Todenhausen-Mellnau und Wollenberg bleiben Vorrangflächen

Das Regierungspräsidium Gießen hat am 22. Oktober den neuen Entwurf zur Planung der Windkraft-Vorrangflächen veröffentlicht.

Für die Gemeinde Wetter bleibt festzuhalten, dass sowohl die Fläche vor Mellnau als auch der Wollenberg immer noch im Status Gelb sind, obwohl die Eignungskriterien nicht gegeben sind.

Vorrangfläche Todenhausen-Mellnau

  • Dem RP liegt eine Windmessung der Stadt Wetter vor, die 5,2m/s als durchschnittliche Windgeschwindigkeit ausweist. Laut Angaben der Stadt Wetter müssten für einen Windpark mindestens 5,5m/s erfüllt sein, bei strenger Auslegung des Landesentwicklungsplans sogar 5,75m/s.
  • Die Bauanträge der Firma ENO wurden beim RP abgelehnt, da ENO die Position des Denkmalschutzes nicht widerlegen wollte. Die Ablehnung des Denkmalschutzbescheids wurde nicht beklagt.

Vorrangfläche Wollenberg

  • Wie einer Pressemeldung der Stadtwerke Marburg zu entnehmen ist, werde die Planung des Windparks dort eingestellt, da „nach dem jetzigen Stand der wissenschaftlichen Bewertung […] eine Beeinträchtigung der Fledermausbestände durch den Windpark nicht auszuschließen [ist].“
  • Laut Aussage der Lahntaler BI Wollenberg erfolgte der Rückzug vom Projekt zwar nicht freiwillig, er war aber offenbar auch nicht mehr zu verhindern.

Trotz dieser Entwicklungen bleiben beide Flächen im Teilregionalplan enthalten, was für uns als BI einigermaßen undurchsichtig ist. Zum heutigen Tag stellen wir fest: die objektiv gegebenen Eigenschaften beider Flächen hätte ausgereicht, um sie aus dem Teilregionalplan zu nehmen. Dass das trotzdem nicht geschehen ist, wirft Fragen auf. Wir bleiben am Ball!

Zum Nachlesen: Arbeitskarte14-TeilregionalplanMittelhessen

Treffen der BI am 17.10. in Wetter

Die BI Windkraft Wetter lädt alle interessierten Bürger und Politiker ein zur Versammlung

am 17. Oktober 2014
um 20 Uhr
ins Restaurant Olympia in Wetter.

Auf der Tagesordnung steht bisher:

  • Stand der BImSch-Genehmigung für Todenhausen-Mellnau und Wollenberg
  • Windkraftgutachten der Stadt für Todenhausen-Mellnau
  • Bebauungsplan Todenhausen-Mellnau
  • Weiteres Vorgehen Todenhausen-Mellnau und Wollenberg
  • Beitritt der BI zu www.vernunftkraft-hessen.de

Stadtwerke und die Windenergie

Das ARD Magazin Report Mainz hat recherchiert, wieviel Geld ausgewählte Stadtwerke mit Windkraft verdienen. An kritischen Bemerkungen mangelt es im Beitrag nicht und selbst der Bundesverband Windenergie gesteht ein, dass 2/3 der Windparks im Binnenland in den letzten 13 Jahren keinen Gewinn erwirtschaftet haben.

Insbesondere den städtischen Entscheidungsträgern in Magistrat und Parlament empfehlen wir, die Fakten und Thesen des Beitrags kritisch zu hinterfragen. Es ist unser aller Geld, über das Sie hier entscheiden – auch in der Gemeinde Wetter.

Denkmalschutz und Windkraftmessung

Endlich kommt „amtliche“ Bewegung in den Windpark Todenhausen-Mellnau.

Im August verzichtete der bisherige Bauinteressent ENO darauf, gegen den Ablehnungsbescheid des Regierungspräsidiums Gießen zu klagen. Die Gießener hatten ENO bescheinigt, dass aufgrund des Denkmalschutzes der Burg Mellnau die geplanten Windkraftanlagen so nicht errichtet werden könnten. Mit Verstreichen der Klagefrist bestätigte ENO, dass deren Partner WWU den Standort Mellnau weiterhin für einen Windpark prüfen würde. Formal bleibt also noch ein Bauinteressent im Rennen – ob dieser aber wirklich bauen will, ist unwahrscheinlich. Viel wahrscheinlicher hingegen erscheint uns, dass WWU das Baugebiet lediglich planerisch entwickeln und zusammen mit geschlossenen Pacht-Vorverträgen im Paket weiterveräußern möchte.

