Seit einiger Zeit ist ein Windkraft-Investor in unserer Region unterwegs. Sein Unternehmen bemüht sich, Flächen im Vorranggebiet 3105 (Todenhausen-Mellnau) anzupachten, um dort Windkraftanlagen zu errichten.
Der Musterpachtvertrag geht von einer Laufzeit von 20 Jahren sowie einer Verlängerungsoption von 2x 5 Jahren aus. Die Entgeltvereinbarung ist in dem Muster nicht festgeschrieben, so dass jeder Verpächter letztlich seinen individuellen Prozentsatz aushandeln muss.
Der Vertrag erweckt durch eine Beispielrechnung den Eindruck, die Mindestpacht für ein Windrad würde – bei einer Einspeiseleistung von 10 Millionen kW/h – ca. 25.000 Euro betragen. Der geneigte Leser mag glauben, „für meinen Acker bekomme ich 25.000 Euro im Jahr.“
Der Betrag ist sicherlich jedem Grundstückseigentümer zu gönnen, jedoch wird im weiteren Verlauf des Pachtvertrags darauf hingewiesen, dass lediglich 30% der Entgeltsumme beim Verpächter ankommen. Das restliche Geld wird für die anliegenden Nachbargrundstücke, Naturschutz-Ausgleichsmaßen, Zuwegungen und sonstige Nutzungsentgeltberechtigte verbraucht.
Doch damit nicht genug: die Musterrechnung geht von einer Einspeiseleistung von 10 Millionen Kilowattstunden pro Jahr aus. In dieser Zahl steckt durchaus ein gewisser Optimismus – immerhin ergab die Windmessung im Jahr 2014, dass auf der Fläche eine Windhöffigkeit von gerade einmal 4,8m/s gegeben war. Deutlich weniger als die Mindestwindhöffigkeit, die der hessische Landesentwicklungsplan für Windparks vorschreibt (aktuell: 5,75m/s).
Die BI Windkraft Wetter hat die Fraktionsvorsitzenden in der Stadtverordnetenversammlung bereits aufgefordert, das Klageverfahren der Stadt gegen das Land Hessen in Sachen Teilregionalplan Windenergie und den Landesentwicklung Hessen weiterhin aktiv zu begleiten. Da die beiden Klagen keine aufschiebende Wirkung für ein Bauvorhaben eines Investors haben, ist in dieser Sache Aufmerksamkeit und weiteres Engagement geboten. Da die Stadtverordneten und der Magistrat weiterhin einstimmig gegen Windkraftanlagen im Vorranggebiet Todenhausen-Mellnau sind, macht es in jedem Fall Sinn, dass die Stadt sich vorsorglich um den Ankauf weiterer Flächen im Vorranggebiet bemüht.
Wer Grundstückseigentümer ist und einen Pachtvertrag angeboten bekommen hat, kann sich persönlich in Mellnau an den 1. Vorsitzenden der BI, Horst Althaus, oder per E-Mail an die BI Windkraft Wetter wenden. Die BI beobachtet schon seit Jahren die Angebote der verschiedenen Unternehmen und kann helfen, den konkret vorgelegten Vertrag einzuordnen (Disclaimer: keine Rechtsberatung).
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