RP Gießen erkennt Wetter’sches Windgutachten nicht an

Windkraft vor Mellnau: Regierungspräsidium Gießen unterschlägt Fakten

Im September 2016 tagte der Ausschuss für Energie, Umwelt, Ländlichen Raum und Infrastruktur (EULI) der Regionalversammlung, um die letzten Vorbereitungen für den Teilregionalplan Mittelhessen abzuschließen. Der Plan regelt verbindlich die Platzierung von Windkraftanlagen in unserer Region. Zur Vorbereitung dieser Sitzung legte das Regierungspräsidium Gießen Steckbriefe der Windkraftflächen vor – darunter auch die Fläche für den Windpark Todenhausen-Mellnau.

Im Kern sagte der Steckbrief:

  1. Es gibt „zwei widersprüchliche örtlichen (Wind)Gutachten“, die „keiner Qualitätssicherung unterzogen worden“ seien, so dass weiterhin die Aussage der TÜV Studie entscheidend sei – wonach vor Mellnau also Wind wehen müsse.
  2. Außerdem sei „unklar“, ob auf der Fläche jemand Windkraftanlagen bauen möchte.

Die BI Windkraft Wetter hat den zuständigen Dezernatsleiter beim Regierungspräsidium, Dr. Ivo Gerhards, damit konfrontiert, dass beide Aussagen nachweislich falsch sind. Immerhin liegt ja ein Gutachten des Fraunhofer-Instituts zur städtischen Windmessung vor. Und außerdem ist öffentlich bekannt, dass alle drei potenziellen Investoren schon vor über einem Jahr die Fläche aufgrund der ungenügenden Windhöffigkeit aufgegeben haben.

Regierungspräsidium erkennt Windgutachten nicht an

Auf den Fehler hingewiesen, wechselte der Dezernatsleiter seine Position. Das fehlende Umsetzungsinteresse wurde anerkannt, nun wiederrum wurde jedoch das Gutachten des Fraunhofer Instituts angezweifelt. Konkret fordert das Regierungspräsidium, dass das Gutachten „uneingeschränkt der 9. Revision der Technischen Richtlinie 6“ entsprechen müsse.

Wer hätte es gedacht? Auf Seite 5 des Fraunhofer-Gutachtens zur Windkraft vor Mellnau heißt es wörtlich: „Die in den geltenden Richtlinien, insbesondere der Technischen Richtlinie 6 Revision 9 (…) festgelegten Kriterien sind (in diesem Windgutachten) berücksichtigt.“

Was ist die 9. Revision der Technischen Richtlinie 6?

Am 22. September 2014 wurde die Revision 9 der Technischen Richtlinie 6 der Fördergesellschaft Windenergie (FWG) verabschiedet. Sie enthält umfangreiche Änderungen und Erweiterungen der bisher geltenden Anforderungen an Windgutachten. Insbesondere für Standorte in Lagen mit starken Höhenunterschieden gelten verschärfte Anforderungen. Viele unter den Bedingungen der Revision 8 durchgeführten Windgutachten erfüllen die Anforderungen der Revision 9 nicht oder nur in Teilen.

Welches Gutachten hat die Stadt Wetter vorgelegt?

Im September 2014 hat die Stadt Wetter das Ergebnis einer Windmessung beim Regierungspräsidium vorgelegt. Dabei handelt es sich um eine Windmessung der Firma anemos-jacob GmbH. Die Messung wurde zusammen mit einem Investor finanziert.

Die Messdokumentation selbst weist bereits im Vorwort darauf hin, dass Sie die Technische Richtlinie 6 Revision 9 berücksichtigt, lediglich die Messdauer von 12 Monaten sei nicht gegeben. Zu dieser zeitlichen Beschränkung führt das Ingenieurbüro in der Messdokumentation explizit aus: Die zeitlich beschränkte Messung auf dem Galgenberg wurde „über ein detailliertes und differenziertes Extrapolationsverfahren behoben; dies ist auch nach der TR 6 explizit zugelassen“ (sic!)

Im Oktober 2015 hat die Stadt Wetter noch ein Gutachten zur Windmessung vom Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) nachgelegt. Das Gutachten wurde auf Empfehlung des Regierungspräsidiums Gießen beim IWES beauftragt.

