Konkrete Forderungen an den Bebauungsplan Windpark Todenhausen-Mellnau

Der Bebauungsplan für den Windpark Todenhausen-Mellnau enthält aus Sicht der BI noch zu viel „gesetzliches Minimum“ und zu wenig Steuerungs- und Schutzfunktion für Natur und Bevölkerung. Die BI Windkraft Wetter hofft, mit ihren Vorschlägen zur Präzisierung des Bebauungsplans hinreichend Substanz zu liefern, damit der Bebauungsplan deutlich den Erfordernissen vor Ort gerecht wird.

Rückblick: Alle relevanten Akteure haben sich bisher einhellig gegen den Windpark Todenhausen-Mellnau ausgesprochen:

Ausblick: Jetzt ist es an der Zeit, den politischen Forderungen konkrete Form zu geben. Mit neun konkreten Vorschlägen wollen wir zur Verbesserung des Plans beitragen:

Maximale Nabenhöhe 125m

Im Vorwort zum Bebauungsplan wird darauf hingewiesen, dass er in Zusammenarbeit mit dem Investor erstellt bzw. dessen Wünsche berücksichtigend gestaltete wurde. In diesem Sinne fordern wir, die Wünsche des Investors zu berücksichtigen und die maximale Nabenhöhe auf 125m festzuschreiben. Begründung: es gab mit ENO einen Investor, der Nabenhöhen von 103m und 123m beantragt hat. Einen wirtschaftlichen Betrieb hielt er mit diesen Höhen für möglich. Eine deutliche Erhöhung dieser Zahlen ist nicht sinnvoll, insbesondere wegen der Schall- und Infraschallbelastungen für das sehr hoch gelegene Mellnau.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 2.1, basierend auf den Angaben aus dem abgeschlossenen BImSch Verfahren 2014 des Investors ENO: Zulässige Windenergieanlagen (Bauweise) sind horizontalachsen Windenergieanlagen mit drei Rotorblättern. Die maximale Nabenhöhe darf bis 125m betragen, der maximale Rotordurchmesser darf bis zu 100m betragen.

Unterirdische Anbindung an das Stromnetz und Ausgleichsplanung

Der Bebauungsplan sieht zwar die Verlegung unterirdischer Stromleitungen vor, lässt aber offen, inwieweit dies auch außerhalb des Bebauungsplans durchgehalten werden muss. Darüber hinaus lässt er außerdem offen, wie die – notwendige – Querung des FFH Gebiets Obere Lahn durchgeführt werden soll.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 2.3: Bis an den Einspeisungspunkt ins öffentliche Stromnetz sind die Energieleitungen unterirdisch zu verlegen, um weitere Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbild zu vermeiden.
Eine Ausgleichsplanung für die Querung durch das FFH-Gebiet Obere Lahn mit Wetschaftsauen und Nebengewässern (DE 5118-302) ist bei Antragstellung vorzulegen. Die Planung muss durch eine sachkundige Stelle geprüft und freigegeben werden.

Vollständige treuhänderische Rückbaugarantie nach Ablauf der Nutzungszeit

Die im Abschnitt 1.4 benannte Rückbauverpflichtung, die auf der überregionalen Regelung basiert, geht aus Sicht der BI nicht weitreichend genug. Unserer Ansicht nach reicht die bestehende Kautionsverpflichtung gerade mal dazu aus, das Windrad abzubauen und das Fundament mit etwas Erde zu überdecken. Echter Rückbau sieht anders aus.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 2.6: Die Kosten für den Rückbau werden bei Inbetriebnahme der Anlagen auf ein Treuhänderkonto eingezahlt und zweckgebunden für den Rückbau verwendet. Die Höhe der Rückbaukosten ist durch drei unabhängige Angebote zu belegen. Ein Anbieter muss ortsansässig sein. Die Rückbaukosten sind mit einem Inflationsfaktor f = 1,025 ^(A) zu vergrößern. Hierbei ist A die Laufzeit der Anlagen in Jahren bis zum Rückbau.

Ausgleichsflächen

Der Bebauungsplan lässt offen, inwieweit der unvermeidbare Schaden (Straßen, Fundamente) der Natur durch die Bebauung kompensiert wird. Sinnvollerweise sollten Ausgleichsmaßnahmen dem betroffenen Gebiet zugutekommen.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 2.5: Die WEA stellen einen Eingriff in die Natur dar. Der Betreiber wird daher verpflichtet, das Gebiet des Bebauungsplans ökologisch aufzuwerten. Hierzu ist eine Planung mit dem Ziel der ökologischen Verbesserung vorzulegen. Die Planung muss durch eine sachkundige Stelle geprüft und freigegeben werden.

Offenhaltung des Naherholungsgebiets

Der Bebauungsplan lässt offen, inwieweit die bebauten und überbauten Flächen noch für die Bevölkerung zugänglich sind. Dies sollte im Bebauungsplan ebenfalls konkretisiert werden.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 5: Die WEA stehen in einem Naherholungsgebiet. Der Zutritt zu diesem Gebiet darf durch den Betrieb der WEA nicht eingeschränkt werden (z.B. durch Zäune, Beschilderung, …). Die Anlagen sind so zu gestalten, dass eine Gefährdungen von Personen (Eiswurf, Blitzschlag, …), die sich im unmittelbaren Umfeld der Anlagen aufhalten ausgeschlossen ist.  Die Wirtschaftswege im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind durch den Betreiber der WEA zu pflegen.

