Am 26. Juli und 7. September 2016 tagt der Ausschuss für Energie, Umwelt, Ländlichen Raum und Infrastruktur (EULI) beim Regierungspräsdium Gießen. In dieser Zeit wird sich der Ausschuss mit den letzten offenen Punkten des Teilregionalplans Mittelhessen auseinandersetzen – also dem Plan, der die Platzierung von Windkraftanlagen in unserer Region regelt.
Parlement, Behörden und Bevölkerung wollen Windkraft nicht vor Mellnau
Seit drei Jahren vertreten die Stadt Wetter und die BI Windkraft Wetter e.V. den Standpunkt, dass das Vorranggebiet 3105 nicht für die Errichtung von Windkraftanlagen geeignet ist. Es gibt hierzu einstimmige Beschlüsse der Stadtverordneten, einen rechtsgültigen Ablehnungsbescheid eines BImSch-Antrags, eine eindeutig ablehnende Stellungnahme der Oberen Denkmalschutzbehörde aufgrund der Burg Mellnau und eine von Stadt und einem Investor gemeinsam finanzierte mehrmonatige Windmessung (Wind in 135m Höhe: 5,0m/s; Mittlere Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe: 4,8m/s). Der Investor zog sich zurück, Ortspolitik und Öffentlichkeit waren sich sicher: das Thema ist rum.
Trotz dieser eindeutig negativen Fakten beharrte das Regierungspräsidium Gießen auf seiner Position und wies die Fläche vor Mellnau in der zweiten Offenlage des Teilregionalplans erneut als Windkraft-Vorranggebiet aus (VRG 3105).
Zusammengefasst heißt das:
- im offiziellen Steckbrief der Fläche 3105 (PDF Seite 139) spricht das Regierungspräsidium von einer „sehr hohen Windhöffigkeit“, die auf dieser Fläche gegeben sei. Diese Behauptung basiert vermutlich auf der Studie des TÜV Süd und ist nachweislich falsch – die Windmessung der Stadt hat das Gegenteil bewiesen.
- ebenfalls im offiziellen Steckbrief zur Fläche 3105 behauptet die Planungsbehörde, die Blickbeziehungen zur Burgruine Mellnau seien durch die Windkraft „nur wenig eingeschränkt“. Diese Behauptung steht im krassem Gegensatz zur Position der Oberen Denkmalschutzbehörde, die genau wegen dieser Einschränkungen bisher die Errichtung von Windkraftanlagen in dem Gebiet verwehrte – unter dem Aktenzeichen „43.1 53e621 eno-Wetter 1/12-Denkmalschutz“ dürfte die Behörde alle nötigen Erörterungen in ihrem eigenen Haus finden.
Negatives Windgutachten von Fraunhofer bestätigt
Seit Juli 2015 liegt dem Regierungspräsidium Gießen nun ein – aus einer klammen kommunalen Kasse – finanziertes Gutachten des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) vor. Wörtlich wird darin bestätigt, dass die Ergebnisse der städtischen Windmessung ausführlich dokumentiert und nachvollziehbar sind. Das Gutachten liegt der BI vor. Im Fazit stellt Fraunhofer fest: „Die vorliegende Ertragsabschätzung erfüllt die grundsätzlichen Anforderungen, die an ein vollständiges Windertragsgutachten anzulegen sind.“
Regierungspräsidium widerspricht sich selbst
Seit Juli 2014 wurde vom Regierungspräsidium Gießen höchstselbst außerdem eine rechtsgültige Ablehnung eines BImSch-Antrags produziert. Dieser Ablehnungsbescheid fußt zentral auf der Einschätzung der Oberen Denkmalschutzbehörde, die explizit nicht der Meinung ist, dass die Sichtbeziehungen zur Burg nur wenig eingeschränkt seien. Hier weiß offenbar die linke Hand nicht, was die rechte gerade tut.
Regierungspräsidium ignoriert Fakten
Im Jahre 2012 wurde vom Regierungspräsidium recht ausführlich der Bürgerbeteiligungsprozess vorgestellt, mit dem der Teilregionalplan zu Wege gebracht werden sollte. Diesem Prozess haben die Bürger und Politiker von Wetter vollumfänglich entsprochen.
Seit Januar 2015 sind zwei harte Ausschlusskriterien für das VRG 3105 erfüllt (mangelnde Windhöffigkeit, Denkmalschutz), darüber hinaus sind alle drei Investoren abgesprungen. Trotzdem weigert sich das Regierungspräsidium, den einzig logischen Schritt zu gehen und die Fläche aus dem Teilregionalplan herauszunehmen.
Forderung der BI: VRG3105 sofort streichen
In diesem Sinne fordert die BI Windkraft Wetter e.V. den Ausschuss für Energie, Umwelt, Ländlichen Raum und Infrastruktur (EULI) auf, die eindeutigen Fakten und den erklärten Bürgerwillen endlich zur Kenntnis zu nehmen und die Windparkfläche vor Mellnau (VRG 3105) endgültig aus dem Teilregionalplan zu streichen.