Stellungnahme zum Teilregionalplan Energie Mittelhessen

Das Regierungspräsidium Mittelhessen hat am 18. Dezember 2012 die Anhörung und Offenlegung des Entwurfs des Teilregionalplans Energie Mittelhessen einschließlich des Umweltberichts beschlossen. Die Anhörung und Offenlegung findet im Zeitraum vom 21. Januar bis 20. März 2013 statt.

Hierzu nimmt die BI Windkraft Wetter wie folgt Stellung:

Das Vorranggebiet Windenergie 3105 Mellnau / Todenhausen halten wir nicht für sinnvoll. Wir beantragen daher, dass das Gebiet 3105 in der Beschlussfassung zum Teilregionalplan Energie Mittelhessen nicht als Vorranggebiet ausgewiesen wird.

Wir lehnen dieses Gebiet als Vorrangfläche für Windenergie aus den folgenden Gründen ab.

  1. Umzingelung des Ortes
  2. Verstellung der Burg Mellnau
  3. Abstandszone zu gering
  4. Kontinuierliche Zurückweisung der Fläche seit 2006

Zu diesen 4 Punkten wird im folgenden Stellung genommen:

 

Umzingelung des Ortes Mellnau

Gemäß Tabelle 12 ist die Landschaft ein Schutzgut lt. Plan-UP-RL. Als Restriktionskriterium ist die kumulative Landschaftsbelastung eingeführt.

Mellnau - von Windparks umgebenAufgrund der besonderen geographischen Lage von Mellnau auf einer Erhöhung vor dem Burgwald können Sichtbeziehungen nur zwischen Nordwest und Südost entstehen. Anlage 1 zeigt die Sicht auf die geplanten VRG aus Mellnauer Sicht. Von den 180° der möglichen Sichtbeziehungen werden durch VRG 75° verstellt (Anlage 2).

Gerade die besonders hervorzuhebende Aussicht nach Westen wird durch das VRG 3105 vollständig zerstört.

Ortslage MellnauLandschaftseindrücke ohne WEA werden aus Mellnau zukünftig überhaupt nicht mehr möglich sein.

Wie wir erfahren haben, plant das Regierungspräsidium eine Auslegung der Umzingelungsregelung auf eine Zonentiefe von insgesamt 5 Kilometer. Dieser Abstand ist für die exponierte Lage eines Bergdorfs – wie Mellnau – erheblich zu gering.

Von der Ortslage Mellnau aus bestehen direkte Sichtverbindungen

  • zur ca. 12 Kilometer entfernten Sackpfeife
  • zum ca. 15 Kilometer entfernten Landgrafenschloss in Marburg
  • zum ca. 15 Kilometer entfernten Kaiser-Wilhelm-Turm
  • zum ca. 20 Kilometer entfernten Frauenberg
  • zur ca. 30 Kilometer entfernten Angelburg
  • zum ca. 39 Kilometer entfernten Dünsberg
  • zum gut 90 Kilometer entfernten Feldberg (Taunus) – ca. 150 Mal im Jahr!

Die o.g. Sichtverbindungen werden zukünftig durch die folgenden VRG gestört bzw. vollständig zerstört:

  • VRG 3102, Engelbach
  • VRG 3103, Niederasphe-Wollmar
  • VRG 3105, Todenhausen-Mellnau
  • VRG 3114, Wollenberg
  • VRG 3129, Bauerbach-Ginseldorf
  • Bestehende Windkraftanlagen in Wehrda

Durch den Wegfall des VRG 3105 bliebe Mellnau zumindest noch ein unverstellter Blickkorridor nach Westen erhalten.

 

Verstellung der Burg Mellnau

Die Burg MellnauDie Burg Mellnau stammt aus dem 13. Jahrhundert und ist mit seinem runden Bergfried über das Wetschaftstal hinaus ein imposanter Landschaftsbestandteil mit erheblicher Fernwirkung. Sie ist ein Baudenkmal und gemäß Tabelle 12 ein Schutzgut lt. Plan-UP-RL. Zusammen mit dem Christenberg ist sie die touristische Attraktion des Nordkreises Marburg-Biedenkopf. Sie besitzt eine große regionale Bedeutung für die Identität der Bürger.

Derzeit ist die Burg Mellnau aus folgenden Gebieten gut sichtbar:

  • Battenberg-Fronhausen
  • Niederasphe
  • Todenhausen
  • Treisbach
  • Amönau
  • Naherholungsgebiet Wetschaftstal

Da die Burg höher liegt als das Vorranggebiet, erfolgt der Blick durch die Anlagen hindurch auf die Burg. Das nur ca. 1,5 km von der Burg entfernte Vorranggebiet 3105 zerstört die Sicht auf das Kulturgut Burgruine Mellnau dauerhaft.

Ursache hierfür ist einerseits die weitgestreckte Ausdehnung der VRG 3105 in Nord-Süd Ausrichtung, andererseits die Höhenlage der Burg Mellnau selbst.

Landeskonservator Dr. Buchstab vom Landesamt für Denkmalpflege nahm hierzu auch Stellung. Mit Schreiben vom 28.8.2006 wies der Landeskonservator die Stadt Wetter darauf hin, dass das Landesamt die geplante Windkraftfläche vor Todenhausen-Mellnau aus denkmalrechtlichen Gründen ablehnt. Aus juristischer Sicht steht der öffentliche Belang Denkmalschutz der Windkraft nicht erst entgegen, wenn das Denkmal durch die WKA zerstört wurde, sondern auch schon dann, wenn der landschaftsprägenden Eindruck des Denkmals gestört wird (OVG Sachsen, 16.6.2005, 2L533/02).

