Kommentierte Investorenbroschüre

Einer der möglichen Investoren für den Windpark Todenhausen-Mellnau ist die Firma Energiequelle. Vor einigen Wochen hat das Unternehmen damit begonnen, Infomaterial zu dem geplanten Windpark an die Flächeneigentümer im Vorranggebiet herauszugeben.

In dem Infomaterial greift der Investor Themen auf, auf die ihn im Vorfeld die BI Windkraft Wetter hingewiesen hatte. Konkret: Windhöffigkeit, Denkmalschutz, Natur- und Artenschutz sowie Rückbau und Recyling. Auch wurden verschiedene Fotomontagen zum Vorranggebiet erstellt.

Downloads

Im Folgenden beleuchten wir die Aussagen des Investors.

Windhöffigkeit: die Sicht des Investors

„Bei der Ausweisung von Windvorranggebieten in Hessen gilt das Kriterium einer Windgeschwindigkeit von mind. 5,75 m/s auf 140 m über Grund. Als Instrument zur Auswahl geeigneter Flächen werden die vom TÜV Süd im Mai 2012 erstellten Windpotenzialkarten genutzt, welche vom hessischen Umweltministeriums in Auftrag gegeben wurden. Hierdurch ist sichergestellt, dass das ausgewiesene Windvorranggebiet 3105 über eine Windgeschwindigkeit von mind. 5,75 m/s verfügt. Auch an windschwachen Standorten, wie es hier der Fall ist, kann mit der neuesten Anlagengeneration ein hoher Energieertrag erzielt werden.

Ergänzend zur TÜV-Potenzialstudie liegt ein auf der Basis einer Sodar-Messung erstelltes örtliches Gutachten vor, welches eine geringere Windgeschwindigkeit als die Windpotenzialkarte aufzeigt. Windgutachten müssen nach technischen Richtlinien (10. Revision der Technischen Richtlinie 6 der FGW) mit bestimmten Anforderungen erstellt werden. Diesen Kriterien entspricht das örtliche Gutachten in Bezug auf beispielsweise die Dauer der Windmessung nicht, weshalb es nicht als Grundlage zur Ermittlung von Erträge einer Windenergieanlage verwendet werden kann.“

Windhöffigkeit: die Sicht der BI

Im Jahr 2016 wurde von einem Investor WWU zusammen mit der Stadt Wetter eine Wind-messung vor Ort erstellt. Die ausführliche Auswertung dieser Daten kommt zu einer Windhöffigkeit von 4,8 m/s. Die Messung und Auswertung beruhen auf der Technischen Richt-linie 6 in Revision 8. In einer Stellungnahme des IWES Frauenhofer Instituts in Kassel wird die Gültigkeit des Gutachtens auch im Rahmen der zum Zeitpunkt der Auswertung aktuellen Revision 9 bestätigt. Ein hartes Ausschlusskriterium ist damit erfüllt und es hätte hier kein Wind-Vorranggebiet geben dürfen.

Trotz dieser Gutachten erkennt das Regierungs-präsidium Gießen die Windmessung nicht an. Das ist ein Grund, weswegen die Stadt Wetter zusammen mit der BI Windkraft Wetter den Teilregionalplan Energie Mittelhessen beklagt.

Um es klar zu sagen: Im Wind-Vorranggebiet VRG 3105 weht zu wenig Wind. Der Teilregionalplan führt den Planer in die Irre.

Wenig Wind = wenig Ertrag = wenig Pacht.

Denkmalschutz: die Sicht des Investors

„Der Christenberg und die Burgruine Mellnau sind landschaftsbestimmende Gesamtanlagen mit regionaler Bedeutung. Angesichts der Entfernung zwischen dem Vorranggebiet 3105 und dem Christenberg von mind. 3 km sowie einer Entfernung von 1,5 km zur Burgruine Mellnau und dessen Plateau wird eine geringe Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes erwartet. Gestützt wird diese Annahme durch ein unabhängiges Gutachten, welches eine grundsätzliche Machbarkeit der Windenergienutzung mit den Denkmalschutzbelangen belegt.