Bestandsschutz verdreht

Im vorletzten EULI-Ausschuss wurde im Beschluss DS VIII 102 beschlossen, dass für sämtliche Windgutachten uneingeschränkt die TR6 Revision 9 gilt. Dies bezieht sich insbesondere in Bezug auf den 12-monatigen Messzeitraum. Diesen 12-monatigen Messzeitraum erfüllt die Wetter’sche Messung nicht – was jedoch gemäß der geltenden Richtlinie völlig in Ordnung war (s.o.).

Gleichzeitig wurde auch ein Bestandsschutz für alle Windgutachten beschlossen, die bereits im Teilregionalplan zur Offenlage 2015 berücksichtigt wurden. Das Wetter’sche Gutachten wurde zwar vor der Offenlage eingereicht, aber nicht mehr für den Plan berücksichtigt! Es hat daher keinen Bestandsschutz – und da es den 12-monatigen Messzeitraum nicht erfüllt, gilt es nicht mehr.

Das Regierungspräsidium spielt falsch

Als sei das Katz-und-Maus-Spiel um Windgutachten und Denkmalschutz vor Mellnau nicht genug, kam kürzlich noch eine weitere Ungereimtheit ans Licht.

In einer Kleinen Anfrage an die Hessische Landesregierung vom 20.04.2016 erkundigte sich die FDP, „welche Gemeinden haben gegen aktuell in Planung befindliche Windvorranggebiete Einwendungen vorgebracht?“ Diese Frage beantwortete die Landesregierung am 12.7.2016 ziemlich detailliert. Namentlich wurden alle 69 Kommunen im Regierungsbezirk Gießen benannt, die Einwendungen vorgebracht hatten – die Stadt Wetter war nicht dabei.

Dass es sich dabei um einen Irrtum handelt, kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Stadt hat ihre ablehnende Haltung schriftlich klar dem Regierungspräsidium dargelegt. Auch fand zwischenzeitlich ein gemeinsamer Termin von Stadt und BI beim RP statt – vom öffentlichen Diskurs ganz zu schweigen.

Es ist völlig offensichtlich: im Regierungspräsidium Gießen läuft in Sachen Windvorranggebiet 3105 (Todenhausen-Mellnau) einiges ziemlich schief!

Was ist jetzt zu tun?

Die politische Entscheidungsfindung ist zwar auf der Schlussgeraden, doch noch gibt es eine Alternative zur Klage.

Die Stadtverordneten in Wetter müssen vor der nächsten EULI-Sitzung am 2.11.2016 einen überfraktionellen Beschluss verabschieden. In diesem muss an die Regionalversammlung appelliert werden, die willkürliche Ungleichbehandlung der Windgutachten (s.o.) umgehend zu beenden. Falls dieser Bestandsschutz auch für das Wetter’sche Windgutachten erreicht wird, muss es berücksichtigt werden – und dann fällt die Fläche.

Klagen ist möglich

Sollte der Teilregionalplan trotz aller Einwände dennoch verabschiedet werden, bleibt den Stadtverordneten nur noch zu entscheiden, ob man das Gebaren des Regierungspräsidiums Gießen geduldig hinnimmt oder den Weg in die Klage geht.

Falls der Klageweg beschritten wird, stehen die Chancen für die Stadt gut:

  • Die Behörde verschwieg ein hartes Ausschlusskriterium im Flächensteckbrief für den EULI-Ausschuss.
  • Der EULI-Ausschuss hat eine völlig willkürliche Regelung zum Bestandsschutz von Windgutachten beschlossen, ohne erkennbaren sachlichen Grund.
  • Die Planungsbehörde ignoriert den rechtskräftigen Windkraft-Ablehnungsbescheid der Oberen Denkmalschutzbehörde zum Schutz der Burg Mellnau.

 

 

Windpark vor Mellnau: EULI-Ausschuss soll es beenden

Am 26. Juli und 7. September 2016 tagt der Ausschuss für Energie, Umwelt, Ländlichen Raum und Infrastruktur (EULI) beim Regierungspräsdium Gießen. In dieser Zeit wird sich der Ausschuss mit den letzten offenen Punkten des Teilregionalplans Mittelhessen auseinandersetzen – also dem Plan, der die Platzierung von Windkraftanlagen in unserer Region regelt.

