Frontal21 berichtet über Ärger mit Windrädern

Die gesundheitlichen Folgen von Windparks nahe am Siedlungsgebiet werden gerne verdrängt oder kleingeredet – bisher waren schlichtweg noch zu wenig Menschen davon betroffen. Mit zunehmender Verbreitung rücken die Windparks aber immer näher an die Städte und Dörfer heran, die Klagen der Betroffenen häufen sich.

Das ZDF ließ am 22.10.2013 bei Frontal21 einige Betroffene aus dem Hunsrück zu Wort kommen.

Akteneinsicht Windpark Wollenberg

Das Regierungspräsidium Gießen hat heute 119 Seiten aus dem Genehmigungsverfahren „Windpark Wollenberg“ unserer BI zur Verfügung gestellt. Die Offenlage der Dokumente erfolgt im Rahmen des Hessischen Umweltinformationsgesetzes, HUIG.

Die BI hat den vertraulichen Umgang mit diesen Unterlagen zugesagt, so dass wir sie nicht veröffentlichen werden. Es steht jedoch jedem Interessierten frei, die Offenlage der gewünschten Unterlagen selbst beim RP zu beantragen. Die Beantragung geschieht formlos, die Übergabe der Daten erfolgte – in unserem Fall – in Form von PDF-Datei.

 

Mustertext E-Mail zur Offenlegung der Genehmigungsunterlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich nach § 3 Abs. 1 HUIG Zugang zu Umweltinformationen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Errichtung eines Windparks Wollenberg (Vorhabenbetreiber: Stadtwerke Marburg).

 Die gewünschten Umweltinformationen kann ich wie folgt konkretisieren:

  • Unterlagen und Gutachten zu Auswirkungen des Vorhabens auf die Anhang-II-Arten (Mopsfledermaus, Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus), die Anhang-IV-Arten (Wasserfledermaus, Fransenfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Abendsegler, Zwergfledermaus, Braunes Langohr), die Anhang IV-Art (Wildkatze) sowie auf die Avifauna;
  • Angaben zur Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes DE5017305;
  • Angaben zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den nach Art. 6 der Habitatrichtlinie vorgesehenen Verfahren (Verschlechterungsverbot, Vertraglichkeitsprüfung, Suche nach Alternativlösungen);
  • Angaben über Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung oder zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sowie über Ersatzmaß-nahmen bei nicht ausgleichbaren, aber vorrangigen Eingriffen in diese Schutzgüter enthalten.

Ich beantrage, die gewünschten Informationen nach § 5 Abs. 1 und 2 digital zu übermitteln bzw., falls solche digital nicht vorliegen, durch Akteneinsicht vor Ort zu gewähren.

Sollten Verwaltungskosten für das Auskunftsersuchen anfallen, bitte ich mich vorab zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

 

Bauausschuss am 23.9. in Todenhausen

Am Montag, den 23. September 2013, findet um 20.00 Uhr eine öffentliche gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bau und Umwelt mit dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur, Soziales und Fremdenverkehr im Bürgerhaus Todenhausen, Hauptstraße 31a, 35083 Wetter-Todenhausen statt.

Tagesordnung:

1. Ausbau der Kinderbetreuung

  • Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2013
  • Sachstandsbericht

2. Wasserverband Wetschaft

  • Fortsetzung des Projektes „Hochwasserrückhaltebecken an Wetschaft u. Treisbach“
  • Baubeitrag 2014

3. Bauleitplanung: Windenergienutzung Wollenberg

  • Aufstellungsbeschluss Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergienutzung“
  • Aufhebung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 19.03.2013

4. Sachstandsbericht Windpark Wollenberg

5. Verschiedenes

Windpark Todenhausen-Mellnau in der Presse

Der Antrag des Rostocker Unternehmens ENO zur Errichtung von 7 Windrädern vor Mellnau ist weiterhin in der Genehmigungsphase, die Gutachten laufen. In der Oberhessischen Presse wurde am 10. September 2013 hierzu kürzlich erneut ausgeführt, dass die Fläche nicht mehr dem Planungswunsch der Stadt Wetter entspricht.

Die Investoren aus dem Osten wollen trotzdem bauen. Die BI setzt sich dafür ein, dass das Regierungspräsidium Mittelhessen die Fläche vor Todenhausen-Mellnau aus diesen vier Gründen nicht für die Bebauung mit Windkraftanlagen freigibt.

