Windpark Wollenberg – Wie verändern sich die Einnahmen durch die EEG-novelle?

Die große Koalition in Person unseres Energieministers Sigmar Garbriel ist angetreten, um das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zu reformieren. Eine Vergütungsreduktion wurde angekündigt. Die Windkraftförderung gerade an Land sollte gedrosselt werden. Wir rechnen nach, welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf die Windenergieanlagen (WEA) auf dem Wollenberg haben.

1. Der Gesetzestext des EEG 2012

In §29 des EEG ist die alte Regelung zur Vergütung von Windstrom abgelegt.

§ 29 Windenergie

(1) Für Strom aus Windenergieanlagen beträgt die Vergütung 4,87 Cent pro Kilowattstunde (Grundvergütung).

(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Vergütung in den ersten fünf Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage 8,93 Cent pro Kilowattstunde (Anfangsvergütung). Diese Frist verlängert sich um zwei Monate je 0,75 Prozent des Referenzertrags, um den der Ertrag der Anlage 150 Prozent des Referenzertrags unterschreitet. Referenzertrag ist der errechnete Ertrag der Referenzanlage nach Maßgabe der Anlage 3 zu diesem Gesetz. Die Anfangsvergütung erhöht sich für Strom aus Windenergieanlagen, die vor dem 1. Januar

2015 in Betrieb genommen worden sind, um 0,48 Cent pro Kilowattstunde (Systemdienstleistungs-Bonus), wenn sie ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme die Anforderungen nach § 6 Absatz 5 nachweislich erfüllen.

Um die Einnahmen einer WEA zu ermitteln ist die wesentliche Frage: Wie lange wird die hohe Anfangsvergütung gezahlt?

Gerade Absatz (2) ist nicht leicht zu verstehen und so hat sich Dr. Ahlborn die Mühe gemacht, diese Regelung in eine Formel zu übersetzen.

Es ergibt sich die Laufzeit der Anfangsvergütung tA zu:

tA = 5a + 1/6a x (1,5 – EE / RE) x 100 / 0,75

Hierbei sind:
EE = erwarteter Ertrag für 5 Jahre in MWh
RG = Referenzertrag (rechnerischer Ertrag in 5 Jahren unter Normbedingungen) in MWh

2. Der Gesetzentwurf des EEG 2014

In §47 des Referentenentwurfs ist die neue Regelung zur Vergütung von Windstrom abgelegt.

§ 47 Windenergie an Land

(1) Für Strom aus Windenergieanlagen an Land beträgt der anzulegende Wert 4,95 Cent pro Kilowattstunde (Grundwert).

(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt der anzulegende Wert in den ersten fünf Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage 8,9 Cent pro Kilowattstunde (Anfangswert). Diese Frist verlängert sich um einen Monat pro 0,36 Prozent des Referenzertrags, um den der Ertrag der Anlage 130 Prozent des Referenzertrags unterschreitet. Zusätzlich verlängert sich die Frist um einen Monat pro 0,48 Prozent des Referenzertrags, um den der Ertrag der Anlage 100 Prozent des Referenzertrags unterschreitet. Referenzertrag ist der errechnete Ertrag der Referenzanlage nach Maßgabe der Anlage 2 zu diesem Gesetz.

Wenn an die Formel für die Anfangszeit einmal verstanden hat, kann diese auch leicht angepasst werden.

Es ergibt sich die neue Laufzeit der Anfangsvergütung ta zu:
tA = 5a + 1/12a x (1,3 – EE / RE) x 100 / 0,36 + 1/12a x (1,00 – EE/RE) x 100 / 0,48)

Hierbei sind wie auch schon im alten EEG:
EE = erwarteter Ertrag für 5 Jahre in MWh
RG = Referenzertrag (rechnerischer Ertrag in 5 Jahren unter Normbedingungen) in MWh

In §28 ist die Vergütungsreduktion für Windstrom benannt.

§ 28 Absenkung der Förderung für Strom aus Windenergieanlagen an Land

(1) Der Zielkorridor für den Zubau von Windenergieanlagen an Land beträgt 2.400 bis 2.600 Megawatt pro Jahr.

(2) Die anzulegenden Werte nach § 47 verringern sich ab dem Jahr 2016 jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines Jahres um 0,4 Prozent gegenüber den in den jeweils vorangegangenen drei Kalendermonaten geltenden anzulegenden Werten.

Wenn der in §28 (1) genannte Zielkorridor überschritten wird, drohen weitere Vergütungsabschläge. Wenn er unterschritten wird, werden die Vergütungen erhöht.

 

3. Auswirkungen für den Wollenberg

Die Berechnung wird mit einer vergleichbaren WEA der Fa. Enercon durchgeführt, da für die WEA Nordex N117/2400 keine Referenzerträge zur Verfügung stehen.