Parlement, Behörden und Bevölkerung wollen Windkraft nicht vor Mellnau

Seit drei Jahren vertreten die Stadt Wetter und die BI Windkraft Wetter e.V. den Standpunkt, dass das Vorranggebiet 3105 nicht für die Errichtung von Windkraftanlagen geeignet ist. Es gibt hierzu einstimmige Beschlüsse der Stadtverordneten, einen rechtsgültigen Ablehnungsbescheid eines BImSch-Antrags, eine eindeutig ablehnende Stellungnahme der Oberen Denkmalschutzbehörde aufgrund der Burg Mellnau und eine von Stadt und einem Investor gemeinsam finanzierte mehrmonatige Windmessung (Wind in 135m Höhe: 5,0m/s; Mittlere Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe: 4,8m/s). Der Investor zog sich zurück, Ortspolitik und Öffentlichkeit waren sich sicher: das Thema ist rum.

Trotz dieser eindeutig negativen Fakten beharrte das Regierungspräsidium Gießen auf seiner Position und wies die Fläche vor Mellnau in der zweiten Offenlage des Teilregionalplans erneut als Windkraft-Vorranggebiet aus (VRG 3105).

Zusammengefasst heißt das:

  • im offiziellen Steckbrief der Fläche 3105 (PDF Seite 139) spricht das Regierungspräsidium von einer „sehr hohen Windhöffigkeit“, die auf dieser Fläche gegeben sei. Diese Behauptung basiert vermutlich auf der Studie des TÜV Süd und ist nachweislich falsch – die Windmessung der Stadt hat das Gegenteil bewiesen.
  • ebenfalls im offiziellen Steckbrief zur Fläche 3105 behauptet die Planungsbehörde, die Blickbeziehungen zur Burgruine Mellnau seien durch die Windkraft „nur wenig eingeschränkt“. Diese Behauptung steht im krassem Gegensatz zur Position der Oberen Denkmalschutzbehörde, die genau wegen dieser Einschränkungen bisher die Errichtung von Windkraftanlagen in dem Gebiet verwehrte – unter dem Aktenzeichen „43.1 53e621 eno-Wetter 1/12-Denkmalschutz“ dürfte die Behörde alle nötigen Erörterungen in ihrem eigenen Haus finden.

Negatives Windgutachten von Fraunhofer bestätigt

Seit Juli 2015 liegt dem Regierungspräsidium Gießen nun ein – aus einer klammen kommunalen Kasse – finanziertes Gutachten des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) vor. Wörtlich wird darin bestätigt, dass die Ergebnisse der städtischen Windmessung ausführlich dokumentiert und nachvollziehbar sind. Das Gutachten liegt der BI vor. Im Fazit stellt Fraunhofer fest: „Die vorliegende Ertragsabschätzung erfüllt die grundsätzlichen Anforderungen, die an ein vollständiges Windertragsgutachten anzulegen sind.“

Regierungspräsidium widerspricht sich selbst

Seit Juli 2014 wurde vom Regierungspräsidium Gießen höchstselbst außerdem eine rechtsgültige Ablehnung eines BImSch-Antrags produziert. Dieser Ablehnungsbescheid fußt zentral auf der Einschätzung der Oberen Denkmalschutzbehörde, die explizit nicht der Meinung ist, dass die Sichtbeziehungen zur Burg nur wenig eingeschränkt seien. Hier weiß offenbar die linke Hand nicht, was die rechte gerade tut.

Regierungspräsidium ignoriert Fakten

Im Jahre 2012 wurde vom Regierungspräsidium recht ausführlich der Bürgerbeteiligungsprozess vorgestellt, mit dem der Teilregionalplan zu Wege gebracht werden sollte. Diesem Prozess haben die Bürger und Politiker von Wetter vollumfänglich entsprochen.