Stadtverordnetenversammlung in Warzenbach

Am 10. September 2013 tritt um 20 Uhr die Stadtverordnetenversammlung von Wetter im Bürgerhaus Warzenbach (Pfütze 3, Warzenbach) zusammen.

Auf dem Programm steht u.a. ein Antrag der CDU-Fraktion, die Planungsunterlagen für den Windpark Wollenberg öffentlich zugänglich zu machen. Wetters Bürgermeister Kai-Uwe Spanka hatte sich in der vorangegangenen Ausschusssitzung negativ ob dieses Ansinnens geäußert. Ob der Wunsch der CDU durchgeht, bleibt offen.

Darüber hinaus erwarten wir, dass die Parlamentarier in dieser Sitzung darüber informiert werden, dass nach unserem Kenntnisstand die Gemeinde Lahntal plant, „ihren“ Baustellenverkehr zum Wollenberg über Warzenbach auf den Berg zu führen. Im Zuge dessen werden einige Wege deutlich erweitert werden müssen.

Download: Tagesordnung für die StVV am 10.9.2013

Bimsch-Antrag gestellt

In einer außerordentlichen Sitzung der Gremien für Bauen, Finanzen und Jugend & Kultur soll am Dienstag, den 3. September 2013, der Bimsch-Antrag für 6 Windkraftanlagen vom Typ Nordex 117 mit 141m Narbenhöhe den Stadtverordneten zur Kenntnis gebracht werden.

Das ganze geschieht in einer Nacht- und Nebelaktion – konkret: in Form einer außerordentlich einberufenen Sitzung, die nicht im Amtsblatt angekündigt wurde und lediglich mit 3 Werktagen Vorlauf als Notiz auf der Homepage der Stadt Wetter zu finden war.

Die Sitzung findet statt am 3. September um 20 Uhr im DGH Unterrosphe, Kreisstraße 30.

Die offizielle Einladung findet sich auf der Website der Stadt Wetter.

Notiz am Rande: Warum wird in dieser Sitzung über Windkraft besprochen, obwohl der (gänzlich unbetroffene) Jugend- und Kulturausschuss hier ebenfalls tagt? Die Antwort ist ganz einfach: in derselben Sitzung soll über einen Kindergarten-Neubau entschieden werden, in dessen Folge der Kiga Mellnau geschlossen wird. Zufälligerweise haben die Mellnauer erst gestern ihre dreitägige 750 Jahr Feier hinter sich gebracht… und das halbe Dorf und die politisch engagierten Bürger liegen platt darnieder. Ein Paradebeispiel für eine bürgerfreundliche Lokalpolitik.

Infostand in Mellnau

Die Bürgerinitiative Windkraft Wetter nimmt teil am stehenden Festzug zur 750 Jahr Feier in Mellnau. Unser Infostand steht am hinteren Eingang der Burg – mit bestem Blick auf alle sechs geplanten Windparkflächen.

Aktuelle Infos rund um die beiden Windparks Todenhausen-Mellnau und Wollenberg gibt’s während des gesamten Festzugs – beginnend mit dem Festkommers am 30. August bis zum Abschluss am 1. September.

 

Treffen am 31. Juli

Die BI Windkraft Wetter trifft sich

am Mittwoch, den 31.7.2013 um 20 Uhr
in der Kuckuckshütte in Mellnau.

Auf dem Programm steht u.a.:

  • Infostand zum Stehenden Festzug in Mellnau
  • Rückblick auf die Gespräche mit Christean Wagner und der SPD
  • Beschilderung Ortseingang Wetter
  • Nächste Schritte

Alle Interessierten – und insbesondere auch die Vertreter aus den städtischen Gremien – sind herzlich eingeladen, an dem Treffen teilzunehmen.

Stellungnahme zur Sondersitzung

Es war Harald Althaus, der mit seinem Ausspruch „in Wetter sind wir etwas mehr an den Fakten orientiert“, die Sondersitzung des Bau- sowie des Haupt- und Finanzausschusses am 13. Juni 2013 erzwungen hatte. Es war ein gutes Signal für die demokratische Kultur in Wetter und ein Wink mit dem Zaunpfahl gen Lahntal. Dort wurde ja bereits vor einigen Tagen der Gründung des Windparks zugestimmt, ohne das die betriebswirtschaftlichen Eckdaten vorlagen.