Für eine Anlage Enercon E82E2 mit 2,3MW Leistung und 138 m Nabenhöhe lässt sich der folgende Referenzertrag berechnen: RE = 33.530 MWh

Oder über die Volllaststunden ausgedrückt: RE = 33.530 MWh / 5a / 2,3 MW= 2.915 h/a

Wird die Anfangszeit nach EEG (2012) ermittelt, folgt:
tA = 5a + 1/6a x (1,5 – 2.300 / 2.915) x 100 / 0,75  = 20,8 a

Die Anfangsvergütung wird 20,8 Jahre lang bezahlt.

Wird die Anfangszeit nach dem Gesetzentwurf des EEG (2014) ermittelt, folgt:
tA = 5a + 1/12a x (1,3 – 2.300/2.915) x 100 / 0,36 + 1/12a x (1,00 – 2.300 / 2.915) x 100 / 0,48)

Die Anfangsvergütung wird 20,5 Jahre lang bezahlt.

Gehen wir davon aus, dass die Anlagen zum 01.01.2016 in Betrieb gehen, reduziert sich die Vergütung vierteljährlich um 0,4%. Da keiner weiß, wie sich der Zubau der Windenergie in Zukunft gestaltet, können auch keine Zu- oder Abschläge im Zielkorridor berechnet werden. Wir bleiben daher beim Abschlag nach §29s (2).

Über eine Laufzeit von 64 Monaten verringert sich die Vergütung also von 100% der Anfangsvergütung auf:
VE = 100 x (1 – 0,004) ^ 64 = 77,37%

Das entspricht einer Vergütung im letzten Quartal des 16. Jahres von
Ve = 77,37 % x 8,9 ct/kWh = 6,89 ct/kWh

Im Mittel erfolgt über die Laufzeit von 16 Jahren eine Vergütungsreduktion von
Rm = 100 – (100 + 77,37) / 2 = 11,3%

Die mittlere Vergütung Vm beträgt
Vm =(100 + 77,37) % / 2 x 8,9 ct/kWh = 7,89 ct/kWh

 

4. Fazit

  1. Die Anfangsvergütung soll von 8,93 ct/kWh auf 8,9 ct/kWh gesenkt werden. Das ist eine Reduktion von ca. 0,3%.
  2. Die Zeit in der die Anfangsvergütung bezahlt wird sinkt für den Standort Wollenberg von 20,8 Jahre auf 20,5 Jahre. Im betrachteten Zeitraum der Abschreibung von 16 Jahren ergeben sich keine Unterschiede.
  3. Die Vergütungsreduktion aus der Absenkung der Förderung beträgt 11,3% als Mittel in 16 Jahren. Während am Anfang noch 8,9 ct/kWh gezahlt werden, sind es nach 16 Jahren nur noch 6,89 ct/kWh.

Die Vergütung für die Windenergie an Land bezogen auf den Wollenberg wird durch die große Koalition um 11,6% reduziert.

Während das Investment in den ersten Jahren noch rentabel sein kann, gerät der Windpark mit zunehmender Laufzeit immer mehr ins Minus.

Update 29.3.2014: in unserer ursprünglichen Rechnung haben wir die Vergütungsreduktion gem. §20d falsch interpretiert, wodurch sich zunächst keine nennenswerte Minderung der Einnahmen durch die EEG-Novelle ergab. Besten Dank an alle aufmerksamen Leser.

Update 9.4.2014: aus dem Referentenentwurf wurde mittlerweile ein Gesetzentwurf. Wir haben die Rechnung entsprechend der neuesten Zahlen aktualisiert.

Jahreshauptversammlung am 2.4.2014

Der Vorstand der BI Windkraft Wetter e.V. lädt alle Mitglieder herzlich zur 2. Jahreshauptversammlung ein.

Die Veranstaltung findet statt am
Mittwoch, den 2.4.2014 um 20 Uhr
in der Kuckuckshütte an der Burg in Mellnau

Tagesordnung:

  • TOP 1 Eröffnung und Begrüßung
  • TOP 2 Jahresrückblick
  • TOP 3 Bericht des Kassenprüfers
  • TOP 4 Entlastung des Vorstands
  • TOP 5 Wahl des Vorstands
  • TOP 6 Ausrichtung und Aktivitäten der BI in 2014
  • TOP 7 Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor Sitzungsbeginn schriftlich oder per Mail beim Schriftführer eingereicht werden.

Ich freue mich auf eine möglichst vollständige Versammlung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Andreas Ditze

Rostocker Investor will Windpark Todenhausen-Mellnau erzwingen

Das Windpark-Projekt der Firma ENO vor Mellnau kommt nicht zur Ruhe. Nachdem das Regierungspräsidium in Gießen dem Investor 2 der 7 Anlagen wegen Unterschreitung von Mindestabständen gestrichen hatte, ging das Gerücht um, der ganze Windpark stünde auf der Kippe – doch dem ist nicht so.

Die Fakten: 5 Anlagen sind noch in der Planung. Gegen deren Errichtung hat sich die Denkmalschutzbehörde unter Führung des Landeskonservators Dr. Buchstab nachdrücklich eingesetzt. ENO wiederum hat Fachanwälte eingeschaltet, die die Argumente des Denkmalschutzes entkräften sollen. Sollte das Regierungspräsidium die Genehmigung weiterhin verweigern, gilt eine Klage ENOs als sehr wahrscheinlich.

Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass jetzt endlich der Bebauungsplan für den Windpark von Seiten der Stadt Wetter aufgestellt wird. Zur Erinnerung: Im Juni 2011 beschlossen die Stadtverordneten, die Fläche vor Mellnau zu sperren um in Ruhe einen solchen Bebauungsplan erstellen zu können. Die Frist hierfür läuft im Mai 2014 ab.

Um es noch einmal deutlich zu sagen: Die Bürgerinitiative Windkraft Wetter e.V. hält es für falsch, dass Windräder vor Mellnau kommen und wir wehren uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Kräften dagegen. Wenn wir aber in Zukunft die Windräder nicht verhindern können, müssen die Parlamentarier der Stadt Wetter wenigstens die Spielregeln vorgeben.

Die 9 Forderungen der BI Windkraft Wetter an den Bebauungsplan

  1. Windräder nur auf städtischen Grund und so verteilt dass ein breiter Blickkorridor von der Burg und auf die Burg frei bleibt.
  2. Galgenberg und Sonnenwendskopf müssen als Naherholungsgebiet nutzbar bleiben.
  3. Archäologische Baubegleitung beim Bodenaushub wegen der Weinstraße.
  4. Farbliche Einpassung der Windräder in die Landschaft.
  5. Keine Strommasten sondern Erdkabel.
  6. Geringst mögliche Befeuerung der Anlagen.
  7. Zeitweise Abschaltung der Anlagen.
  8. Kein Lärm über 35 dB(A) in den Wohngebieten.
  9. Vollständiger Rückbau nach Ablauf der Nutzung.

Unsere Forderungen im Detail lesen Sie unter https://www.bi-windkraft-wetter.de/wp-content/uploads/2014/03/20140312-VRG_3105_Forderungen_Bebauungsplan_Windkraft.pdf

Die Zahl 2.300 – oder: wie viel Volllaststunden bringt der Wollenberg?

Nach den heftigen Auseinandersetzungen um die Frage, wie viele Volllast-Windstunden der Wollenberg erreichen kann, wollen wir das Thema wieder auf die sachliche Ebene holen. Herzlichen Dank an Dr. Böttcher für diese erläuternden Worte.

Was ist eine Volllaststunde?

Der Ertrag einer Windenergieanlage (WEA) wird durch Ertragsgutachten prognostiziert. Hierbei gehen viele Faktoren ein: Die Windgeschwindigkeit, der Rotordurchmesser, die Windverteilung über die Zeit und die Verluste durch die Umgebung und der Anlage selbst.

Die Strommenge pro Jahr [MWh/a] geteilt durch die Leistung der Anlage [MW] ergibt die Volllaststunden pro Jahr [h/a]. Sie beschreibt die Zeit, die die WEA in einem Jahr unter Volllast arbeiten müsste, um die Jahresstrommenge zu produzieren.

Im Jahr 2012 wurden mit 31.300 MW installierter Leistung 50.700.000 MWh Strom geerntet. Die durchschnittliche Vollaststundenzahl liegt daher bei 1.620 h/a.

Das ist der Mittelwert aller Anlagen in Deutschland. Da sind alte Anlagen dabei wie die in Wehrda, aber auch sehr ertragreiche Anlagen, die z.B. an der Küste stehen.

Welche Volllaststunden haben neue Windparks in Mittelhessen?

Sehen wir uns dazu einmal den Windpark Siegbach an.
Mainova betreibt im VRG 2116 3 WEA Nordex 100 mit 140 m Nabenhöhe und 100 m Rotordurchmesser. Baujahr 2011, Windhöffigkeit > 6,25 m/s.
Prognostizierter Ertrag: 16.000 MWh / 7,5 MW = 2.133 h/a
Realer Ertrag: 13.437 MWh / 7,5 MW = 1.792 h/a

Oder den Windpark Kalteiche bei Haiger
HSE betreibt im VRG 2104 6 WEA SWT 2.3-113 mit 140 m Nabenhöhe und 113 m Rotordurchmesser. Baujahr 2013, Windhöffigkeit > 6,25 m/s
Prognostizierter Ertrag laut HSE: 39.250 MWh / 13,8 MW = 2.844 h/a
Prognostizierter Ertrag laut EG Haiger: 35.000 MWh / 13,8 MW = 2.536 h/a
Geschätzter Ertrag laut EEG: 23.460 MWh / 13.8 MW = 1.700 h/a
Die realen Erträge werden mit Verweis auf laufende Verfahren und den Beschluss der Genossenschaft nicht veröffentlicht.

Oder der Windpark Hohenahr
Mainova betreibt im VRG 2136 7 WEA Nordex N117/2400 mit 140 m Nabenhöhe und 117 m Rotordurchmesser. Baujahr 2013, Windhöffigkeit > 6,25 m/s
Prognostizierter Ertrag laut Mainova: 45.300 MWh / 16,8 MW = 2.696 h/a
Die realen Erträge werden mit Verweis auf den Beschluss der Genossenschaft nicht veröffentlicht.