Im September vermeldete Wetters Bürgermeister Kai-Uwe Spanka im Bauausschuss und bei einer Bürgerversammlung in Todenhausen das Ergebnis der Windmessung, die Ende 2013 von der Stadt in Auftrag gegeben wurde. Er erklärte, dass die Messungen eine Windprognose von 5,2m/s für die kommenden zehn Jahre ergeben hätte. Wörtlich sagte er, die Fläche sei seiner Einschätzung nach „für Windkraft tot“.

Da laut Landesentwicklungsplan Hessen für neue Windkraftanlagen eine Prognose von 5,75m/s gewährleistet sein muss, bleibt tatsächlich nur eine Schlussfolgerung: diese Fläche ist für Windkraft nicht geeignet. Die BI Windkraft Wetter hat das Regierungspräsidium Gießen aufgefordert, die Windenergie-Vorrangfläche Todenhausen-Mellnau umgehend aus dem Teilregionalplan Windenergie im Regionalplan Mittelhessen zu entfernen.

Auch wenn es derzeit so aussieht, als wäre die Vorrangfläche vom Tisch, bleibt noch ein letzter Akt zu erledigen: der Bebauungsplan. Den hätte die Stadt Wetter eigentlich im Juni beschließen müssen, was aber aufgrund von vielerlei Änderungsvorschlägen nicht geschehen ist. Ob der Plan offiziell beerdigt, in einer Schublade verschwindet oder gar beschlossen wird, ist derzeit noch unklar.

ENO geht, WWU Wind kommt

Die Firma ENO aus Rostock hat kürzlich gegenüber der BI Windkraft Wetter bestätigt, dass sie nicht mehr den Windpark vor Mellnau bauen will. Die bestehenden Kooperationen werden eingestellt, “da sich das Projekt unter den aktuellen Umständen nicht mehr wirtschaftlich darstellen lässt.“

Entwarnung? Mitnichten. Obwohl ENO kein Interesse mehr an einem Windpark vor Mellnau hat, wird das Projekt nicht eingestellt. Stattdessen springt der deutlich kleinerer Windkraft-Projektierer WWU Wind aus Münster in die Bresche. Die Münsteraner prüfen derzeit, ob sie gegen den ablehnenden Bescheid des Regierungspräsidiums Gießen klagen wollen.

Der Rückzug des Rostocker Windanlagenbauers ENO dürfte auch mit der Weigerung der Denkmalschutzbehörde in Gießen zusammenhängen. Die Behörde lehnte aufgrund der Burg Mellnau den Bau der Windkraftanlagen verbindlich ab, die Klagefrist gegen die Entscheidung endet am 15. August. Ob der neue Investor WWU Wind klagt oder das Verfahren anderweitig am Laufen hält, ist noch nicht bekannt.

3.500 Windräder für Hessen?!

Am 13. Juni 2014 veröffentlichte die Oberhessische Presse einen Bericht, wonach bis zum Jahre 2050 in Hessen rund 3.500 Windräder mit einer Leistung von 5 MW/h installiert seien müssten. Derzeit sind rund 1.000 Windkraftanlagen mit einer Leistung von knapp 2,5 MW/h installiert.

Wo das alles hinführt, beschreibt Dr. Marc Böttcher für die BI Windkraft Wetter

2050: Hurra! Energiewende geschafft!

Im Dezember 2049: die Politik feiert. Ihr selbst gestecktes Ziel 100% erneuerbare Energie in Hessen ist erreicht. Für 28 Mrd. € wurden 7.000 Windräder mit je 2,5 MW in Hessen gebaut. Jede mittelhessische Kommune besitzt jetzt 15 Windräder mit 200 m Höhe. Alle Höhenzüge und selbst Schwachwindgebiete mussten genutzt werden, um noch den letzten Lufthauch eingefangen. Nichts anderes war wichtiger. Alle mussten sich diesem Ziel unterordnen: Die Landschaft ist industrialisiert, Denkmäler und Naturschutz wurden unwichtig und die Bürger erdulden die Immissionen (Schattenschlag, Infraschall, Befeuerung) mit gutem Gewissen. Und jetzt ist es endlich erreicht. Hessen produziert 100% der jährlich benötigten Energie erneuerbar durch Windkraft.