Im Ergebnis brachte die Sondersitzung am 13. Juni keine Überraschung: beide Ausschüsse stimmten dem Plan des Magistrats zu, die Gründung der Gemeinschaftswindpark Wollenberg GmbH & Co. KG zu initiieren.

Die BI Windkraft Wetter unterstützt grundsätzlich den Windpark am Wollenberg, teilt jedoch nicht die Zuversicht der Stadtverordneten:

  1. Wir halten die kalkulierten 2.300 Volllast-Windstunden für viel zu optimistisch. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. rechnet jedenfalls durchschnittlich mit 1.750 Volllast-Windstunden.
  2. Durch eine „Standortoptimierung“ hat sich der prognostizierte Ertrag der WKA um 33% erhöht. Eine solch erhebliche Schwankung geht nach unserem Verständnis über eine Optimierung hinaus. Uns beschleicht das ungute Gefühl, das hier zugunsten der Wirtschaftlichkeit die Zahlen schöngerechnet wurden.
  3. Zur Sondersitzung lagen weder die Windkraftgutachten vor noch hat einer der Beteiligten Angaben zur geplanten Windstärke am Standort Wollenberg gemacht. Stattdessen wurde darauf verwiesen, dass diese Unterlagen eingesehen werden könnten – aber natürlich erst nach der Abstimmung. Wir hoffen, dass bis zur entscheidenden Sitzung am 18.6. der ein oder andere Abgeordnete noch Einsicht in die Unterlagen nehmen wird.
  4. Der Aussage des Bürgermeisters, dass der Windpark im Falle einer Unrentabilität notfalls Insolvenz anmelden müsse, stimmen wir zu. Dass hiervon der Haushalt der Stadt Wetter nicht betroffen sei, glauben wir jedoch nicht. Wir gehen davon aus, dass im Falle einer drohenden Insolvenz die Stadt letztlich Geld nachschießen wird.
  5. Denn um ihre Einlage an der Windpark GmbH finanzieren zu können, muss die Stadt rund 1.44 Millionen Euro „auf Pump“ über ihre Stadtwerke finanzieren. Dieser Kredit wird über 15 Jahre die Stadt mindestens 120.000 Euro pro Jahr kosten. Er wird zu tilgen sein – egal ob der Windpark Gewinn oder Verlust erwirtschaftet oder in die Insolvenz geht.
  6. Unabhängig von diesen Erwägungen bleiben auch die naturschutzrechtlichen Bedenken ungeklärt. Dass EuGH-Urteil konnte die Stadt bisher nicht zufriedenstellend entkräften. Und auch der Hinweis auf die zahlreichen Trinkwasserquellen im Wollenberg, die durch den Anlagenbau geschädigt werden könnten, wurde bisher nicht gewürdigt.
  7. Dass die Stadtwerke Marburg bisher nicht erklärt haben, wieso sie die im Sommer 2012 angekündigte Windmessung nicht rechtzeitig beantragt haben, spricht eine deutliche Sprache – und lässt den Projektpartner für uns in einem schlechten Licht erscheinen.
  8. Sollte die prognostizierte Ausschüttungsquote von ca. 80.000€ pro Jahr ab dem Jahr 2015 stimmen, genügt dies unserer Erkenntnis nach nicht, um die jährliche Tilgung der Gesellschafter-Einlage an der Windpark GmbH zu refinanzieren. Bei einem Kredit von 1.44 Millionen Euro mit 3% Zinsen und einer Laufzeit von 15 Jahren muss die Stadt jedenfalls mindestens 120.000€ pro Jahr zurückzahlen. Die Differenz müsste aus dem Haushalt ausgeglichen werden – oder durch die übrigen Erlöse der Stadtwerke Wetter (Schwimmbadeintritt, Nahwärme).