Windpark Wollenberg

Im Windpark Wollenberg (VRG 3114) sollen 6 WEA Nordex N117/2400 mit 140 m Nabenhöhe und 117 m Rotordurchmesser gebaut werden. Windhöffigkeit >6,25 m/s
Prognostizierter Ertrag laut Stadtwerke Marburg (26.06.2012): 25.000 MWh / 14,4 MW = 1.736 h/a
Prognostizierter Ertrag laut Stadtwerke Marburg (13.06.2013): 33.000 MWh / 14,4 MW = 2.300 h/a

Kritik der BI Windkraft Wetter

Im Windpark Siegbach liegen die realen Erträge 16% unter den Prognosen.
Im Windpark Haiger liegen die Prognosen der Genossenschaft 11% unter den Prognosen des Betreibers HSE. Reale Erträge werden nicht veröffentlicht.
Im Windpark Hohenahr werden die realen Erträge nicht veröffentlicht.

Ergeben sich im Windpark Wollenberg statt prognostizierten 2.300 h/a ein Ertrag von nur 1.950 h/a, so sind das nur 15% Abweichung von der Prognose. Das liegt wie man bei den vergleichbaren Windparks sieht im normalen Bereich.

Bei 1.950 h/a ist der Windpark Wollenberg nicht mehr profitabel und die Bürger müssen 16 Jahre lang jährlich in den Windpark Geld einzahlen, statt Geld zu verdienen. Statt regionaler Wertschöpfung folgt regionale Wertvernichtung.

Windpark Todenhausen-Mellnau steht auf der Kippe

Die Oberhessische Presse berichtet in ihrer heutigen Ausgabe, dass das Regierungspräsidium Gießen 2 von 7 Windkraftanlagen definitiv nicht genehmigen wird, offenbar standen sie zu nahe an Todenhausen.

Die weiteren 5 Anlagen stehen ebenfalls auf der Kippe, da das Regierungspräsidium die Belange des Denkmalschutzes für wichtiger erachtet. Der Investor hat allerdings noch einige Tage Zeit, hierzu Stellung zu nehmen.

Sollten die Anträge von ENO insgesamt scheitern, ist aus Sicht der BI Windkraft Wetter auch das Windkraft-Vorranggebiet Todenhausen-Mellnau (VRG 3105) vollumfänglich aus dem Regionalplan zu streichen, da sämtliche Windkraftanlagen gleichermaßen auf das Landschaftsbild einwirken werden.

Quelle: http://www.op-marburg.de/Lokales/Nordkreis/Windpark-Mellnau-steht-vor-dem-Aus

RP Gießen stellt Genehmigungsfähigkeit des Windparks Wollenberg in Frage

In der Oberhessischen Presse und auf der Website der BI Wollenberg wurde heute eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums Gießen veröffentlicht, wonach die Genehmigung des Windparks Wollenberg aus naturschutzrechtlicher Sicht sehr ungewiss sei.

Wir gehen davon aus, dass die Stellungnahme auch im Rahmen der nächsten Stadtverordnetenversammlung (11.2.) oder im Bauausschusssitzung (24.2.) in Wetter besprochen werden wird.

Quelle: http://bi-wollenberg.org/?p=475

Treffen der BI am 19.2.

Die BI Windkraft Wetter lädt alle interessierten Bürger und Politiker ein zur Versammlung

am 19. Februar 2014
um 20 Uhr
auf der Kuckuckshütte in Mellnau.

Besprochen wird das weitere Vorgehen rund um die vermeintliche Desinformationskampagne des Klimaschutzmanagers und den aktuellen Stand in Sachen Bebauungsplan für den Windpark Todenhausen-Mellnau.

Klimaschutzmanager: BI verbreitet Desinformationen über Windpark Wollenberg

Eine neue Qualität in der Auseinandersetzung rund um den Windpark Wollenberg ist erreicht: wir sind jetzt die Desinformanten.

Was ist passiert? Der aus Steuergeldern bezahlte Nordkreis-„Klimaschutzmanager“ Michael Meinel sah sich kürzlich bemüßigt, in den Medien die „haarsträubende Desinformation“ zu korrigieren, die von einigen Fehlgeleiteten (das sind u.a. wir) in der Region verbreitet wurden.

Konkret greift Michael Meinel drei Argumente auf:

  • Erstens, der Windpark sei nicht wirtschaftlich
  • zweitens, die Beeinträchtigungen von Mensch und Natur werden nicht berücksichtigt
  • und drittens, Windkraft sei gar nicht umweltfreundlich.

Das Argument der Wirtschaftlichkeit wurde und wird insbesondere von der BI Windkraft Wetter verfolgt, die beiden weiteren Argumente werden hauptsächlich von der BI Wollenberg bearbeitet.