Die aktuelle Anlagengeneration hat eine Nabenhöhe von etwa 165 m und einem Rotordurchmesser von circa 160 m. Um darzustellen, wie sich die Anlagen in das Landschaftsbild integrieren, wurde von uns bereits eine Visualisierung angefertigt. Die maßstabsgetreuen Darstellungen finden Sie unten und exemplarisch auf unserer Homepage: www.energiequelle.de/wetter.“

Denkmalschutz: die Sicht der BI

Im Jahr 2014 wurde von der Fa. ENO Energy ein Bauantrag für 6 Windkraftanlagen im VRG 3105 beim Regierungspräsidium Gießen vorgelegt. Der so genannte BimSch-Antrag wurde rechtskräftig abgelehnt. Der Grund: Eine Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz, die sich detailliert mit der Verstellung der Burg beschäftigt. Da die von Energiequelle geplanten Anlagen jetzt 100 m höher sind als die von ENO, wird die Verstellung noch schlimmer.

Das von energiequelle angesprochene Gutachten wurde vom Investor WWU in Auftrag gegeben und soll die Bedenken zum Denkmalschutz ausräumen. Dieses Gutachten konnten wir bisher nicht einsehen.

Wir halten fest, dass das Landesamt für Denkmalpflege, die höchste Instanz in Hessen, einen Windpark zusammen mit der Burg für nicht möglich hält.

Liegt Dir die Burg am Herzen: „Verpachte Deine Flächen nicht !“

Rückbaumaßnahmen: die Sicht des Investors

„Es gibt eine bundesweit gesetzliche Verpflichtung zum Rückbau von Windenergieanlagen nach dem BauGB § 35 Abs. 5. Ohne Erfüllung dieser erhält der Projektierer von den zuständigen Behörden keine Ge­nehmigung zum Bau. Welche Verpflichtungen für den Rückbau vorgesehen sind, wird vor Baubeginn festge­halten und bei der Genehmigungsbehörde hinterlegt. Die Höhe der Rückbaubürgschaft ist in Hessen pro Windenergieanlage klar geregelt. Die Summe wird an­hand der folgenden Formel berechnet: Nabenhöhe der Anlage in m x 1.000 € = Rückbaubürgschaft in €

Auch in unserem Nutzungsvertrag ist das Thema zum Rückbau eindeutig geregelt. Neben den behördlichen Auflagen zum Rückbau, die wir einzuhalten haben, be­finden sich auch Regelungen in den Nutzungsverträ­gen, die dies zusätzlich absichern.“

Rückbaumaßnahmen: die Sicht der BI

Werden Windkraftanlagen mit 165 m Nabenhöhe gebaut, stehen zum Vertragsabschluss 165.000,- € für den Rückbau einer Anlage zur Verfügung. Unterstellt man Inflation und Teuerung von 3 % pro Jahr, stehen nach 20 Jahren nur noch 90.000,- € zur Verfügung. Für diese Summe ist eine Anlage im Wert von ca. 4,5 Mio. € nicht fachgerecht zurückzubauen und nicht sachgerecht zu entsorgen.

Wird der Windpark ins Ausland verkauft oder ist der Investor in Insolvenz, kann es passieren, dass der Betreiber die Anlagen nicht zurückbaut. Der Eigentümer des Grundstücks bleibt dann auf der Industrieruine sitzen und muss den Rückbau selbst veranlassen.

Willst Du später keinen Müll auf Deinem Grundstück:
„Verpachte Deine Flächen nicht !“

Recycling: die Sicht des Investors

„Windräder lassen sich fast vollständig wiederverwer­ten Das Fundament besteht größtenteils aus Beton und Stahl. Beide Werkstoffe werden getrennt und unterschiedlich recycelt. Die Betonteile des Funda­ments müssen aufbereitet werden und können als Recyclingbeton im Straßenbau verwendet werden. Die Stahlsegmente gehen vorwiegend als Sekundär­stoff zurück ins Stahlwerk.