Sonntag, 23. Januar 2050. Starkwind. Hurra, wir produzieren Strom. Leider gibt es heute keine Verbraucher dafür. Die riesige Menge an Windstrom, die heute produziert wird kann immer noch nicht preiswert und ökologisch gespeichert werden. Windräder müssen abgeschaltet werden oder noch schlimmer unsere europäischen Nachbarn verlangen Geld von uns, damit sie unseren Strom abnehmen und unsere Netze nicht explodieren.

Montag, 24. Januar 2050. Ein trüber Tag. Nebel und kein Windhauch in Sicht. Novartis, Fritz Winter und die DVAG starten mit Ihrer Arbeit. Wo kommt jetzt der Strom her? Die Steckdose ist leer.

Da hilft nur noch der Kohlestrom aus Polen oder der Atomstrom aus 80 Kraftwerken in Europa. Was war noch einmal das Ziel der Politik? CO2-Einsparung wegen des Klimawandels? Atomausstieg wegen der Gefährdung? Beides wurde durch das 100%-Ziel nicht erreicht.

Bevor das Speicherproblem von riesigen Mengen elektrischer Energie nicht gelöst ist, ist es unsinnig am 100%-Ziel für erneuerbare Energien festzuhalten und 2% unserer Landesfläche mit Windrädern zuzubauen. An ertragreiche Standorte im Einklang mit Mensch und Natur, da gehören Windräder hin, die sich am Energiemix beteiligen. Finger weg von Windrädern an unrentablen Standorten, die die Natur zerstören, Denkmäler verschandeln und betroffene Menschen schädigen.

Aktualisierung, 31.7.2014

In den letzten Wochen hat uns viel Zuspruch zum Leserbrief von Dr. Böttcher erreicht, den wir hier gerne veröffentlichen:

Widerspruchsvorlage zum Bebauungsplan Windparkfläche Todenhausen-Mellnau

Mit der Offenlegung des vorläufigen Bebauungsplans „Sondergebiet Bereich für Windenergieanlagen zwischen Sonnenwendskopf und Galgenberg“ fordert die Stadt Wetter alle Bürger auf, den Plan kritisch zu durchleuchten.

An Kritik und Widerstand mangelt es nicht: Die Stadtverordneten haben sich einstimmig gegen die Fläche entschieden, der Landesdenkmalschutz verweigerte bereits erste Baugenehmigungen, der Ortsbeirat Mellnau widersprach einstimmig und auch die BI Windkraft Wetter bezog von Anfang an Stellung gegen den Plan. Trotzdem wird die Planung weiter verfolgt – nun ist die Stimme der Bürger gefragt!

Download: Widerspruch gegen den vorläufigen Bebauungsplan zur Windkraftfläche Todenhausen-Mellnau (.doc).

Die Vorlage kann geändert werden. Bitte an der grün markierten Stelle im Dokument Ihre Adresse eingeben. Einfach ausdrucken, unterschreiben und absenden!

Die Frist für Anregungen, Kritik und Widerspruch endet am 11. Juni 2014.

Den Einspruch können Sie per E-Mail, Fax oder postalisch einreichen – die BI empfiehlt den klassischen Postweg:

  • E-Mail: info@wetter-hessen.de
  • Fax: 06423 – 8221
  • Postanschrift:
    Stadtverwaltung Wetter
    Bauamt
    Marktplatz 1
    35083 Wetter

Nicht vergessen: die Einspruchsfrist endet am Mittwoch, 11. Juni 2014!

Ortsbeirat Mellnau widerspricht vorläufigem Bebauungsplan

In der Ortsbeiratssitzung am 5.6.2014 befasste sich der Ortsbeirat Mellnau mit dem vorläufigen Bebauungsplan zur Windkraftfläche Sonnabendskopf-Galgenberg. Nach eingehender Beratung fasst der Ortsbeirat einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss

Wir, der Ortsbeirat von Mellnau, erheben Widerspruch gegen die vorliegende Planung. Wir lehnen es ab, dass der Bebauungsplan nur auf die vordergründigen Ziele der Energiewende Rücksicht nimmt. Die gleichrangigen Belange des Denkmalschutzes und die berechtigten Sorgen unserer Bürger müssen im endgültigen Bebauungsplan angemessen berücksichtigt werden.