Die Meinung des Klimaschutzmanagers

Die Behauptung der Unwirtschaftlichkeit unterstellt, dass die Bürgermeister, Mitarbeiter der Verwaltungen und beteiligten Unternehmen die Windräder einfach bauen wollen, nur damit sie dort stehen und das Geld vernichten, mit dem genau diese Personen bezahlt werden. Nach nunmehr 20 Jahren Erfahrung mit dem Thema gibt es sowohl bei den kommunalen Unternehmen, den Energieversorgern, den Sparkassen und auch in den Verwaltungen genügend Erfahrung, um die Qualität von Windgutachten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen beurteilen zu können. Entschieden wird zudem erst dann, wenn alle Fakten zeitnah bewertbar sind.

Wir lesen daraus: unsere Bedenken und begründeten Hinweise sind falsch, weil die Leute, die den Park planen, ja schon seit 20 Jahren nichts anderes machen und im übrigen ja voll guten Willens sind.

Uns ist diese Begründung zu dünn – denn uns ist nicht entgangen, dass sich die Stadtwerke Marburg mit dem Windpark Wehrda einen ordentlichen Verlustbringer gebaut haben. Achja, die Korruptionsaffäre im Zusammenhang mit dem Windpark-Planer Juwi und der Insolvenz eines der größten deutschen Windparkbetreiber sprechen auch nicht dafür, dass man den Planern und Bauherren blind vertrauen sollte. Es ist immerhin öffentliches Geld, mit dem hier spekuliert wird.

Fakten statt Sprechblasen

Herr Klimaschutzmanager Meinel: Laut Ihrem Klimax Nordkreis Blog erwirtschaften 6 Windkraft-Anlagen mit 14,4 MW Leistung ca. 25.000 MWh/a (= 1.740 Volllastwindstunden). In der aktuellen Planung zum Windpark werden 33.000 MWh/a (= 2.300 h) angesetzt.

Bitte beantworten Sie uns doch folgende Fragen:

  1. Woher kommt die Leistungssteigerung um ca. 30% ? Sie kommt sicher nicht aus einer geringfügigen Standortoptimierung auf dem Wollenberg.
  2. Welche drei Windparks in Hessen erwirtschaften im Mittel nachweislich 2.300 Volllastwindstunden?

Wir erwarten eine überprüfbare und zeitnahe Antwort. Bitte liefern Sie Fakten, keine Sprechblasen!

5.000 Windräder für Hessen

Mit einfachen Überlegungen lässt sich nachrechnen, dass unser Land mit 5.000 Windrädern zugebaut werden müßte, wenn die Vorstellungen von Grünen und anderen Politikern in Hessen umgesetzt werden sollten.

Man stelle sich unser Land von Karlshafen bis nach Bensheim, von Limburg bis nach Gersfeld mit Windparks überzogen vor, die lediglich jeweils einen Abstand von rund 7km haben!

Sie vermuten einen Rechenfehler? Dann rechnen Sie doch selber nach: http://www.bi-knoten.de/Wieviel-Windraeder-braucht-Hessen.pdf

BI rechnet nach: das Windpark Wollenberg Investment

Neben dem Windpark Todenhausen-Mellnau ist der Windpark Wollenberg das zweite große Energiewende-Projekt in unserer Gemeinde. Die BI verfolgt das Wollenbergprojekt von Beginn an.

Standpunkt und Forderungen zum Windpark Wollenberg

Wir lehnen den Windpark nicht grundsätzlich ab, haben aber vier konkrete Forderungen an die Stadt Wetter, bevor sie das 1,2 Millionen Euro teure Investment tätigt:

  • Eine belastbare Windmessung muss her! Ein von den Stadtwerken Marburg bezahlter (sprich: parteiischer) Akten-Begutachter kann nicht die neutrale Windmessung ersetzen, die für weniger als 2% der Investitionssumme zu haben ist.
  • Die Satzung der Windpark GmbH muss offengelegt werden! Wir wollen wissen, ob im Windpark Geschäftsführer-Versorgungsposten geschaffen oder das Haftungsrisiko zu Ungunsten der Gemeinden verteilt ist.
  • Die erwarteten Einnahmen und Ausgaben (sprich: der Geschäftsplan) ist extern zu prüfen! Auch hier halten wir es für ein Unding, dass bisher lediglich die Stadtwerke Marburg dem Parlament in Wetter hierzu Informationen geliefert haben. Das Investment muss neutral begutachtet und die Entscheidung dafür oder dagegen will professionell abgesichert werden.
  • Für die Dauer der Planungsphase muss sich die Stadt Wetter eine Ausstiegsklausel sichern. Keinesfalls sollte sich die Stadt verpflichten, irgendwelche Windpark-Anteile übernehmen zu müssen.

Einschätzung: das rechnet sich nicht

Bisher gibt sich die Stadt Wetter recht zugeknöpft, wenn es um konkrete Zahlen zum Windpark Wollenberg geht. Wir haben daher selbst nachgerechnet – und zwei Szenarien zu Grunde gelegt.

