist nicht sinnvoll, insbesondere wegen der Schall- und Infraschallbelastungen für das sehr hoch gelegene Mellnau.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 2.1, basierend auf den Angaben aus dem abgeschlossenen BImSch Verfahren 2014 des Investors ENO: Zulässige Windenergieanlagen (Bauweise) sind horizontalachsen Windenergieanlagen mit drei Rotorblättern. Die maximale Nabenhöhe darf bis 125m betragen, der maximale Rotordurchmesser darf bis zu 100m betragen.

Unterirdische Anbindung an das Stromnetz und Ausgleichsplanung

Der Bebauungsplan sieht zwar die Verlegung unterirdischer Stromleitungen vor, lässt aber offen, inwieweit dies auch außerhalb des Bebauungsplans durchgehalten werden muss. Darüber hinaus lässt er außerdem offen, wie die – notwendige – Querung des FFH Gebiets Obere Lahn durchgeführt werden soll.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 2.3: Bis an den Einspeisungspunkt ins öffentliche Stromnetz sind die Energieleitungen unterirdisch zu verlegen, um weitere Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbild zu vermeiden.
Eine Ausgleichsplanung für die Querung durch das FFH-Gebiet Obere Lahn mit Wetschaftsauen und Nebengewässern (DE 5118-302) ist bei Antragstellung vorzulegen. Die Planung muss durch eine sachkundige Stelle geprüft und freigegeben werden.

Vollständige treuhänderische Rückbaugarantie nach Ablauf der Nutzungszeit

Die im Abschnitt 1.4 benannte Rückbauverpflichtung, die auf der überregionalen Regelung basiert, geht aus Sicht der BI nicht weitreichend genug. Unserer Ansicht nach reicht die bestehende Kautionsverpflichtung gerade mal dazu aus, das Windrad abzubauen und das Fundament mit etwas Erde zu überdecken. Echter Rückbau sieht anders aus.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 2.6: Die Kosten für den Rückbau werden bei Inbetriebnahme der Anlagen auf ein Treuhänderkonto eingezahlt und zweckgebunden für den Rückbau verwendet. Die Höhe der Rückbaukosten ist durch drei unabhängige Angebote zu belegen. Ein Anbieter muss ortsansässig sein. Die Rückbaukosten sind mit einem Inflationsfaktor f = 1,025 ^(A) zu vergrößern. Hierbei ist A die Laufzeit der Anlagen in Jahren bis zum Rückbau.

Ausgleichsflächen

Der Bebauungsplan lässt offen, inwieweit der unvermeidbare Schaden (Straßen, Fundamente) der Natur durch die Bebauung kompensiert wird. Sinnvollerweise sollten Ausgleichsmaßnahmen dem betroffenen Gebiet zugutekommen.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 2.5: Die WEA stellen einen Eingriff in die Natur dar. Der Betreiber wird daher verpflichtet, das Gebiet des Bebauungsplans ökologisch aufzuwerten. Hierzu ist eine Planung mit dem Ziel der ökologischen Verbesserung vorzulegen. Die Planung muss durch eine sachkundige Stelle geprüft und freigegeben werden.

Offenhaltung des Naherholungsgebiets

Der Bebauungsplan lässt offen, inwieweit die bebauten und überbauten Flächen noch für die Bevölkerung zugänglich sind. Dies sollte im Bebauungsplan ebenfalls konkretisiert werden.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 5: Die WEA stehen in einem Naherholungsgebiet. Der Zutritt zu diesem Gebiet darf durch den Betrieb der WEA nicht eingeschränkt werden (z.B. durch Zäune, Beschilderung, …). Die Anlagen sind so zu gestalten, dass eine Gefährdungen von Personen (Eiswurf, Blitzschlag, …), die sich im unmittelbaren Umfeld der Anlagen aufhalten ausgeschlossen ist.  Die Wirtschaftswege im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind durch den Betreiber der WEA zu pflegen.

Reglementierung der Befeuerung

Beim kritischen Kapitel Immissionschutz steht im Bebauungsplan, dass „diesbezüglich auf die Ebene der Vorhabenszulassung im immissionschutzlichen Genehmigungsverfahren“ verwiesen wird. Das ist uns zu wenig!

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 6: Die Befeuerung erfolgt ausschließlich auf Höhe der Gondel. Eine zusätzliche Befeuerung des Mastes ist nicht erlaubt. Die Befeuerung erfolgt in roter Farbe. Werden mehrere WEA gebaut, sind diese in ihrer Befeuerung zu synchronisieren. Der Austausch der konventionellen Befeuerung durch radargestützte Anlagen ist zwingend erforderlich, sobald diese durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen wurden.

Regelungen zum Schattenschlag

Aufgrund der südwestlichen Lage des Windparks vor Mellnau ist mit einem Disko-Effekt der Rotoren und Schattenschlag zu rechnen. Wir empfehlen der Stadt Wetter, die Hamburger Regelung zum Schattenschlag zu übernehmen.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 6:

Als schutzwürdige Räume und damit als maßgebliche Immissionsorte gelten:

  • Wohnräume, einschließlich Wohndielen
  • Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräumen in Beherbungsstätten und Betten-räume in Krankenhäusern und Sanatorien
  • Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen
  • Büroräume, Praxisräume, Arbeitsräume, Schulungsräume
  • direkt an Gebäuden beginnende Außenflächen (z.B. Terrassen, Balkone).

