Der Wollenberg und das Europarecht – Wetters Linke wollen’s wissen

Die Linke hat im Wetteraner Stadtparlament eine Große Anfrage zur Windenergienutzung am Standort Wollenberg eingereicht:

  1. Aus welchen Gründen wurde eine nach Europarecht zwingend gebotene Verträglichkeitsprüfung zur beabsichtigten Nutzung von Windenergie im Wollenberg als Teil eines FFH-Gebiets (DE5017305) nicht vorgenommen?
  2. Aus welchen Gründen wurde eine nach Europarecht zwingend gebotene Suche nach Alternativlösungen zur beabsichtigten Nutzung von Windenergie im Wollenberg als Teil eines FFH-Gebiets (DE5017305) nicht vorgenommen?
  3. Für welchen Untersuchungszeitraum, durch wen und in wessen Auftrag wurde ein Gutachten oder eine Untersuchung über die Auswirkungen der Windenergienutzung am Standort Wollenberg auf die Anhang-II-Arten der Habitatrichtlinie Mopsfledermaus, Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus durchgeführt?
  4. Für welchen Untersuchungszeitraum, durch wen und in wessen Auftrag wurde ein Gutachten oder eine Untersuchung über die Auswirkungen der Windenergienutzung am Standort Wollenberg auf die Anhang-IV-Art der Habitatrichtlinie Wildkatze durchgeführt?
  5. Für welchen Untersuchungszeitraum, durch wen und in wessen Auftrag wurde ein Gutachten oder eine Untersuchung über die Auswirkungen der Windenergienutzung am Standort Wollenberg auf die Anhang-IV-Arten der Habitatrichtlinie Wasserfledermaus, Fransenfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Abendsegler, Zwergfledermaus und Braunes Langohr durchgeführt?
  6. Für welchen Untersuchungszeitraum, durch wen und in wessen Auftrag wird ein avifaunistisches Gutachten oder eine avifaunistische Untersuchung für den sogenannten „Windpark ‚Wollenberg‘“ erstellt?
  7. Warum wurden die bislang erstellten Gutachten oder Untersuchungen weder veröffentlicht noch durch den Magistrat den Stadtverordneten der Stadt Wetter vorgelegt?
  8. Aus welchen Gründen hat der Magistrat die Stadtverordneten nicht über die europarechtlichen Beschränkungen und Verpflichtungen bei der beabsichtigten Windenergienutzung in einem FFH-Gebiet und der diesbezogenen Bauleitplanung für den Wollenberg informiert?
  9. Wie bewertet der Magistrat das Prozessrisiko einer Ausweisung und Projektierung des Wollenbergs als Teil eines FFH-Gebiets (DE5017305) zur Windenergienutzung und welches Prozesskostenrisiko ist der Magistrat vor dem Hintergrund der genannten einschlägigen Urteile des EuGH bereit zu tragen?
  10. Plant der Magistrat, für die weitere Planung und Projektierung des sogenannten „Windparks ‚Wollenberg‘“ nach den Verpflichtungen aus Art. 6 Abs. 2 bis 4 der Habitatrichtlinie zu verfahren und insbesondere eine entsprechende Verträglichkeitsprüfung, eine Suche nach Alternativlösungen sowie einen Ausweis aller notwendigen Ausgleichsmaßnahmen

Die BI erwartet gespannt die Antworten des Magistrats.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.