Ergebnis: Dafür 5, Dagegen 0, Enthaltung 0 – Einstimmig angenommen

Begründung

Der Ortsbeirat Mellnau stellt fest, dass die Planung der Stadt Wetter die Errichtung von 6 Windkraftanlagen mit einer maximalen Nabenhöhe von 150m vor Mellnau vorsieht.

Die vorliegende Planung übertrifft die Wünsche des einzig bekannten Investors sowohl in der Anzahl der Anlagen (6 statt 5) als auch in deren Höhe (150m statt 120m). Darüber hinaus weist der Plan keinerlei relevante Vorgaben aus: Schall- und Immissionsschutz, Höhenbegrenzung, Ausgleichsflächen, Rückbauauflagen, radargestützte Befeuerung oder die Festlegung von Abschaltzeiten hätten Teil dieses Bebauungsplan seien müssen.

Im Regionalplan Mittelhessen ist die Gesamtanlage Mellnau als schützenswertes Gut ausgewiesen. Der Teilregionalplan Windenergie benennt die Burg Mellnau explizit als wichtiges Restriktionskriterium. Beide Vorgaben der übergeordneten Planung werden vom Bebauungsplan nicht berücksichtigt.

Wir befürchten zudem, dass bis 2017 unser Dorf von bis zu 6 Windparks umzingelt ist (Vorranggebiete 3102, 3103, 3105, 3114, 3129 + Wehrda). Landschaftseindrücke ohne Windkraftanlagen werden aus Mellnau dann nicht mehr möglich sein. Ein unverstellter Blickkorridor Richtung Westen hätte durch den Bebauungsplan gewährleistet werden können.

Wir halten den Abstand von ca. 1.600m bis Mellnau und ca. 1.000m bis Todenhausen und Wetter für zu gering. Die Bayerische Landesregierung plant bereits mit 2.000m Abstand zu Siedlungen, die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt ebenfalls 2.000m.

Die Stadtverordneten haben in der öffentlichen Parlamentssitzung am 19.3.2013 einstimmig beschlossen, dem Regierungspräsidium die Streichung der Vorrangfläche Windenergie vor Mellnau zu empfehlen. Wir werteten dies als Signal, dass die Fläche politisch nicht mehr gewünscht ist. Wir fordern die Stadt Wetter auf, sich in diesem Sinne zu verhalten.

Wetter will 6 große Windräder im Wetschaftstal

Wetschaftstal

Stellungnahme der BI Windkraft Wetter zum vorläufigen Bebauungsplan für den Windpark Todenhausen-Mellnau:

Die Ausgangslage

Der Rostocker Investor ENO plant seit 2012 die Errichtung von 7 Windkraftanlagen zwischen Todenhausen, Mellnau und Wetter. Diese Anlagen besitzen eine Nabenhöhe zwischen 103 und 123 m und haben einen Rotordurchmesser von 92 m. Die Gesamthöhe beträgt also maximal 169 m.

  • Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSch-Verfahren) wurden seitens des Regierungspräsidiums Gießen bereits 2 Anlagen rechtsgültig abgelehnt.
  • Gegen die 5 restlichen Anlagen bestehen massive Vorbehalte seitens des Landesamtes für Denkmalpflege. Die Burg und das Gesamtensemble des Dorfes Mellnau besäßen einen höheren gesellschaftlichen Stellenwert als die Energiegewinnungsanlagen an diesem Standort.
  • Der Abstand zu Todenhausen und Wetter beträgt 1000 m. Das ist gerade der Grenzabstand, der nach BImSch-Verfahren in Hessen ausreichend ist.
  • In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 19.03.2013 hat sich der Magistrat der Stadt Wetter und das Stadtparlament gegen den Standort ausgesprochen.
  • Die Anlagen stehen auf privatem Gelände, so dass die Allgemeinheit keinen Anteil an den Gewinnen sondern nur Anteil an den Belastungen hat.

Der Bebauungsplan

Der Bebauungsplan der Stadt Wetter sieht die folgenden Fakten vor.