Szenario 1: Wetters Wunschtraum

In diesem Szenario gehen wir davon aus, dass am Wollenberg 2.300 Volllast-Windstunden pro Jahr zu erreichen sind. Bemerkenswert daran ist, dass diese Windhöffigkeit 30% höher ist, als das Bundesumweltministerium in seinen eigenen Zahlen für Binnenlandanlagen ausweist.

Ansonsten ist dieses Szenario durch eine – aus unserer Sicht „normale“ – Pacht für das Land Hessen geprägt. Die Zinslast für die Finanzierung ist mit 3% auf 20 Jahre kalkuliert. Auch wenn Privatleute von solchen Konditionen nur träumen können, wollen wir der Stadt zugestehen, dass sie solche Konditionen hinbekommt. Die Kosten für die Verwaltung haben wir mit gerade einmal 120.000€ pro Jahr angesetzt – sicherlich nicht zu hoch für einen Betrieb mit einer Investitionssumme von ca. 24 Millionen Euro.

Falls unsere Annahmen richtig sind und die Anlagen bis Ende 2014 gebaut werden können (was Aufgrund des kürzlichen Eingreifens der Oberen Naturschutzbehörde äußerst unwahrscheinlich ist), besteht die Chance auf eine Jahresrendite von ca. 1,25%. Kommen die Anlagen nach 2014, wird die Rendite deutlich unter 1% liegen!

20131214-Wollenberg_Kalkulation1Szenario 2: vorsichtig optimistisch

In unserer zweiten Rechnung gehen wir davon aus, dass sich an 1.900 Stunden im Jahr die Windräder voll drehen. Das ist zwar immer noch mehr als die typischerweise im Binnenland erreichten 1.750 Stunden, aber der Wollenberg ist ja nunmal auch ein Berg, auf dem es gelegentlich windet. Wir bleiben optimistisch.

Im übrigen gehen wir davon aus, dass aufgrund der etwas verringerten Volllaststunden die Pacht der Flächen von Hessen-Forst etwas günstiger wird. Dazu muss man wissen: Hessen Forst verpachtet unseren Erkenntnissen nach nicht „zum Pauschalpreis“ (z.B. 30.000 Euro pro Jahr und Windrad) sondern lässt sich stattdessen direkt am generierten Strom beteiligen. Da in Szenario 2 weniger Strom erzeugt wird als in Szenario 2, sinken die Kosten für die Pacht.

Die übrigen Zahlen haben wir unverändert gelassen. Die Kreditzinsen waren mit 3% schon recht niedrig. Die Kosten für die Geschäftsführung inkl. Sekretariat, Miete, Dienstwagen u.v.m. werden wohl auch nicht günstiger werden, nur weil die Windräder ein paar hundert Stunden im Jahr weniger stark drehen.

Unterm Strich läuft dieses Szenario auf einen realen Verlust von über 100.000€ pro Jahr hinaus. Dieses Geld muss langfrisitg von den Gesellschaftern (sprich: den Stadtwerken, den Kommunen und den Energiegenossen) nachgeschossen werden. Können sie das nicht, droht dem Windpark die Insolvenz.

20131214-Wollenberg_Kalkulation2Falls wir uns bei den Eckdaten geirrt haben sollten, hoffen wir inständig, dass sich die Kosten nicht erhöhen. In jedem Fall aber rechnen wir gerne noch einmal nach.

Sollten unsere Zahlen jedoch unwidersprochen bleiben, vertrauen wir darauf, dass das Wort des Wetteraner Bürgermeisters Kai-Uwe Spanka weiterhin gilt. Er betonte mehrfach im Parlament: „Wenn sich das Projekt nicht rechnet, machen wir es nicht.“

Warum passt das nicht?

Wer unsere Zahlen grob überfliegt, wird sich schnell fragen: warum passt das nicht? Immerhin schaffen es doch andere auch, mit Windkraft Geld zu verdienen. Die Antwort ist ganz einfach: der Gewinn steht und fällt mit der Pacht (und natürlich dem Wind). Würde die Stadt Wetter über ihre Stadtwerke in Eigenregie den Windpark auf eigenen Flächen betreiben, müsste dieser pro Jahr ca. 700.000€ weniger Kosten schultern. Angesichts eines prognostizierten Gesamtertrags zwischen +300.000€ und -110.000€ pro Jahr wäre eine Kostenreduzierung in dieser Höhe eine absolut entscheidende Summe.

Auf eigenen Flächen würde der Windpark vielleicht funktionieren, im Wald von Hessen Forst wird nur einer am Windpark verdienen: das Land Hessen.