In der Vergangenheit haben die Genehmigungsbehörden den Umgebungsschutz der Burg Mellnau stets respektiert. Hierzu verweisen wir besonders auf die zum VRG 3105 benachbarte Biosgasanlage, die erst vor zwei Jahren aufwändig in den Boden eingegraben wurde, um das Landschaftsbild zu schonen.

 

Abstandszone zu gering

Durch Beschluss der Regionalversammlung vom 22. Juni 2010 wurde einstimmig festgelegt, dass die Abstandsfläche von Windkraftanlagen zu Siedlungen mindestens 1.000m betragen soll. Hierzu stellen wir fest, dass in Tabelle 12 (Schutzgut Mensch, Bevölkerung) nur noch eine Abstandszone von mindestens 600m als hartes Ausschlusskriterium zu Siedlungen vorgesehen ist.

Wir fordern Sie auf, die von der Regionalversammlung beschlossene Abstandszone von 1.000m für das VRG 3105 anzuwenden. Dies gilt insbesondere für den Abstand des VRG aus Richtung Todenhausen und Wetter.

Im Übrigen bezweifeln wir, dass es möglich ist, die geforderten Schallimmissionsgrenzwerte von 35dB einzuhalten, falls die Windkraftanlagen tatsächlich nur 600m von Todenhausen und Wetter entfernt stehen sollten.

 

Kontinuierliche Zurückweisung der Fläche seit 2006

Bereits im Jahre 2006 stellte ein städtisches Gutachten heraus, dass das damalige – deutliche kleiner geplante – Vorranggebiet Todenhausen-Mellnau, aus avifaunistischer Sicht nicht geeignet sei.

  • Hierzu können wir bestätigen, dass seit Jahren stets mindestens ein Rotmilanpaar ca. 1km außerhalb der Abstandszone brütet und die Hügelkuppe des VRG 3105 ein attraktives Jagdrevier für die Großvogelart ist. In seinem Urteil vom 15.6.2012 hat das VG Kassel (4K749/11.KS) festgehalten, dass auch das Jagdrevier des Rotmilans als Ausschlusskriterium für Windkraftanlagen zu werten ist, u.a. da aufgrund neuer fachlicher Erkenntnisse die „Tabuzone von gegenwärtig 1.000m auf 1.500 bis 2.000m zu erweitern“ sei.
  • Darüber hinaus können wir bestätigen, dass Kraniche und Störche das VRG 3105 regelmäßig queren und die Fläche mithin auch als Rastplatz nutzen. Auch ein Schwarzstorch wurde bereits von einem Vertreter der BI gesichtet. Da die genannten Tiere insbesondere bei schlechtem Wetter recht tief fliegen und das VRG quer zur Hauptzugrichtung der Vögel steht, ist von einem erhöhten Vogelschlag auszugehen.

Weißstörche vor Mellnau im März 2013 - 1 Weißstörche vor Mellnau im März 2013 - 2

Im Oktober 2008 beschloss der Ortsbeirat Mellnau, den Magistrat der Stadt Wetter aufzufordern, alle rechtlichen Möglichkeiten einschließlich einer Klage gegen die Ausweisung des damaligen WEA-Vorranggebietes einzuleiten.

Unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im März 2011 in Fukushima haben Magistrat und Stadtverordnete die Energiewende unterstützen wollen und im Juni 2011 der Windenergie in Wetter einen Raum gegeben. Der Standort Todenhausen-Mellnau war zu dieser Zeit schon ein schlechter, aber nach damaliger Lesart der einzig mögliche.

Aufgrund des Windhöffigkeitsgutachten vom TÜV Süd konzentrieren sich die konkreten Planungsabsichten der Gemeinde Lahntal und der Stadt Wetter nunmehr auf ein anderes VRG. Seitens der Stadt Wetter wird das Vorranggebiet Todenhausen-Mellnau nicht mehr befürwortet sondern von allen Gremien der Kommune abgelehnt.

Der Ortsbeirat Mellnau bekräftigte seine Ablehnung des VRG Todenhausen-Mellnau zuletzt in seiner Sitzung am 18.10.2012.

 

Fazit

Nach Abwägung aller Vorranggebiete in Wetter und der näheren Umgebung zeigt sich das Vorranggebiet 3105 als das am schlechtesten geeignete Gebiet in der Gemarkung.

Wir beantragen daher, dass das Gebiet 3105 in der Beschlussfassung zum Teilregionalplan Energie Mittelhessen nicht als Vorranggebiet ausgewiesen wird.

 

Zusammenfassung

Die Position der BI Windkraft Wetter zum Teilregionalplan Energie Mittelhessen bzgl. der Flächen im Gebiet der Stadt Wetter ist:

  • Das VRG 3105 (Todenhausen-Mellnau) lehnen wir aus den o.g. Gründen ab.
  • Das VRG 3114 (Wollenberg) lehnen wir nicht grundsätzlich ab, wir haben aber naturschutzrechtliche Bedenken und respektieren die Sorgen der Anwohner. Den Genehmigungsprozess werden wir weiterhin kritisch begleiten.

5 Gedanken zu „Stellungnahme zum Teilregionalplan Energie Mittelhessen

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  5. hallo zusammen
    war mal am Wochenende in mellau – sehr schön !
    kann euren protes mehr als gut verstehen,sind bei uns in ähnlicher Situation.

    http://www.wind kraftregion-boedefeld.de/

    hab noch eine Petition gefunden – würd mich freuen wenn viel mitmachen.

    https://www.openpetition.de/petition/online/entscheidungen-in-buergerhand-kein-bau-von-windkraftanlagen-ohne-zustimmung-der-betroffenen-buerger

    schönen Gruss an alle Mitstreiter

    Werner Halbe

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