Seit Januar 2015 sind zwei harte Ausschlusskriterien für das VRG 3105 erfüllt (mangelnde Windhöffigkeit, Denkmalschutz), darüber hinaus sind alle drei Investoren abgesprungen. Trotzdem weigert sich das Regierungspräsidium, den einzig logischen Schritt zu gehen und die Fläche aus dem Teilregionalplan herauszunehmen.

Forderung der BI: VRG3105 sofort streichen

In diesem Sinne fordert die BI Windkraft Wetter e.V. den Ausschuss für Energie, Umwelt, Ländlichen Raum und Infrastruktur (EULI) auf, die eindeutigen Fakten und den erklärten Bürgerwillen endlich zur Kenntnis zu nehmen und die Windparkfläche vor Mellnau (VRG 3105) endgültig aus dem Teilregionalplan zu streichen.

Parteien nehmen Stellung zur Windkraftfläche vor Mellnau

Im aktuellen Kommunalwahlkampf wird auch die Windenergie-Vorrangfläche vor Mellnau von den Parteien thematisiert.

Die Parteien wurden befragt: Was wird Ihre Liste unternehmen, falls das Regierungspräsidium die Windkraft-Vorrangfläche vor Mellnau weiterhin im Teilregionalplan belässt?

CDU

Da [der Standort] insoweit auch den landesplanerischen Vorgaben nicht entspricht und aus Gründen des Denkmalschutzes problematisch ist, gehen wir aktuell davon aus, dass eine Ausweisung als Windkraft-Vorrangfläche nicht mehr zu erwarten ist.

SPD

Wir gehen aber davon aus, dass das jetzt vorliegende, geprüfte Windgutachten ausreichend ist, um dieses Ziel [die Fläche nicht weiter zu beplanen, d.Red.] zu erreichen.

Grüne

[Es] ist natürlich Unsinn, eine Vorrangfläche auszuweisen oder aber im Teilregionalplan zu belassen, die sowohl Ökologisch und Ökonomisch keinen Sinn macht. Soweit erstmal zu unserer Grundeinstellung. Das trifft auch auf die Fläche vor Mellnau zu. Wir haben schon mehrfach betont, dass wir keine Politik gegen die Bürger Mellnaus in dieser Angelegenheit machen werden. Daran hat sich auch nichts geändert. In der Angelegenheit vor Mellnau hat die Stadt ja schon ihre [ablehnenden; d. Red.] Stellungnahmen abgegeben, denen wir uns anschließen. Auch werden wir uns diesbezüglich weiteren Maßnahmen anschließen, die eine Herausnahme befürworten. Nur gemeinsam kann man in dieser Angelegenheit etwas erreichen.

FDP

Sollte die Fläche trotz des vorliegenden Windgutachtens im Teilregionalplan verbleiben, müssen wir mit dem bereits durch die Stadt beauftragten Büro und im Parlament über weitere Möglichkeiten über die Vermeidung des Baus von Windrädern beraten und unser weiteres Vorgehen beschließen. Es gilt diese Windräder zu verhindern!

Linke

Wir sagen Nein zur Windenergienutzung dort, wo sie für die Menschen unzumutbar ist (Todenhausen/Mellnau) oder die Vereinbarkeit mit dem Artenschutz nicht gegeben ist (Wollenberg).

Quelle:https://ditze.net/2016/02/windkraft-vor-mellnau/

Einladung zur 4. Jahreshauptversammlung

Der Vorstand der BI Windkraft Wetter e.V. lädt herzlich ein zur Jahreshauptversammlung. Wir bitten Sie um Rückmeldung zur Teilnahme an der Versammlung.

Die Veranstaltung findet statt am:

Freitag, den 11.03.2016 um 20:00 Uhr
in der Kuckuckshütte an der Burg in Mellnau

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Jahresrückblick 2015
  3. Bericht des Kassenprüfers
  4. Entlastung des Vorstands
  5. Ausrichtung und Aktivitäten in 2015
  6. Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor Sitzungsbeginn schriftlich oder per Mail beim Schriftführer eingereicht werden.

Treffen der BI am 2.12.2015

Die Mitglieder der BI Windkraft Wetter e.V. treffen sich

am Mittwoch, den 2. Dezember 2015,
um 20 Uhr auf der Kuckuckshütte in Mellnau.