Weiterführende Informationen

  1. Fakten zum Windpark, Vortrag Marc Böttcher vom 4.12.2013
  2. Rückblick der Oberhessischen Presse auf den Infoabend vom 7.12.2013

BI fordert Bebauungsplan für Windpark Todenhausen-Mellnau

Zusammenfassung zum Infoabend vom 4.12.2013, Windpark Todenhausen-Mellnau:

Investoren

Nach unseren Erkenntnissen bemühen sich derzeit die Rostocker E.N.O. und die Renertec GmbH aus Brachtal darum, einen Windpark zwischen Mellnau, Todenhausen und Wetter bauen zu dürfen. E.N.O. hat hierzu bereits Unterlagen beim Regierungspräsidium Gießen eingereicht, bei Renertec ist man noch nicht ganz so weit. Angesichts der unsicheren Winderträge an diesem Standort gehen wir außerdem davon aus, dass beide Unternehmen den Windpark zwar bauen, aber letztlich nicht werden betreiben wollen. Das Betriebsrisiko dürfte an namenlose Investment-Fonds übergeben werden, die aufgrund der niedrigen Zinsen nahezu überall investieren, wo es etwas zu holen geben könnte.

Fläche

Im Regionalplan 2010 war das Gebiet zwischen dem Sonnenwendskopf und dem Galgenberg zwar auch schon als Windkraftfläche ausgewiesen, allerdings hat sich der konkrete Umfang der Fläche im Laufe der Planung fast verdoppelt! Grund für die geheimnisvolle Flächenvermehrung ist die sogenannte „parzellenscharfe Planung“. Fakt ist: die Anlagen können nun deutlich näher an Simtshausen und Mellnau herankommen.

Standpunkte der Fraktionen

Im Sommer haben wir die fünf Fraktionen um ihre Meinung zum Windpark vor Mellnau gebeten – und diese Antworten erhalten:

  • CDU: Zustimmung, falls genug Wind, eigene WEA sollten dort gebaut werden, falls sich das für Wetter rechnet
  • SPD: Zustimmung, Regierungspräsidium soll entscheiden, ob die Fläche genehmigungsfähig ist, wenn Windkraft kommt, dann mit eigenen Anlagen
  • FDP: Ablehnung, es wird zu wenig Wind dort erwartet, das Landschaftsbild leide zu stark und die Akzeptanz vor Ort sei zu gering
  • Grüne: keine Aussage!
  • Linke: Ablehnung, es wird zu wenig Wind dort erwartet, der Denkmalschutz der Burg Mellnau soll respektiert werden, eigene Windkraftanlagen kommen nicht in Frage, notfalls sollte gegen die Fläche geklagt werden

Standpunkt der BI

Die BI lehnt es ab, dass auf dieser Fläche Windenergieanlagen entstehen. Begründung:

  • Umzingelung: Kommen die Windparks im Landkreis wie geplant, wird man von Mellnau aus 6 Windparks sehen können. Bei Tag und Nacht – im dunkeln sogar mit Beleuchtung. Würde der Windpark direkt vorm Dorf nicht gebaut werden, bliebe den Einwohnern zumindest noch ein unverstellter Blickkorridor übrig.
  • Verstellung der Burg: Die Burg Mellnau ist ein über 750 Jahre altes Baudenkmal mit historischen Sichtbeziehungen weit über Wetter hinaus. Vom der Sackpfeife und dem Marburger Schloss bis hin zum Taunus ist die Burg zu sehen – jedenfalls bisher. Die geplanten Windkraftanlagen sind ca. 70m höher als die Burg, die Sichtbeziehung wird dauerhaft unterbunden.
  • Abstände zu den Ortschaften: Die Windparkfläche unterschreitet nach Wetter und Todenhausen die von der Regionalversammlung geforderten Mindestabstände! Gewünscht ist, dass WKA mindestens 1.000 Meter Abstand vom Siedlungsgebiet halten, im derzeitigen Entwurf wird diese Abstandsregelung nicht eingehalten. Ärger genug scheinen WKA in Siedlungsnähe ja bereits jetzt zu machen – selbst im ZDF wurde darüber schon berichtet.
  • Niemand will diese Fläche! Seit 2006 wird das Gebiet, auf dem der Windpark Todenhausen-Mellnau entstehen soll, immer wieder abgelehnt. Angefangen beim Ortsbeirat Mellnau über diverse Gutachten, Sorgen um den Rotmilan und den zu geringen Wind, bis letztlich hin zur Stadt Wetter, die den Windpark an dieser Stelle eben auch nicht haben will.

Eine ausführliche Begründung unserer Ablehnung des Windparks Todenhausen-Mellnau haben wir auch gegenüber dem Regierungspräsdium Gießen zum Ausdruck gebracht.

