Wetter will 6 große Windräder im Wetschaftstal

Wetschaftstal

Stellungnahme der BI Windkraft Wetter zum vorläufigen Bebauungsplan für den Windpark Todenhausen-Mellnau:

Die Ausgangslage

Der Rostocker Investor ENO plant seit 2012 die Errichtung von 7 Windkraftanlagen zwischen Todenhausen, Mellnau und Wetter. Diese Anlagen besitzen eine Nabenhöhe zwischen 103 und 123 m und haben einen Rotordurchmesser von 92 m. Die Gesamthöhe beträgt also maximal 169 m.

  • Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSch-Verfahren) wurden seitens des Regierungspräsidiums Gießen bereits 2 Anlagen rechtsgültig abgelehnt.
  • Gegen die 5 restlichen Anlagen bestehen massive Vorbehalte seitens des Landesamtes für Denkmalpflege. Die Burg und das Gesamtensemble des Dorfes Mellnau besäßen einen höheren gesellschaftlichen Stellenwert als die Energiegewinnungsanlagen an diesem Standort.
  • Der Abstand zu Todenhausen und Wetter beträgt 1000 m. Das ist gerade der Grenzabstand, der nach BImSch-Verfahren in Hessen ausreichend ist.
  • In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 19.03.2013 hat sich der Magistrat der Stadt Wetter und das Stadtparlament gegen den Standort ausgesprochen.
  • Die Anlagen stehen auf privatem Gelände, so dass die Allgemeinheit keinen Anteil an den Gewinnen sondern nur Anteil an den Belastungen hat.

Der Bebauungsplan

Der Bebauungsplan der Stadt Wetter sieht die folgenden Fakten vor.

  • 6 Windradstandorte auf der Fläche. 3 Flächen sind in Hand der Stadt Wetter, 3 Flächen sind weiterhin in privater Hand.
  • Die Nabenhöhe wird auf 150 m ausgeweitet. Mit einer dort zulässigen Anlage Nordex 117 (Nabenhöhe h = 140 m, Rotordurchmesser d = 117 m) beträgt die Gesamthöhe der Anlage h = 198,5 m.
  • Die Anlagen sind so verteilt, dass die den Blick von und auf das Ensemble Mellnau verstellen.

Fazit

Ziel eines Bebauungsplans sollte die Abwägung aller planerischen Belange in einem Gebiet sein. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Es erfolgt eine Verbesserung für Investoren zu Lasten der betroffenen Bürger der Stadt Wetter.

  • Es werden 6 Anlagen anstatt 5 Anlagen entwickelt.
  • Die Anlagenhöhen können von 169 m auf 198,5 m vergrößert werden.
  • Die denkmalschutzrechtlichen Belange wurden nicht beachtet.
  • Die Stadt Wetter besitzt weiterhin kein Mitspracherecht bei der Errichtung eines Windparks mit 3 Anlagen.

Die BI Windkraft Wetter lehnt den Standort seit ihrer Gründung ab. Er ist stark immissionsbehaftet, wirtschaftlich unrentabel und gesellschaftlich stark umstritten. Der Bebauungsplan entwickelt den Standort für die Investoren weiter und verweigert sich allen in den letzten 2 Jahren von uns herausgearbeiteten Argumenten.
Wir lehnen daher den B-Plan ab.

Forderungen der BI

Wir fordern den Magistrat der Stadt Wetter auf, den B-Plan in den folgenden Punkten anzupassen:

  • Die Anlagenhöhen sind aufgrund der bedrückenden Wirkung auf 100 m Nabenhöhe zu begrenzen.
  • Aufgrund der nahen Wohnbebauungen und der dominanten Lage im Wetschaftstal ist der Immissionsschutz besonders stark auszubilden. Wir fordern Restriktionen bezüglich Befeuerung, Schattenschlag und Schallimmissionen.
  • Abschaltzeiten während des Vogelzuges sind festzuschreiben, da der geplante Windpark einen Querriegel zur Hauptzugrichtung darstellt.
  • Die Belange des Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen. Es ist ein Sichtkorridor von mindestens 60° ausgehend vom Burgturm vorzusehen.

Diese Forderungen stellen keine Verhinderungsplanung dar. Sie sind Resultat eines demokratischen Abwägungsprozesses hinsichtlich sich widersprechender Ziele für das Gebiet.

Die Bürgerinitiative Windkraft Wetter e.V fordert den Magistrat der Stadt Wetter auf: Werden Sie ihrer demokratisch legitimierten Verantwortung gerecht und setzen Sie sich ein für die Interessen der betroffenen Bürger und gegen die Interessen der Investoren.

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