Unterm Strich haben wir große Bedenken, dass sich die Gemeinden Wetter und Lahntal auf ein Abenteuer einlassen, dass sie sich nicht leisten können. Den Stadtwerken Marburg kann das letztlich egal sein: sollte der Ertrag des Windparks nicht stimmen und die Kommunen aufgrund fehlender Ausschüttungen die Kreditraten nicht mehr bedienen können, könnten die Stadtwerke Marburg die Gemeinden für „kleines Geld“ aus dem Windpark herausdrängen. Da die Kommunen finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen, fehlt ihnen schlichtweg der Atem, um ein paar windschwache Jahre überbrücken zu können.

Dass die Ausschüsse in Wetter sich allein durch den Experten der Stadtwerke Wetter in Sachen Windkraft beraten ließen, muss selbst bei freundlicher Betrachtung als naiv gewertet werden. Nach unserem Verständnis sollte jeder, der ein Investment in dieser Größenordnung angeht, hierzu einen neutralen Berater haben.

Fragen und Antworten zum Windpark Wollenberg

Während der gemeinsamen Sondersitzung des Bau- sowie des Haupt- und Finanzausschusses am 13.6.2013 kamen allerhand Fragen und Antworten zum Windpark Wollenberg zusammen, die wir hier kurz zusammenstellen.

Wo kann man die Windkraftgutachten für den Windpark Wollenberg einsehen?
Der Bürgermeister führte aus, dass vier Gutachten im Rathaus vorlägen, die aber nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien. Die Stadtverordneten können sie einsehen, dürfen sie aber nicht mitnehmen/kopieren. Eine Begründung hierfür gab es nicht.

Wer trägt die Kosten in der Planungsphase des Windparks?
Thomas Brandherm führte aus, dass die Kosten zum überwiegenden Teil von den Stadtwerken Marburg getragen werden.

Wann erfolgt der konkrete, formale Beitritt zur Windpark Wollenberg GmbH?
Laut Bürgermeister soll der vorliegende Beschluss noch nicht der Beitritt zur „Gemeinschaftswindpark Wollenberg GmbH & Co. KG“ sein. Der vorliegende Beschluss soll stattdessen lediglich den Magistrat ermächtigen, die nötigen Vorverhandlungen zu führen und alles für die Gründung vorzubereiten.

Im Jahre 2012 ging die Stadt Wetter von einer EEG-Jahresstrommenge in Höhe von 25.000 MWh/a aus. In den aktuellen Prognosen kalkuliert die Stadt mit 33.000 MWh/a. Woher kommt die Steigerung der Strommenge um 32% bei ansonsten gleichen Rahmenbedingungen?
Laut Herrn Brandherm sei die aktualisierte Stromprognose durch eine optimierte Standortwahl der WKA zu begründen.

Mit welchen durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten rechnet die Stadt am Wollenberg?
Die Frage wurde nicht beantwortet.

Mit wie viel Windstunden rechnet die Stadt am Wollenberg?
2.300 Volllast-Windstunden sind die Basis für die Kalkulation. Laut Herrn Brandherm (Stadtwerke Marburg) sei dies ein realistischer Wert. Der Einwand der BI, dass der Mitarbeiter der Stadtwerke in dieser Frage zwar kompentent, aber nicht neutral sei, wurde von der Versammlung nicht weiter gewürdigt.

Wann wird die Genehmigungsprozess für den Windpark Wollenberg gestartet?
Der Prozess soll bis zum 21. Juni 2013 gestartet werden. Die Stadtwerke rechnen damit, binnen drei Monaten vom Regierungspräsidium Gießen die Bewilligung für den Bau der Anlagen zu erhalten.

Wieviel Pacht verlangt Hessen Forst für die Standorte am Wollenberg?
Es gibt eine Mindestpacht plus eine prozentuale Beteiligung am eingespeisten Strom. Wie hoch die Beteiligung ausfällt und ob die Beteiligung am Ertrag oder Umsatz festgemacht wird, wurde nicht beantwortet.

Muss die Stadt Wetter Gelder aus dem öffentlichen Haushalt verwenden, falls sich die Erträge des Windparks negativ darstellen?
Bürgermeister Spanka hat klargestellt, dass es keinen Automatismus gibt und der Windpark im Falle einer Unrentabilität notfalls in die Insolvenz gehen muss.

Wird die Stadt den Windpark auf jeden Fall bauen?
Entscheidend seien die Auflagen, die sich aus der Bimsch-Genehmigung des Regierungspräsidiums ergeben. Falls die Auflagen zu hoch seien und der Betrieb des Windparks dadurch zu teuer würde, werde der Park nicht kommen.