  • 6 Windradstandorte auf der Fläche. 3 Flächen sind in Hand der Stadt Wetter, 3 Flächen sind weiterhin in privater Hand.
  • Die Nabenhöhe wird auf 150 m ausgeweitet. Mit einer dort zulässigen Anlage Nordex 117 (Nabenhöhe h = 140 m, Rotordurchmesser d = 117 m) beträgt die Gesamthöhe der Anlage h = 198,5 m.
  • Die Anlagen sind so verteilt, dass die den Blick von und auf das Ensemble Mellnau verstellen.

Fazit

Ziel eines Bebauungsplans sollte die Abwägung aller planerischen Belange in einem Gebiet sein. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Es erfolgt eine Verbesserung für Investoren zu Lasten der betroffenen Bürger der Stadt Wetter.

  • Es werden 6 Anlagen anstatt 5 Anlagen entwickelt.
  • Die Anlagenhöhen können von 169 m auf 198,5 m vergrößert werden.
  • Die denkmalschutzrechtlichen Belange wurden nicht beachtet.
  • Die Stadt Wetter besitzt weiterhin kein Mitspracherecht bei der Errichtung eines Windparks mit 3 Anlagen.

Die BI Windkraft Wetter lehnt den Standort seit ihrer Gründung ab. Er ist stark immissionsbehaftet, wirtschaftlich unrentabel und gesellschaftlich stark umstritten. Der Bebauungsplan entwickelt den Standort für die Investoren weiter und verweigert sich allen in den letzten 2 Jahren von uns herausgearbeiteten Argumenten.
Wir lehnen daher den B-Plan ab.

Forderungen der BI

Wir fordern den Magistrat der Stadt Wetter auf, den B-Plan in den folgenden Punkten anzupassen:

  • Die Anlagenhöhen sind aufgrund der bedrückenden Wirkung auf 100 m Nabenhöhe zu begrenzen.
  • Aufgrund der nahen Wohnbebauungen und der dominanten Lage im Wetschaftstal ist der Immissionsschutz besonders stark auszubilden. Wir fordern Restriktionen bezüglich Befeuerung, Schattenschlag und Schallimmissionen.
  • Abschaltzeiten während des Vogelzuges sind festzuschreiben, da der geplante Windpark einen Querriegel zur Hauptzugrichtung darstellt.
  • Die Belange des Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen. Es ist ein Sichtkorridor von mindestens 60° ausgehend vom Burgturm vorzusehen.

Diese Forderungen stellen keine Verhinderungsplanung dar. Sie sind Resultat eines demokratischen Abwägungsprozesses hinsichtlich sich widersprechender Ziele für das Gebiet.

Die Bürgerinitiative Windkraft Wetter e.V fordert den Magistrat der Stadt Wetter auf: Werden Sie ihrer demokratisch legitimierten Verantwortung gerecht und setzen Sie sich ein für die Interessen der betroffenen Bürger und gegen die Interessen der Investoren.

Marburg und die Fledermäuse

Neben dem Rotmilan hat sich vor allem die Mopsfledermaus sowie die Große Bartfledermaus in unserer Region als echter Windkraft-Verhinderer erwiesen. Die Tiere sind besonders geschützt und sind uns letztlich wichtiger als die industrielle Stromerzeugung. Darüber kann man streiten, aber so ist heute die Rechtslage. Soweit, so gut.

20140604-Neue_Fledermausquartiere

Pressebericht vom 4. Juni 2014

Die Stadt Marburg und deren eigene Stadtwerke gehen nun her und errichten in und um Marburg zahlreiche neue Quartiere für Fledermäuse. Die Tagespresse sprach kürzlich von 300 Schlafplätzen, die u.a. am Hauptsitz der Stadtwerke und am Landgrafenschloss angebracht wurden.

Weit weniger bekannt ist, dass auch andere Institutionen rund um Marburg Fledermausquartiere im Laufe der Zeit errichtet haben. So finden sich beispielsweise im Wald nahe des alten Marburger Bundeswehrdepots (heute: Neues Forum Marburg) jede Menge ausgediente Munitionsbunker, die vom Forstamt Kirchhain zu Fledermausquartieren umgebaut wurden.