Auf dem Programm stehen folgende Themen:

  • Organisation der JHV 2016
  • Weiteres Vorgehen in 2016 zum Teilregionalplan
  • Kontakte zu den BI Wollenberg, Hilsberg, Biedenkopf und Vernunftkraft
  • Bericht Kassenwart zu den Mitgliedsbeiträgen
  • Verschiedenes

Können harte Ausschlusskriterien wegdiskutiert werden?

Rechtzeitig vor Ablauf der 2. Offenlage des Teilregionalplans hat es die Stadt Wetter geschafft, zu ihrer Windmessung für das Vorranggebiet Todenhausen-Mellnau ein fachliches Testat vom IWES Institut in Kassel zu bekommen. Das Institut bestätigt, was die Windmessung zuvor feststellte: auf dem Vorranggebiet 3105 weht zu wenig Wind – genau genommen: 4,8m/s.

Die testierte Windgeschwindigkeit ist weitab der im Land Hessen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit in Höhe von 5,75m/s. Aus Sicht der BI ist somit ein hartes Ausschlusskriterium erfüllt – und das Vorranggebiet muss aus dem Teilregionalplan gestrichen werden.

Ob das Regierungspräsidium Gießen das auch so sieht, wird sich hoffentlich bald klären. Eine offizielle Anfrage der BI läuft bereits.

Einspruchsvorlage zur 2. Auslage des Teilregionalplans Energie Mittelhessen

Mit der 2. Offenlegung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen fordert das Regierungspräsidium Mittelhessen letztmalig alle Bürger auf, den Plan der Regionalverwaltung zur Verteilung von Windkraftanlagen kritisch zu durchleuchten.

Für das Gebiet der Stadt Wetter stellen wir Ihnen folgende Vorlagen bereit:

Die Vorlage entspricht dem amtlichen Anhörungsvordruck des Regierungspräsidiums. Sie müssen lediglich auf der ersten Seite Ihre persönlichen Daten ergänzen. Wer mag, kann selbstverständlich auch die inhaltlichen Passagen zur Windkraftfläche ändern.

Den Einspruch können Sie per E-Mail oder postalisch einreichen:

E-Mail: regionalplan@rpgi.hessen.de

Postanschrift:
Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 31
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Die Einspruchsfrist endet am 6. Oktober 2015!

Treffen am 23. September um 20 Uhr in Mellnau

Die Mitglieder der BI Windkraft Wetter e.V. treffen sich

am Mittwoch, den 23. September 2015, um 20 Uhr auf der Kuckuckshütte in Mellnau

zur weiteren Planung unserer Antwort auf die erneute Offenlage des Teilregionalplans Energie Mittelhessen. In dem Plan wird unter anderem die Windkraftfläche vor Mellnau trotz der negativen Windmessungen weiterhin als Vorrangfläche für Windenergie geführt.

Angebot an die Stadt Wetter: wir zahlen das Gutachten

Da das Regierungspräsidium Gießen die negative Windmessung der Stadt Wetter für das Windvorranggebiet Todenhausen-Mellnau nicht anerkennt, hat die Stadt zusammen mit dem Investor ein detailliertes Windgutachten erstellen lassen.

Dies brachte Mitte Juli die Gewissheit: die Windgeschwindigkeit vor Mellnau beträgt in 120m Höhe im Schnitt 4,8m/s. Dieser Wert liegt mehr als 16% unterhalb der Mindestwindgeschwindigkeit, die eine Windparkfläche haben muss, um genehmigt werden zu können. Leider hat es die Stadt Wetter erneut versäumt, sich für das neuerliche Gutachten ein vom Regierungspräsidium gefordertes Testat vom Fraunhofer-Institut geben zu lassen.

Da die BI es nicht zulassen wird, dass die Herausnahme der Windvorrangfläche Todenhausen-Mellnau an einer gutachterlichen Formatlität scheitert, fordern wir die Stadt Wetter auf, dass erstellte Windgutachten unverzüglich an die BI zu übergeben. Wir werden dann auf eigene Kosten das geforderte Testat beaufttragen.