Funktionstüchtige Rotorblätter werden ins Ausland verkauft oder recycelt. Die ausrangierten Rotorblät­ter werden in einem industriellen Recyclingprozess verbrannt und können dann als Ersatz für andere Rohstoffe in der Zementindustrie eingesetzt werden.“

Recycling: die Sicht der BI

Üblich ist es, den Fundamenthals bis 1,00 m unter Boden abzubrechen und das ca. 20 m durchmessende Fundament im Boden zu belassen. Eine Sprengung des Fundamentes ist unüblich, aber möglich.

Die Flügel bestehen aus Kompositwerkstoffen und werden auf Deponien endgelagert oder verbrannt. Die Maschinenbauteile müssen zerlegt werden. Der Turm aus Beton oder Stahl kann recycelt werden.

Natur- und Artenschutz: die Sicht des Investors

„Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. In Gesprächen mit Anwohnern, Gemeinde und Naturschutzvereinen werden Hinweise bezüglich des Natur- und Artenschutzes gerne aufgenommen. Aufgrund bereits erfolgter Hinweise konnten wir eine erste Horstkontrolle verschiedener Vogelarten ansto­ßen. Weiter werden im laufe des Planungsprozesses Gutachten in Auftrag gegeben, welche der Einschät­zung der natur- und artenschutzrechtlichen Situation vor Ort dienen.

Die Gutachten wirken sich direkt auf die Planung der Windenergieanlagen aus. Während der Bauzeit werden Eingriffe in Flora und Fauna soweit möglich vermieden und nur im Mindestmaß ausgeführt. So werden z.B. bereits vorhandene Wege genutzt und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen getroffen.“

Natur- und Artenschutz: die Sicht der BI

Der Stadt liegen drei naturschutzrechtliche Gutachten vor, die die Untauglichkeit des Standorts belegen. Die Vorrangfläche grenzt an ein Natura2000 Vogelschutzgebiet und liegt im Lebensraum einiger Tiere, die auf der Roten Liste für gefährdete Tierarten steht (Rotmilan, Uhu, Fledermaus…). Das Vorranggebiet wird als Jagdhabitat von Rotmilanen besucht. Horste sind in der unmittelbaren Umgebung vorhanden. Die Fläche ist dokumentiertes Rastgebiet von Kranichen und Störchen im Vogelzug.
Erfahrungen bei anderen Vorranggebieten zeigen, dass Gutachten zur Natur, die der Windparkplaner selbst erstellt immer im Sinne des Auftraggebers enden.

Liegt Dir die örtliche Flora und Fauna am Herzen: „Verpachte Deine Flächen nicht !“

BI: Pachtertrag und Risiko für Flächeneigentümer

In dem der BI vorliegendem Pachtvertrag werden Beträge von 45.000 € bis 57.000 € als Gesamtpacht pro Jahr und Windrad benannt. Diese Summe wird prozentual auf die Flächeneigentümer verteilt.

Im Vorranggebiet gibt es über 100 betroffene Flurstücke. Werden alle Eigentümer dort berücksichtigt, verteilt sich das Geld auf sehr viele. Die Einnahmen sind außerdem noch vom Flächeneigentümer zu versteuern.

Der Investor will das Grundstück nur pachten und nicht kaufen. Alle Risiken des Rückbaus liegen am Ende beim Grundstückseigentümer.

Sei schlau: Bei hohem Risiko und wenig Gewinn:
„Verpachte ich meine Flächen nicht !“

4 Gedanken zu „Kommentierte Investorenbroschüre

  1. Pingback: Schattenschlag und Schallimmissionen – ein Investor informiert | BI Windkraft Wetter

  2. Pingback: Einweihung des Wanderwegs Alte Weinstraße am geplanten Windpark | BI Windkraft Wetter

  3. Pingback: Grundlagen für ein kommunales Klimaschutzkonzept – Andreas W. Ditze

  4. Pingback: Stand des Klageverfahren | BI Windkraft Wetter

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.