Reglementierung der Befeuerung

Beim kritischen Kapitel Immissionschutz steht im Bebauungsplan, dass „diesbezüglich auf die Ebene der Vorhabenszulassung im immissionschutzlichen Genehmigungsverfahren“ verwiesen wird. Das ist uns zu wenig!

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 6: Die Befeuerung erfolgt ausschließlich auf Höhe der Gondel. Eine zusätzliche Befeuerung des Mastes ist nicht erlaubt. Die Befeuerung erfolgt in roter Farbe. Werden mehrere WEA gebaut, sind diese in ihrer Befeuerung zu synchronisieren. Der Austausch der konventionellen Befeuerung durch radargestützte Anlagen ist zwingend erforderlich, sobald diese durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen wurden.

Regelungen zum Schattenschlag

Aufgrund der südwestlichen Lage des Windparks vor Mellnau ist mit einem Disko-Effekt der Rotoren und Schattenschlag zu rechnen. Wir empfehlen der Stadt Wetter, die Hamburger Regelung zum Schattenschlag zu übernehmen.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 6:

Als schutzwürdige Räume und damit als maßgebliche Immissionsorte gelten:

  • Wohnräume, einschließlich Wohndielen
  • Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräumen in Beherbungsstätten und Betten-räume in Krankenhäusern und Sanatorien
  • Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen
  • Büroräume, Praxisräume, Arbeitsräume, Schulungsräume
  • direkt an Gebäuden beginnende Außenflächen (z.B. Terrassen, Balkone).

Die Einwirkung von periodischem Schattenwurf wird als nicht erheblich belästigend angesehen, wen die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer aller einwirkenden Windenergieanlagen folgende Richtwerte unterschreitet:

  • 30 Stunden im Kalenderjahr
  • 30 Minuten pro Kalendertag

Bei Überschreitung der Richtwerte sind Abschaltautomatiken an den WEA zu installieren, die mittels Strahlungs- oder Beleuchtungsstärkesensoren die konkrete meteorologische Beschattungssituation erfassen und somit die vor Ort konkrete Beschattungsdauer begrenzt.

Da der Wert von 30 Stunden pro Kalenderjahr auf Basis der astronomisch maximal möglichen Beschattung gilt, wurde für Abschaltautomatiken ein entsprechender Wert für die tatsächlich zulässige Beschattungsdauer festgelegt. Dieser Wert für die meteorologische Be-schattungsdauer liegt bei 8 Stunden im Kalenderjahr.

Avifaunistisches Gutachten und Artenschutz

Im Bebauungsplan wird lediglich darauf hingewiesen, dass sich das Bebauungsgebiet nicht in einer ausgewiesenen Schutzzone befände. Dies Einschätzung lässt jedoch unberücksichtigt, dass der VGH Kassel in seinem Urteil vom 17.12.2013 festgelegt hat, dass auch die Nahrungshabitate bis zu 6 km außerhalb der Brutzonen geschützer Vogelarten schützenswert sind – und dem Bau von Windkraftanlagen entgegen stehen. Da im Burgwald und um Mellnau immer wieder mehrere Rotmilane zu sehen sind, muss dies entsprechend im Bebauungsplan berücksichtigt werden.

Fomulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 3.2: Neben dem Ausschlussbereich von 1.000 m um einen Rotmilanhorst kann auch ein Nahrungshabitat für mehrere Rotmilanpaare im Prüfbereich von 6.000 m um das Vorhaben zu einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko i.S.d. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG führen. Da die Windkraftanlagen einen Riegel bilden und senkrecht zum jährlichen Vogelzug stehen, sind Abschaltzeiten der Anlagen während der Zeiträume des Vogelzuges zu ermitteln. Der Betreiber hat hierzu ein avifaunistisches Gutachten vorzulegen.

Schutz des Kulturguts Burg Mellnau und des Landschaftsbilds

Im Bebauungsplan finden sich nur wenige Worte, die konkret auf die Beeinträchtigung der Burg Mellnau und das Landschaftsbild hinweisen. Dies wird unserer Ansicht nach nicht der Bedeutung gerecht, die die Burg Mellnau über den Ort hinaus für die Region hat.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 7: Im Entwurf des Teilregionalplans Windenergie wird die Ortslage Mellnau mit Burg als Schutzgut geführt. Bei der Planung des Windparks ist daher die kumulative Landschaftsbelastung zu bewerten. Von den bis zu 6 gegebenen Standorten gem. Bebauungsplan dürfen höchstens 3 bebaut werden. Dabei soll die Planung berücksichtigen, dass die folgenden Sichtbeziehungen zur Burg Mellnau weitgehend ungestört bleiben:

  • Battenberg-Fronhausen
  • Niederasphe
  • Todenhausen
  • Treisbach
  • Amönau
  • Naherholungsgebiet Wetschaftstal

 

Ein Gedanke zu „Konkrete Forderungen an den Bebauungsplan Windpark Todenhausen-Mellnau

  1. Pingback: 6 Windräder, 3 Investoren, 1 Klage | BI Windkraft Wetter

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.