Die Linke hat im Wetteraner Stadtparlament eine Große Anfrage zur Windenergienutzung am Standort Wollenberg eingereicht:
- Aus welchen Gründen wurde eine nach Europarecht zwingend gebotene Verträglichkeitsprüfung zur beabsichtigten Nutzung von Windenergie im Wollenberg als Teil eines FFH-Gebiets (DE5017305) nicht vorgenommen?
- Aus welchen Gründen wurde eine nach Europarecht zwingend gebotene Suche nach Alternativlösungen zur beabsichtigten Nutzung von Windenergie im Wollenberg als Teil eines FFH-Gebiets (DE5017305) nicht vorgenommen?
- Für welchen Untersuchungszeitraum, durch wen und in wessen Auftrag wurde ein Gutachten oder eine Untersuchung über die Auswirkungen der Windenergienutzung am Standort Wollenberg auf die Anhang-II-Arten der Habitatrichtlinie Mopsfledermaus, Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus durchgeführt?
- Für welchen Untersuchungszeitraum, durch wen und in wessen Auftrag wurde ein Gutachten oder eine Untersuchung über die Auswirkungen der Windenergienutzung am Standort Wollenberg auf die Anhang-IV-Art der Habitatrichtlinie Wildkatze durchgeführt?
- Für welchen Untersuchungszeitraum, durch wen und in wessen Auftrag wurde ein Gutachten oder eine Untersuchung über die Auswirkungen der Windenergienutzung am Standort Wollenberg auf die Anhang-IV-Arten der Habitatrichtlinie Wasserfledermaus, Fransenfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Abendsegler, Zwergfledermaus und Braunes Langohr durchgeführt?
- Für welchen Untersuchungszeitraum, durch wen und in wessen Auftrag wird ein avifaunistisches Gutachten oder eine avifaunistische Untersuchung für den sogenannten „Windpark ‚Wollenberg‘“ erstellt?
- Warum wurden die bislang erstellten Gutachten oder Untersuchungen weder veröffentlicht noch durch den Magistrat den Stadtverordneten der Stadt Wetter vorgelegt?
- Aus welchen Gründen hat der Magistrat die Stadtverordneten nicht über die europarechtlichen Beschränkungen und Verpflichtungen bei der beabsichtigten Windenergienutzung in einem FFH-Gebiet und der diesbezogenen Bauleitplanung für den Wollenberg informiert?
- Wie bewertet der Magistrat das Prozessrisiko einer Ausweisung und Projektierung des Wollenbergs als Teil eines FFH-Gebiets (DE5017305) zur Windenergienutzung und welches Prozesskostenrisiko ist der Magistrat vor dem Hintergrund der genannten einschlägigen Urteile des EuGH bereit zu tragen?
- Plant der Magistrat, für die weitere Planung und Projektierung des sogenannten „Windparks ‚Wollenberg‘“ nach den Verpflichtungen aus Art. 6 Abs. 2 bis 4 der Habitatrichtlinie zu verfahren und insbesondere eine entsprechende Verträglichkeitsprüfung, eine Suche nach Alternativlösungen sowie einen Ausweis aller notwendigen Ausgleichsmaßnahmen
Die BI erwartet gespannt die Antworten des Magistrats.