Welche Beteiligungsstruktur ist für den Windpark geplant?
35% Stadtwerke Marburg, 20% Gemeinde Lahntal, 20% Stadtwerke Wetter, 10-15% Gemeinde Cölbe, 10-15% Bürgergenossenschaft.

Wie stimmten die Vertreter der Ausschüsse über den Plan der Stadt Wetter ab?
Beide Ausschüsse stimmten trotz kritischer und zum Teil unbeantworteter Fragen einstimmig bei einer Gegenstimme der Linke für die Durchführung des Plans.

Termine im Juni

Die Energiewende in Wetter läuft auf vollen Touren – und so stehen auch in diesem Monat stehen wieder einige Termine an:

  • 4. Juni, 20 Uhr, Bauausschuss
  • 13. Juni, 20 Uhr, Sondersitzung Bauausschuss + Haupt- und Finanzausschuss
  • 18. Juni, 20 Uhr, Stadtverordnetenversammlung, DGH Oberrosphe
  • 19. Juni, 20 Uhr, BI Mitgliedertreffen in der Kuckuckshütte an der Burg Mellnau
  • Ausblick: 2. Juli, 20 Uhr, Bürgerversammlung DGH Mellnau

Die Termine in diesem Monat behandeln im wesentlichen aus Sicht der BI den Beitritt der Stadt bzw. der Stadtwerke Wetter zum Windpark Wollenberg.

Sondersitzung zum Windpark Wollenberg

Am 13.6.2013 um 20 Uhr treffen sich der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bauausschuss der Stadt Wetter in der Stadthalle, um über die Gründung der „Gemeinschaftswindpark Wollenberg GmbH & Co. KG“ zu beraten.

In der heutigen Tagespresse lies Stadtwerke Marburg Geschäftsführer Schüren hierzu verlauten, dass die Befürchtungen der BI ob der Rentabilität unbegründet seien. Die Stadtwerke Marburg stünden immerhin kurz vor dem Abschluss der Finanzierung mit zwei Kreditinstituten, die die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens geprüft hätten. „Es gibt uns doch keine Bank Geld für ein Projekt, das sich nicht rechnet“, wird Schüren hierzu zitiert.

Diese Argumentation ist perfide, denn sie verkennt die Tatsache, dass der Bank die Rentabilität eines Windparks nahezu gleichgültig seien kann, solange die Kredite von den Städten bzw. den Stadtwerken abgesichert werden. Die beteiligten Städte können de facto nicht Pleite gehen.

Im übrigen erinnert die BI Herrn Schüren daran, dass wir im deutschsprachigen Raum seit  2007 mehrfach erlebten, dass Banken und Sparkassen die Rentabilität ihrer Projekte überschätzt haben: Hypo Real Estate, HSH Nordbank, IKB Deutsche Industriebank, UBS, Commerzbank, WestLB, BayernLB, …

Unabhängig von der Einschätzung der Banken lässt uns der gesunde Menschenverstand an der Belastbarkeit der Finanzierung zweifeln. Laut den uns vorliegenden Unterlagen kalkuliert die Stadt mit 2.300 Volllaststunden Wind am Wollenberg. Unserer Ansicht nach ist diese Annahme viel zu optimistisch. Wir sind gespannt zu erfahren, auf welchen Gutachten diese Schätzung beruht.

Bürgerfragen an das Wetteraner Parlament

Für die nächste Stadtverordnetenversammlung in Wetter hat die BI folgende Fragen zur Klärung beantragt:

1. Gibt es bereits einen Vertrag zwischen der Stadt Wetter und den Stadtwerken Marburg, in dem die Übergabe und/oder der Betrieb des zukünftigen Windparks Wollenberg geregelt ist?

  • Falls nein: wer verhandelt ihn und bis wann kommt er?
  • Falls ja: wo kann er eingesehen werden?

2. Sind der Stadt Wetter die am 8.3.2012 in der Oberhessischen Presse benannten Erkenntnisse bekannt, die den WKA-Standort Wollenberg „unattraktiv“ erscheinen lassen?

  • Falls nein: plant die Stadt diesen Hinweisen nachzugehen?
  • Falls ja: wurden diese stichhaltig geprüft und bewertet?

