Wertminderung durch Windkraftanlagen

Im Kirchhainer Stadtteil Himmelsberg (ca. 200 Einwohner) diskutierte der Ortsbeirat kürzlich über die Bedenken der Einwohner bzgl. des dort geplanten Windparks. Die Hauptsorgen der Einwohner sind:

  • Schattenschlag
  • nächtliche Beleuchtung
  • Wertminderung der WKA-nahen Gebäude

Während der Sitzung räumte Dipl.-Geograf Julian Adler vom Planungsbüro Fischer ein: „Diese Wertminderung gibt es tatsächlich, die könne man nicht wegdiskutieren.“

Die BI Windkraft Wetter begrüßt es, dass die Planer endlich beginnen, das Offensichtliche nicht mehr zu verschweigen.

Quelle: Oberhessische Presse am 9.2.2013

2 Gedanken zu „Wertminderung durch Windkraftanlagen

  1. In Mellnau steht derzeit „In den Stöcken“ und im „Rennweg“ jeweils ein Haus zum Verkauf. Beide Häuser sind noch relativ jung und augenscheinlich im guten Zustand. Beide Häuser haben gute Sicht auf die Windkraftfläche Todenhausen-Mellnau.

    Ich bin schon sehr gespannt, ob es tatsächlich „keine belegbare Wertminderung“ beim Verkauf dieser Immobilien gibt – insbesondere wo doch jeder Käufer am Ortseingang Mellnau direkt auf den bevorstehenden Windpark hingewiesen wird.
    In aller Offenheit: Hätte ich vor einigen Jahren von den Windpark-Planungen gewusst, wäre ich nicht ins Mellnauer Neubaugebiet gezogen.

    „Früher“ predigte die Politik, wir sollten Werte schaffen und fürs Alter Vorsorgen, zum Beispiel mit einer Immobilie. Doch was ist die Altersvorsorge „Immobilie“ in 20 Jahren noch wert, wenn wir unsere Landschaft so verschandelt haben, dass in bestimmten Straßenzügen oder Vierteln keiner mehr wohnen will?

  2. Die Aussage in der OP: „Diese Wertminderung gebe es tatsächlich, die könne man nicht wegdiskutieren, räumte Adler ein.“ ist nicht in dem genannten Zusammenhang getroffen worden. In den verschiedenen Abwägungsvorschlägen, vom Planungsbüro Fischer, in Person von Herr Adler den Ausschussmitglieder vorgelegt, wurde keine belegbare Wertminderung benannt.

    Allerdings wurde angeführt, dass Auswirkungen auf das Landschaftsbild nicht wegzudiskutieren seien. Es gäbe jedoch hierfür festgelegte Kriterien, wie den Abstand zur Wohnbebauung usw., wie diese Auswirkung individuell zu bewerten sei.

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