Fledermausquartier in einem alten Munitionsbunker

Fledermausquartier in einem alten Munitionsbunker

 

Das Engagement für die Fledermäuse in allen Ehren, doch wie sollen diese Maßnahmen mit den vorgeblichen Windkraftplänen der Stadt Marburg zusammen passen? Würde sich lediglich an einem der zahllosen Quartiere eine geschützte Fledermaus nachweisen lassen, müsste automatisch eine 5 Kilometer breite Schutzzone um das Quartier gezogen werden.

Im Ergebnis wären dann die Windkraft-Vorranggebiete VRG 3128, 3129 und 3130 nicht zu halten. VRG 3125 und 3127 wären gefährdet. Im Stadtgebiet Marburg ist Windenergie damit gestorben. Ist das wohl auch der Grund, warum die Stadtwerke Marburg so vehement nach Wetter expandieren wollen?

20140608-Fledermausquartiere_in_Marburg

Infos zum vorläufigen Bebauungsplan

20150807-Flyer - Vorderseite+StandorteBI Windkraft Wetter lehnt den Windpark ab

  • Die Anlagen stehen zu dicht an den drei Ortschaften.
  • Das Bergdorf Mellnau wird bis 2017 von 6 Windparks und bis zu 60 Windrädern umzingelt.
  • Alle Sichtbeziehungen zur und von der Burg werden zerstört.
  • Die geplanten Windkraftanlagen werden den Turm der Burg Mellnau um weit über 100 Meter überragen.
  • Wieder eine Fehlplanung, wie bei der Kompostierungsanlage! Bei Ostwind wird man die Anlagen auch in Wetter deutlich hören.
  • Das Landesamt für Denkmalpflege bestätigt wiederholt: Windräder sind hier am falschen Platz. Sie zerstören das einmalige Landschaftsensemble!
  • Weder die Lokalpolitik noch örtliche Investoren wollen einen Windpark vor Mellnau.
  • Die Firma ENO aus Rostock will bauen, sie verdient am Verkauf des Windparks. Heute Prokon, morgen ENO?!

Bebauungsplan Windpark Todenhausen-Mellnau

Nach dreijähriger Planung hat die Stadt Wetter vor einigen Tagen die Änderung des Flächennutzungsplans und die Offenlegung des Bebauungsplans zur Windparkfläche Todenhausen-Mellnau veröffentlicht.

Der Plan sieht die Errichtung von bis zu 6 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von je ca. 190m in einer Entfernung von etwa 1.600 Meter zu Mellnau und etwa 1.000 Meter bis Todenhausen und Wetter vor. Wo genau die Anlagen stehen sollen (d.h., wer die Pacht bekommt) und welche Auflagen gelten, geht aus dem Plan bereits hervor. Bis zum 11. Juli werden die behördlichen Stellungnahmen eingesammelt, danach sind wir Bürger am Zug.

Unsere Einschätzung: Die Offenlegung der Planung ist richtig, da ansonsten der Rostocker Investor ohne städtische Auflagen den Windpark hätte hochziehen können. So sichert sich die Stadt zumindest noch minimale Einflussmöglichkeiten. Wir bleiben dennoch skeptisch, zumal unsere grundsätzliche Kritik an der Windparkfläche durch den Plan nicht entkräftet wird. Eine detaillierte Stellungnahme hierzu werden wir in zwei Wochen veröffentlichen.

HR2 Der Tag über die Tücken der Windkraft

Unter dem Titel „Windige Zeiten – Energie und Bürgerwille“ geht HR2 Der Tag der Frage nach, welche Auswirkungen der massive Ausbau der Windkraft auf die Bevölkerung nahe der Windparks hat.

http://www.hr-online.de/website/radio/hr2/index.jsp?rubrik=14224&mediakey=podcast/derTag/derTag_20140429_53815342&type=a&key=standard_podcasting_derTag

 

Windpark Wollenberg – Wie verändern sich die Einnahmen durch die EEG-novelle?

Die große Koalition in Person unseres Energieministers Sigmar Garbriel ist angetreten, um das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zu reformieren. Eine Vergütungsreduktion wurde angekündigt. Die Windkraftförderung gerade an Land sollte gedrosselt werden. Wir rechnen nach, welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf die Windenergieanlagen (WEA) auf dem Wollenberg haben.

1. Der Gesetzestext des EEG 2012

In §29 des EEG ist die alte Regelung zur Vergütung von Windstrom abgelegt.

§ 29 Windenergie

(1) Für Strom aus Windenergieanlagen beträgt die Vergütung 4,87 Cent pro Kilowattstunde (Grundvergütung).