3. Ist der Stadt Wetter bekannt, dass im Stadtparlament Marburg die Kosten für den Windpark Wollenberg mit 27 Mio.€ statt (wie in Wetter) mit 24 Mio. € beziffert werden?

  • Falls nein: bei welchen Haushaltspositionen wird die Stadt Wetter kürzen, falls die Beteiligung am Wollenberg teurer ausfällt als erwartet?
  • Falls ja: woher kommt die Differenz?

4. Auf der Investoren-Infoveranstaltung im Kreishaus am 21.5.2013 wurde auf die Wichtigkeit von langjährigen Ertrags- und Kostenprognosen hingewiesen. Liegen der Stadt Wetter diese Prognosen vor?

  • Falls ja: wo kann man sie einsehen?
  • Falls nein: bis wann liegen sie vor?

5. Trifft es zu, dass sich die Bürger mit einer Genossenschaft am Windpark Wollenberg beteiligen sollen.

  • Wer gründet wann diese Genossenschaft?
  • Steht zu erwarten, dass der Ertrags- und Kostenprognose der Betreibergesellschaft bis zur Gründung der Genossenschaft vorliegt?
  • Was passiert, wenn die Genossenschaft nicht das nötige Beteiligungskapital an der Betreibergesellschaft aufbringen kann?

6. Wird die Stadt Wetter mobile Windmessungen für 6 Monate am Wollenberg in Eigenregie durchführen?

  • Falls nein: mit welcher Begründung?
  • Falls ja: werden die zu erwartenden Kosten mit Lahntal und/oder der Energiegenossenschaft geteilt?

7. Im Juni 2011 beschloss die Stadtverordnetenversammlung Wetter die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Windparkfläche Todenhausen-Mellnau. Ist es möglich, in den bisherigen Stand der Planung Einsicht zu nehmen?

  • Falls nein: warum nicht?
  • Falls ja: wann und wo?

Die Fragen werden eventuell bereits am 3. Juni im Bauausschuss, spätestens aber am 18. Juni im Parlament angesprochen werden.

Warum gibts am Wollenberg keine Windmessungen?

Am 7.10.2012 hatte Bürgermeister Kai-Uwe Spanka bei einer Infoveranstaltung in Mellnau klar bestätigt: an jedem Windparkstandort solle es eine Windmessung geben. Trotzdem soll nun für den Windpark Wollenberg keine Messung kommen. Warum ist das so?

  • Offiziell wollten die Stadtwerke Marburg einen Windmessmast im Wollenberg bauen, doch nach unseren Informationen hat das Regierungspräsidium Gießen den Bau erst für die Zeit nach der Brut- und Setzzeit genehmigt. Der Windmessmast könnte demnach frühestens Mitte Juni 2013 gebaut werden. Das aber ist den Stadtwerken Marburg zu spät.
  • Die Messung mit Mast ist auf ein Jahr ausgelegt, d.h. erst im Juli 2014 hätten die ausgewerteten Daten vorgelegen. Rechnet man noch etwas Sommerurlaubs-Verzug hinzu, hätte sich eine finale Bewertung der Windgeschwindigkeiten bis August 2014 hingezogen.
  • So viel Zeit haben die Stadtwerke aber nicht, da der Windpark bereits Ende 2014 „am Netz“ sein muss, um für die nächsten 20 Jahre erkleckliche Fördermittel einzustreichen. Stadtwerke-Geschäftsführer Kühne hatte dies erst kürzlich bei einer Infoveranstaltung in Caldern bestätigt.

Basierend auf dieser Vorgeschichte vermutet die BI Windkraft Wetter, dass aus Sicht der Stadtwerke Marburg Windmessungen keinen Nutzen haben.

Warum darf auf die Windmessung verzichtet werden?

Nach Informationen der BI realisieren die Stadtwerke Marburg den Bau des Windparks Wollenberg in Eigenregie. Da es für den Wollenberg keinen Bebauungsplan gibt, liegt es im Ermessen des Investors (d.h., der Stadtwerke Marburg), ob man sich mit einem Windgutachten begnügt oder teure Windmessungen durchführen lässt.

