Stand des Klageverfahrens

In Sachen Windkraft ist es ruhig geworden im Vorrangebiet Todenhausen-Mellnau (VRG3105), doch das täuscht. Es bemühen sich weiterhin mehrere Firmen darum, Grundstücke im Vorranggebiet zu pachten.

Wer will pachten?

Die Firma Energiequelle hat eine öffentliche Investorenbroschüre vorgestellt, die wir auch von Seiten der BI Windkraft eingeordnet haben. Weitere Firmen versuchen derzeit unter dem Radar an Flächen zu kommen, wobei es insbesondere einen Investor gibt, der mit besonders hohen Pachtsummen auffällt. Der BI liegen bereits Pachtverträge vor – und wir rufen weiterhin dazu auf, uns die Verträge für eine Einschätzung zur Verfügung zu stellen.

Bei der Sichtung der Verträge fällt immer wieder auf, dass die in Rede gestellten Pachtsummen auf 20 Jahre gerechnet erheblich höher sind als der Kaufpreis, den man für so Stück Land in unserer Gegend seriöserweise verlangen kann. Wir als BI gehen davon aus, dass das nicht nur aus reiner Menschenfreunde geschieht.

Wichtig zu wissen ist, dass das Klageverfahren der Stadt keine aufschiebende Wirkung für die Windvorrangfläche hat. Das heißt: hat ein Investor genügend Flächen für drei Windräder zusammen, kann er den Bau beantragen – das Verfahren ist dann kaum mehr zu stoppen.

Mediation statt Klage

In der öffentlichen Berichterstattung ist es sehr ruhig um das Klageverfahren geworden. Das dürfte auch daran liegen, dass derzeit gar kein öffentliches Klageverfahren läuft sondern stattdessen in langen Abständen und hinter verschlossenen Türen eine Mediation betrieben wird. Eine Mediation im Sinne von „wir reden drüber und finden eine Lösung“ ist grundsätzlich eine gute Sache, wenn denn die Verhandlungen das Baurecht aufschieben würden. Genau das passiert jedoch nicht – und so ist jeder Monat, in dem die Mediation andauert, letztlich ein Vorteil für diejenigen, die bauen wollen.

Die letzte Mediation fand im November 2020 statt, einen neuen Termin gab es bis Jahresende 2020 noch nicht. An den Terminen nimmt bisher ausschließlich ein Mitglied der Stadt Wetter teil, soweit uns bekannt ist dies der Bürgermeister.

Ausblick

Den Entschluss zur Klage hat die Stadt Wetter bereits vor zwei(!) Jahren gefasst. Alles, was seitdem passiert ist, geschah in nicht-öffentlichen Verhandlungen. Diese Hinterzimmer-Diplomatie mag für einzelne Gespräche sinnvoll sein, unser Rechtssystem setzt jedoch aus gutem Grund auf Transparenz.

Die Stadt Wetter wünscht sich von der BI, dass wir die Klage anteilig mit bezahlen – und dazu sind wir auch bereit. Wir wünschen uns im Gegenzug von der Stadt, dass sie das Verfahren nun endlich voran bringt oder zumindest gegenüber dem Regierungspräsidium (RP) durchsetzt, dass während der weiteren Verhandlungen mögliche Bauanträge im VRG3105 nicht genehmigt werden dürfen.

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