Die Einwirkung von periodischem Schattenwurf wird als nicht erheblich belästigend angesehen, wen die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer aller einwirkenden Windenergieanlagen folgende Richtwerte unterschreitet:

  • 30 Stunden im Kalenderjahr
  • 30 Minuten pro Kalendertag

Bei Überschreitung der Richtwerte sind Abschaltautomatiken an den WEA zu installieren, die mittels Strahlungs- oder Beleuchtungsstärkesensoren die konkrete meteorologische Beschattungssituation erfassen und somit die vor Ort konkrete Beschattungsdauer begrenzt.

Da der Wert von 30 Stunden pro Kalenderjahr auf Basis der astronomisch maximal möglichen Beschattung gilt, wurde für Abschaltautomatiken ein entsprechender Wert für die tatsächlich zulässige Beschattungsdauer festgelegt. Dieser Wert für die meteorologische Be-schattungsdauer liegt bei 8 Stunden im Kalenderjahr.

Avifaunistisches Gutachten und Artenschutz

Im Bebauungsplan wird lediglich darauf hingewiesen, dass sich das Bebauungsgebiet nicht in einer ausgewiesenen Schutzzone befände. Dies Einschätzung lässt jedoch unberücksichtigt, dass der VGH Kassel in seinem Urteil vom 17.12.2013 festgelegt hat, dass auch die Nahrungshabitate bis zu 6 km außerhalb der Brutzonen geschützer Vogelarten schützenswert sind – und dem Bau von Windkraftanlagen entgegen stehen. Da im Burgwald und um Mellnau immer wieder mehrere Rotmilane zu sehen sind, muss dies entsprechend im Bebauungsplan berücksichtigt werden.

Fomulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 3.2: Neben dem Ausschlussbereich von 1.000 m um einen Rotmilanhorst kann auch ein Nahrungshabitat für mehrere Rotmilanpaare im Prüfbereich von 6.000 m um das Vorhaben zu einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko i.S.d. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG führen. Da die Windkraftanlagen einen Riegel bilden und senkrecht zum jährlichen Vogelzug stehen, sind Abschaltzeiten der Anlagen während der Zeiträume des Vogelzuges zu ermitteln. Der Betreiber hat hierzu ein avifaunistisches Gutachten vorzulegen.

Schutz des Kulturguts Burg Mellnau und des Landschaftsbilds

Im Bebauungsplan finden sich nur wenige Worte, die konkret auf die Beeinträchtigung der Burg Mellnau und das Landschaftsbild hinweisen. Dies wird unserer Ansicht nach nicht der Bedeutung gerecht, die die Burg Mellnau über den Ort hinaus für die Region hat.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 7: Im Entwurf des Teilregionalplans Windenergie wird die Ortslage Mellnau mit Burg als Schutzgut geführt. Bei der Planung des Windparks ist daher die kumulative Landschaftsbelastung zu bewerten. Von den bis zu 6 gegebenen Standorten gem. Bebauungsplan dürfen höchstens 3 bebaut werden. Dabei soll die Planung berücksichtigen, dass die folgenden Sichtbeziehungen zur Burg Mellnau weitgehend ungestört bleiben:

  • Battenberg-Fronhausen
  • Niederasphe
  • Todenhausen
  • Treisbach
  • Amönau
  • Naherholungsgebiet Wetschaftstal

 

Vorabbescheid beantragt, WWU plant 5 Anlagen vor Mellnau

Bereits beim Ausstieg von ENO aus dem Windparkprojekt Todenhausen-Mellnau erreichte uns die Information, dass die deutlich kleinere WWU Wind GmbH aus Münster den Windpark in Eigenregie entwickeln wolle. Jetzt geht WWU in die Offensive.

Beim Regierungspräsidium beantragte WWU vor wenigen Tagen einen Bauvorabbescheid. Ziel dieses Vorhabens ist, die grundsätzliche Zulässigkeit der Baumaßnahme zu klären. Offensichtlicher Grund dafür ist der Denkmalschutz, bei dem WWU versuchen wird, mit einem eigenen Gutachter die Stellungnahme des amtlichen Denkmalschützers zu widerlegen.

Windpark Wetter auf der Homepage der WWU Münster, 2.11.2014

Windpark Wetter auf der Homepage der WWU Münster, 2.11.2014

Seinen Optimismus in Sachen Todenhausen-Mellnau trägt das Unternehmen auch bereits auf seiner Homepage zur Schau. Dort werden für den Windpark Wetter 5 Anlagen vom Typ Nordex N131 ausgewiesen. Betriebsbeginn: 2015.

WWU hat offenbar noch viel vor – und das sie dabei klein beigeben werden, steht nicht zu erwarten. In der Halterner Zeitung wird WWU Geschäftsführer Christof Moritz mit dem Satz zitiert: „Wenn erst einmal ein Windrad steht, verwehen die Bedenken.“

Die BI nimmt die neue Entwicklung zum Anlass und appelliert an die Stadt Wetter: alle Fraktionen haben einstimmig gegen die Fläche vor Mellnau gestimmt, jetzt muss politisch gehandelt werden. Ein Bebauungsplan mit Steuerungs- und Schutzfunktion für Mensch und Natur muss her. Das Thema muss wieder auf die Agenda.