Man darf getrost unterstellen, dass die Stadtwerke Marburg niemals die angekündigten Windmessungen im Sinn hatten. Sie kennen das Geschäft und auch die Auflagen, die ein Windmessmast mit sich bringt. Da es sich beim Wollenberg um ein FFH-Gebiet handelt, muss die Bedeutung der Brut- und Setzzeit den Verantwortlichen bewusst gewesen sein.

Hätte man tatsächlich die Messung durchführen wollen, wären die nötigen Anträge rechtzeitig gestellt worden. So aber wurden die kritischen Stadtverordneten und Bürger mit der Aussicht auf eine Windmessung beruhigt – bis es nun für eine Windmessung (angeblich) zu spät ist. Angenehmer Nebeneffekt: Die Kosten von ca. 300.000€, die die Stadtwerke Marburg hätten alleine zahlen müssen, werden ganz nebenbei eingespart.

Warum brauchen die Stadtwerke Marburg keine Windmessung?

Die Finanzierung des neuen Windparks durch eine Bank oder Sparkasse darf als gesichert betrachtet werden, selbst ohne Windkraft-Gutachten. Die Messung bringt unter diesem Gesichtspunkt keinen Mehrwert.

Einzig die zukünftigen Energiegenossen und die Steuerzahler aus Lahntal und Wetter interessieren sich für die tatsächliche Windstärke am Wollenberg – doch die Bürger und die städtischen Gremien haben in diesem Fall nichts zu sagen. Die Stadtwerke Marburg bauen schließlich in Eigenregie, die zukünftige Betreibergesellschaft ist erst danach am Zug.

Wer ist die zukünftige Betreibergesellschaft?

Die Betreibergesellschaft wird eine GmbH & Co. KG sein, wie wir kürzlich aus einem Antrag im Stadtparlament Marburg erfahren haben. Diese Gesellschaft wird zu 25% den Stadtwerken Marburg gehören. Die übrigen 75% werden durch Wetter, Lahntal und eine noch zu gründende Energiegenossenschaft getragen. Falls die Genossenschaft nicht zustande kommt, ist es wahrscheinlich, dass die Bürger stattdessen mit Schuldverschreibungen oder einem sonstigen „Wertpapier“ am Erfolg des Windparks beteiligt werden.

Spannend an dieser Konstruktion ist, dass die Stadtwerke Marburg ihren Teil der Einlage letztlich verschmerzen können. Das Geld dafür (2 Mio. Euro) haben sie schon – es stammt aus den Restmitteln der im Jahr 2011 von den Stadtwerken Marburg emittierten Inhaberschuldverschreibung, für die in allerletzter Konsequenz die Stadt Marburg haftet.

Die Inhaberschuldverschreibungen wurde damals mit einem konservativen Renditeversprechen von 3,25% ausgegeben. Zum Vergleich: der Investor für den Windpark Todenhausen-Mellnau muss knapp 8% Rendite versprechen, um an sein Geld für den Windpark zu kommen.

Immerhin scheint man auch im Marburger Stadtparlament nicht restlos vom Plan der Stadtwerke überzeugt zu sein: FDP, Bürger für Marburg und Die Linke haben diesem Vorhaben nicht zugestimmt – verhindern konnten sie es allerdings nicht mehr.

Wer trägt das Risiko, falls der Windpark Wollenberg floppt?

Sei es das aktuelle EuGH-Urteil oder der geforderte Planungsstopp durch Wetters Linke, sei es nicht ausreichender Wind oder eine als Versorgungsposten installierte Geschäftsführung: Gründe für das Floppen eines Windparks gibt es viele – dies wurde erst kürzlich bei einer Info-Veranstaltung im Kreishaus Marburg bestätigt. Wer also trägt das Risiko?

Falls bereits in der Starthase etwas schief läuft, bspw. eine Bauverzögerung durch einen Gerichtsprozess, wäre dies zunächst ein Problem der Stadtwerke Marburg. In diesem Fall würden letztlich die Marburger Bürger für das Risiko geradestehen – das muss man nicht gut finden, könnte aber den treibenden Kräften in Wetter und Lahntal durchaus egal sein. Dieser Fall ist jedoch sehr unwahrscheinlich, da wir davon ausgehen, dass die Stadtwerke vorab Verträge mit den Kommunen Wetter und Lahntal abschließen werden, die die Übergabe des Parks zum Vorteil der Stadtwerke regeln. Wir befürchten außerdem, dass die städtischen Politiker im Nordkreis letztlich „die Katze im Sack“ kaufen werden.