Forderungen der BI

Wir gehen davon aus, dass die neue Schwarz-Grüne Landesregierung mehr Windkraft für Hessen fordern wird – Koste es, was es wolle. Da die Veränderungssperre für die Windparkfläche Todenhausen-Mellnau im Mai 2014 ausläuft und danach die Investoren einigermaßen unbürokratisch mit dem Bau beginnen können, fordern wir die Stadt Wetter auf, jetzt den Bebauungsplan auf den Weg zu bringen um den Investoren rechtzeitig regulatorische Zügel anzulegen:

  • Wir fordern einen rechtlich sicheren Bebauungsplan für die Fläche Todenhausen-Mellnau (VRG 3105) vor Ablauf der Veränderungssperre im Mai 2014.
  • Wenn schon Windkraft, dann bitte auf den Flächen der Stadt Wetter, damit die Parlamentarier entscheiden können, ob und wann WEA dort entstehen.
  • Wir unterstützen bis zu drei Windräder auf dem Gebiet. Drei Windräder sind für den Wetteraner Stromverbrauch ausreichend.
  • Die Windräder müssen in der Höhe so begrenzt sein, dass sie die Burg Mellnau nicht überragen. Die historischen Sichtbeziehungen auf das regional identitässtiftende Denkmal sollen respektiert werden.
  • Die Beleuchtung der Windkraftanlagen (Mastbefeuerung) soll derart gestaltet sein, dass eine synchronisierte Befeuerung auf der Gondel möglich ist. Perspektivisch sollen radargestützte Befeuerungen nachgerüstet werden, sobald diese durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen sind. Sprich: die 200m hohen Anlagen dürfen gerne blinken wenn ein Flugzeug in der Nähe ist – ansonsten aber keine Energie verschwenden.
  • Wir wollen in die Planung der Energiewende in Wetter mit einbezogen bleiben – und hoffen darauf, dass wir bei Magistrat und Stadtparlament weiterhin gehör finden.

Weiterführende Informationen

  1. Fakten zum Windpark, Vortrag Marc Böttcher vom 4.12.2013
  2. Rückblick der Oberhessischen Presse auf den Infoabend vom 7.12.2013

Lahntal spricht über den Wollenberg

Lahntals Bürgermeister Apell stellt sich heute den Fragen der Bürger rund um den Windpark Wollenberg. Die Lahntaler Bürgerinitiative Rettet den Wollenberg wird an diesem Abend die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Windpark vorstellen, die von der BI Windkraft Wetter kürzlich den Wetteraner Stadtverordneten präsentiert wurde. Vertreter unserer BI sind heute ebenfalls im Lahntal vor Ort. Wir freuen uns auf einen spannenden Abend.

20131211-Bürgerinfo Sterzhausen

Info-Abend am 4.12.2013

20131110-Windmessgerät Galgenberg-Sonnenwendskopf - websmall

Die BI Windkraft Wetter lädt ein

zum Info-Abend Windkraft in Wetter
am Mittwoch, den 4.12., ab 20 Uhr
auf der Kuckuckshütte in Mellnau.

Wie weit sind die Bauanträge der Rostocker Investoren? Was bringt die Windmessung? Wie steht’s um die Wirtschaftlichkeit des kommunalen Investments? Fragen und Antworten gibt’s sowohl zum Windpark Todenhausen-Mellnau als auch zum Windpark Wollenberg.

Wetters Bürgermeister Kai-Uwe Spanka als auch Vertreter aus dem Stadtparlament Wetter haben ihre Teilnahme bereits angekündigt.

Kommunen verdienen nicht an Windkraft

Wie die Oberhessische Presse in Ihrer Ausgabe vom 26.10.2013 berichtet, scheint es um die kommunalen Investments in Mittelhessen noch weit schlimmer bestellt zu sein, als viele Kritiker es befürchten.

Zitiert wird zunächst Kirchhains Bürgermeister Jochen Kirchner, der freimütig ausplaudert: „In Mittelhessen gibt es derzeit nur zwei Kommunen, denen es gelingt, mit erneuerbaren Energien Geld zu verdienen: Das sind die Gemeinde Mittenaar und wir.“

Als wäre diese Aussage nicht bereits genug Sprengstoff für so manche kommunale Haushaltsdiskussion, kommt es aber noch dicker: Die Stadt Kirchhain verdient mit Ihrem Investment Geld, die Presse berichtet von 500.000€ jährlich. Anstatt nun aber dieses Geld in Kindergärten oder den Straßenerhalt investieren zu können, kann Kirchhain damit de facto nichts machen. Der Gewinn verpufft komplett im Kommunalen Finanzausgleich.

Was ist passiert? Kirchhain ist eine Stadt unter dem kommunalen Rettungsschirm – eine Art Offenbarungseid für Kommunen. Aufgrund der Regelungen des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) werden die Gewinne komplett auf den Finanzausgleich angerechnet. Für jeden Euro Gewinn bekommt die Stadt weniger Geld aus dem Ausgleichsfond. Herzlichen Glückwunsch!

Aus Sicht der BI bedeutet das für Wetter:

  • In Mittelhessen verdient fast keine Kommune an Windkraft. Und wer seine Windräder auf Pump kauft und Stellflächen teuer anmieten muss, wird sicher nicht zu den Gewinnern gehören.
  • Selbst wenn das Investment Gewinn abwerfen sollte, ist fraglich, ob Wetter von diesem Geld jemals etwas haben wird. Stattdessen halten wir es für sehr viel wahrscheinlicher, dass auch in Wetter der Kirchhain-Effekt zum tragen kommen wird.

Quelle: Oberhessische Presse vom 26.10.2013