Treffen am 26. August um 20 Uhr in Mellnau

Die Mitglieder der BI Windkraft Wetter e.V. treffen sich

am Mittwoch, den 26. August 2015, um 20 Uhr auf der Kuckuckshütte in Mellnau

zur Planung unserer Antwort auf die erneute Offenlage des Teilregionalplans Energie Mittelhessen. In dem Plan wird unter anderem die Windkraftfläche vor Mellnau trotz der negativen Windmessungen weiterhin als Vorrangfläche für Windenergie geführt.

Musterschreiben an die Regionalversammlung – Termin 11.6.2015

Am 11. Juni tagt in Gießen der Ausschuss für Energie, Umwelt, ländlichen Raum und Infrastruktur. In diesem Gremium wird in ein paar Tagen darüber entschieden, was in Mittelhessen mit den ca. 10 „ungeklärten“ Windkraftflächen geschehen soll. Alle übrigen Flächen wurden bereits in rot und grün eingeteilt. Die Fläche vor Mellnau als auch die Fläche am Wollenberg sind beide gelb – über beide wird dort abgestimmt werden.

Was ist das Problem?

Von Seiten des Vorstands haben wir das Gespräch mit Vertretern der Regionalversammlung gesucht. Dabei kam heraus:

  • Denkmalschutz ist kein Hinderungsgrund – so schlimm wird es schon nicht.
  • Der politische Wille der Stadtverordneten in Wetter ist ebenfalls nicht entscheidend. Parlamentarier vor Ort sind oft gegen Windkraft, daher trifft die höhere Ebene eben eine Abwägungsentscheidung. Frei nach dem Motto: irgendwo müssen die Anlagen ja stehen.
  • Das Windgutachten der Stadt wird rundweg angezweifelt, weil ihm der amtliche Segen des Fraunhofer Instituts fehlt.

Kurzum: alles läuft auf eine rein politische (=willkürliche) Entscheidung hinaus – und sie sieht momentan nicht gut für die Fläche Todenhausen-Mellnau aus.

Was ist zu tun?

Wir haben ein Musterschreiben (Word-Datei) sowie eine Adressliste der stimmberechtigten Mitglieder der Regionalversammlung vorbereitet.Dieses Schreiben soll möglichst viele stimmberechtigte Mitglieder der Regionalversammlung erreichen  – Vertreter aller Parteien und Regionen freuen sich auf eure Post. Das Musterschreiben kann gerne verschärft, gekürzt oder ergänzt werden. Die Briefe sollten bis zum 4. Juni versandt werden.

Kurzfassung

Word-Datei öffnen, Absenderadresse ändern, Empfänger aus der Adressliste raussuchen + eintragen, alles ausdrucken, eintüten, absenden.

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Nordex 117: geräuschintensive Getriebetechnik

Die Oberhessische Presse berichtete heute über den Windpark nahe Burgholz. In dem Bericht ging die Zeitung insbesondere auf den Windkraftanlagentyp Nordex 117 ein. Dieser ist besonders für Schwachwindflächen geeignet. Die Nabenhöhe beträgt 140,5 Meter, der Rotordurchmesser kommt auf stolze 117(!) Meter. Zur Frage der Leistungsfähigkeit schreibt das Blatt: Dieser [Anlagentyp] erlaubt trotz der Verluste durch die geräuschintensive Getriebetechnik eine Leistung von 2,4 Megawatt. Die Gesamthöhe der Bauwerke liegt über 200 Meter.

Die „geräuschintensive Getriebetechnik“ ist eine euphemistische Umschreibung dessen, was Bürgerinitiativen schon lange befürchten und teilweise am eigenen Leib erleben. Das Problem ist international bekannt, kürzlich hat die dänische Regierung eigene Forschungsarbeiten in dieser Sache beauftragt.

Die Nordex N117 stand auch für den Windpark Todenhausen-Mellnau zur Diskussion – und einmal mehr stellt sich die Frage, ob die Entfernung nach Todenhausen, Wetter und Mellnau tatsächlich ausreichend ist, um Belästigungen durch permanenten Getriebelärm zu vermeiden. Wir befürchten aufgrund der räumlichen Nähe zu den Orten und der exponierten Lage des Windparks, dass es mit dieser Technologie zu wahrnehmbaren Problemen kommen wird.