Im Vergleich zum Flopp in der Bauphase ist es jedoch erheblich wahrscheinlicher, dass der Windpark Wollenberg sich erst nach Inbetriebnahme als nicht so ertragreich erweist, wie es der Öffentlichkeit verkauft wird. In diesem Fall haften die Eigentümer der Betreiberfirma: das sind zu 25% die Stadtwerke Marburg und zu 75% die Gemeinden Wetter und Lahntal sowie die Energiegenossenschaft der Bürger.

Und völlig unwahrscheinlich ist dieser Fall nicht. Zur Erinnerung:

Forderungen der BI

Es ist klar, dass niemand das Risiko eines Fehlschlags am Wollenberg alleine tragen möchte. Nach Einschätzung der BI sind jedoch die Stadtwerke Marburg dabei, sich gegenüber Wetter und den übrigen Investoren einen erheblichen Vorteil zu verschaffen.

Die BI Windkraft Wetter fordert daher:

  • Kein Vertrag ohne Windmessung
    Bevor sich die Stadt Wetter (bzw. deren Stadtwerke) zum Einstieg in eine Betreibergesellschaft verpflichtet, muss eine Windmessung am Wollenberg von mindestens sechs Monaten durchgeführt werden, z.B. mit mietbaren mobilen Messlösungen. Der Bau der WKA bis Ende 2014 wird dadurch nicht gefährdet. Die entstehenden Kosten von rund 40.000€ stehen in einem guten Verhältnis zum Investment von voraussichtlich ca. 2 Mio. Euro öffentlicher Gelder.
  • Offenlegung des Geschäftsplans
    Anstatt auf Infoveranstaltungen nur von „sehr guten Ertragsprognosen“ zu sprechen, fordern wir die vollständige Offenlegung der Kalkulation zum Geschäftsbetrieb der Betreibergesellschaft – sofern diese mit öffentlichen Geldern finanziert werden sollte. Dazu zählen wir die voraussichtlichen Einnahmen (Windkraft-Ertragsprognose) und die erwarteten Kosten inkl. Geschäftsführer-Gehälter, eventueller Berater-Honorare und Wartungskosten. Die Offenlegung muss den gesamten Zeitraum von 20 Jahren umfassen.
  • Offenlegung der Satzung der Betreibergesellschaft
    Welche Verpflichtungen gehen die Kommunen im Falle einer Insolvenz oder im Falle einer Kapitalerhöhung ein? Gibt es Sperrminoritäten für Gesellschafter oder gar Extravaganzen für die Geschäftsführung? Sollte öffentliches Geld in die Betreibergesellschaft fließen, wollen wir diese Fragen geklärt wissen.
  • Für alle Fälle: eine Ausstiegsklausel
    Falls das Investment am Wollenberg bereits in der Bauphase scheitert, muss Wetter die Möglichkeit haben, aus dem Vertrag aussteigen zu können – notfalls auch mit einer Abstandszahlung. Es darf nicht sein, dass die unfreiwilligen Investoren (die Steuerzahler aus Wetter) für den Eifer der Stadtwerke Marburg haften müssen – getreu dem Motto: Gewinne privatisieren, Risiken verstaatlichen.

Wir hoffen, mit diesem Beitrag den verantwortlichen Politikern in Wetter einen Weg aufgezeigt zu haben, wie die Energiewende vor Ort verantwortlich gestaltet werden kann.

Die Fragen und Forderungen, die wir mit diesem Beitrag aufgeworfen haben, werden wir im Bauausschuss und in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetter zur Beratung vorschlagen.

Und was macht Lahntal?

In den letzten Wochen haben uns vermehrt Stimmen aus dem Lahntal erreicht, die sich ebenfalls kritisch mit dem Windpark Wollenberg und den Folgen für die dortige Gemeinde befassen. Die BI Windkraft Wetter ist politisch nicht in Lahntal aktiv, unterstützt aber die Vernetzung all derjenigen, die sich kritisch-konstruktiv mit der Windkraft befassen wollen. Wer auf der Suche nach Mitstreitern im Lahntal ist, kann sich mit der BI Windkraft Wetter in Verbindung setzen.