(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Vergütung in den ersten fünf Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage 8,93 Cent pro Kilowattstunde (Anfangsvergütung). Diese Frist verlängert sich um zwei Monate je 0,75 Prozent des Referenzertrags, um den der Ertrag der Anlage 150 Prozent des Referenzertrags unterschreitet. Referenzertrag ist der errechnete Ertrag der Referenzanlage nach Maßgabe der Anlage 3 zu diesem Gesetz. Die Anfangsvergütung erhöht sich für Strom aus Windenergieanlagen, die vor dem 1. Januar

2015 in Betrieb genommen worden sind, um 0,48 Cent pro Kilowattstunde (Systemdienstleistungs-Bonus), wenn sie ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme die Anforderungen nach § 6 Absatz 5 nachweislich erfüllen.

Um die Einnahmen einer WEA zu ermitteln ist die wesentliche Frage: Wie lange wird die hohe Anfangsvergütung gezahlt?

Gerade Absatz (2) ist nicht leicht zu verstehen und so hat sich Dr. Ahlborn die Mühe gemacht, diese Regelung in eine Formel zu übersetzen.

Es ergibt sich die Laufzeit der Anfangsvergütung tA zu:

tA = 5a + 1/6a x (1,5 – EE / RE) x 100 / 0,75

Hierbei sind:
EE = erwarteter Ertrag für 5 Jahre in MWh
RG = Referenzertrag (rechnerischer Ertrag in 5 Jahren unter Normbedingungen) in MWh

2. Der Gesetzentwurf des EEG 2014

In §47 des Referentenentwurfs ist die neue Regelung zur Vergütung von Windstrom abgelegt.

§ 47 Windenergie an Land

(1) Für Strom aus Windenergieanlagen an Land beträgt der anzulegende Wert 4,95 Cent pro Kilowattstunde (Grundwert).

(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt der anzulegende Wert in den ersten fünf Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage 8,9 Cent pro Kilowattstunde (Anfangswert). Diese Frist verlängert sich um einen Monat pro 0,36 Prozent des Referenzertrags, um den der Ertrag der Anlage 130 Prozent des Referenzertrags unterschreitet. Zusätzlich verlängert sich die Frist um einen Monat pro 0,48 Prozent des Referenzertrags, um den der Ertrag der Anlage 100 Prozent des Referenzertrags unterschreitet. Referenzertrag ist der errechnete Ertrag der Referenzanlage nach Maßgabe der Anlage 2 zu diesem Gesetz.

Wenn an die Formel für die Anfangszeit einmal verstanden hat, kann diese auch leicht angepasst werden.

Es ergibt sich die neue Laufzeit der Anfangsvergütung ta zu:
tA = 5a + 1/12a x (1,3 – EE / RE) x 100 / 0,36 + 1/12a x (1,00 – EE/RE) x 100 / 0,48)

Hierbei sind wie auch schon im alten EEG:
EE = erwarteter Ertrag für 5 Jahre in MWh
RG = Referenzertrag (rechnerischer Ertrag in 5 Jahren unter Normbedingungen) in MWh

In §28 ist die Vergütungsreduktion für Windstrom benannt.

§ 28 Absenkung der Förderung für Strom aus Windenergieanlagen an Land

(1) Der Zielkorridor für den Zubau von Windenergieanlagen an Land beträgt 2.400 bis 2.600 Megawatt pro Jahr.

(2) Die anzulegenden Werte nach § 47 verringern sich ab dem Jahr 2016 jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines Jahres um 0,4 Prozent gegenüber den in den jeweils vorangegangenen drei Kalendermonaten geltenden anzulegenden Werten.

Wenn der in §28 (1) genannte Zielkorridor überschritten wird, drohen weitere Vergütungsabschläge. Wenn er unterschritten wird, werden die Vergütungen erhöht.

 

3. Auswirkungen für den Wollenberg

Die Berechnung wird mit einer vergleichbaren WEA der Fa. Enercon durchgeführt, da für die WEA Nordex N117/2400 keine Referenzerträge zur Verfügung stehen.

Für eine Anlage Enercon E82E2 mit 2,3MW Leistung und 138 m Nabenhöhe lässt sich der folgende Referenzertrag berechnen: RE = 33.530 MWh

Oder über die Volllaststunden ausgedrückt: RE = 33.530 MWh / 5a / 2,3 MW= 2.915 h/a

Wird die Anfangszeit nach EEG (2012) ermittelt, folgt:
tA = 5a + 1/6a x (1,5 – 2.300 / 2.915) x 100 / 0,75  = 20,8 a

Die Anfangsvergütung wird 20,8 Jahre lang bezahlt.

Wird die Anfangszeit nach dem Gesetzentwurf des EEG (2014) ermittelt, folgt:
tA = 5a + 1/12a x (1,3 – 2.300/2.915) x 100 / 0,36 + 1/12a x (1,00 – 2.300 / 2.915) x 100 / 0,48)

Die Anfangsvergütung wird 20,5 Jahre lang bezahlt.

Gehen wir davon aus, dass die Anlagen zum 01.01.2016 in Betrieb gehen, reduziert sich die Vergütung vierteljährlich um 0,4%. Da keiner weiß, wie sich der Zubau der Windenergie in Zukunft gestaltet, können auch keine Zu- oder Abschläge im Zielkorridor berechnet werden. Wir bleiben daher beim Abschlag nach §29s (2).

Über eine Laufzeit von 64 Monaten verringert sich die Vergütung also von 100% der Anfangsvergütung auf:
VE = 100 x (1 – 0,004) ^ 64 = 77,37%

Das entspricht einer Vergütung im letzten Quartal des 16. Jahres von
Ve = 77,37 % x 8,9 ct/kWh = 6,89 ct/kWh

Im Mittel erfolgt über die Laufzeit von 16 Jahren eine Vergütungsreduktion von
Rm = 100 – (100 + 77,37) / 2 = 11,3%

Die mittlere Vergütung Vm beträgt
Vm =(100 + 77,37) % / 2 x 8,9 ct/kWh = 7,89 ct/kWh

 

4. Fazit

  1. Die Anfangsvergütung soll von 8,93 ct/kWh auf 8,9 ct/kWh gesenkt werden. Das ist eine Reduktion von ca. 0,3%.
  2. Die Zeit in der die Anfangsvergütung bezahlt wird sinkt für den Standort Wollenberg von 20,8 Jahre auf 20,5 Jahre. Im betrachteten Zeitraum der Abschreibung von 16 Jahren ergeben sich keine Unterschiede.
  3. Die Vergütungsreduktion aus der Absenkung der Förderung beträgt 11,3% als Mittel in 16 Jahren. Während am Anfang noch 8,9 ct/kWh gezahlt werden, sind es nach 16 Jahren nur noch 6,89 ct/kWh.

Die Vergütung für die Windenergie an Land bezogen auf den Wollenberg wird durch die große Koalition um 11,6% reduziert.

Während das Investment in den ersten Jahren noch rentabel sein kann, gerät der Windpark mit zunehmender Laufzeit immer mehr ins Minus.

Update 29.3.2014: in unserer ursprünglichen Rechnung haben wir die Vergütungsreduktion gem. §20d falsch interpretiert, wodurch sich zunächst keine nennenswerte Minderung der Einnahmen durch die EEG-Novelle ergab. Besten Dank an alle aufmerksamen Leser.

Update 9.4.2014: aus dem Referentenentwurf wurde mittlerweile ein Gesetzentwurf. Wir haben die Rechnung entsprechend der neuesten Zahlen aktualisiert.

Jahreshauptversammlung am 2.4.2014

Der Vorstand der BI Windkraft Wetter e.V. lädt alle Mitglieder herzlich zur 2. Jahreshauptversammlung ein.

Die Veranstaltung findet statt am
Mittwoch, den 2.4.2014 um 20 Uhr
in der Kuckuckshütte an der Burg in Mellnau

Tagesordnung:

  • TOP 1 Eröffnung und Begrüßung
  • TOP 2 Jahresrückblick
  • TOP 3 Bericht des Kassenprüfers
  • TOP 4 Entlastung des Vorstands
  • TOP 5 Wahl des Vorstands
  • TOP 6 Ausrichtung und Aktivitäten der BI in 2014
  • TOP 7 Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor Sitzungsbeginn schriftlich oder per Mail beim Schriftführer eingereicht werden.

Ich freue mich auf eine möglichst vollständige Versammlung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Andreas Ditze