Konkrete Forderungen an den Bebauungsplan Windpark Todenhausen-Mellnau

Der Bebauungsplan für den Windpark Todenhausen-Mellnau enthält aus Sicht der BI noch zu viel „gesetzliches Minimum“ und zu wenig Steuerungs- und Schutzfunktion für Natur und Bevölkerung. Die BI Windkraft Wetter hofft, mit ihren Vorschlägen zur Präzisierung des Bebauungsplans hinreichend Substanz zu liefern, damit der Bebauungsplan deutlich den Erfordernissen vor Ort gerecht wird.

Rückblick: Alle relevanten Akteure haben sich bisher einhellig gegen den Windpark Todenhausen-Mellnau ausgesprochen:

Ausblick: Jetzt ist es an der Zeit, den politischen Forderungen konkrete Form zu geben. Mit neun konkreten Vorschlägen wollen wir zur Verbesserung des Plans beitragen:

Maximale Nabenhöhe 125m

Im Vorwort zum Bebauungsplan wird darauf hingewiesen, dass er in Zusammenarbeit mit dem Investor erstellt bzw. dessen Wünsche berücksichtigend gestaltete wurde. In diesem Sinne fordern wir, die Wünsche des Investors zu berücksichtigen und die maximale Nabenhöhe auf 125m festzuschreiben. Begründung: es gab mit ENO einen Investor, der Nabenhöhen von 103m und 123m beantragt hat. Einen wirtschaftlichen Betrieb hielt er mit diesen Höhen für möglich. Eine deutliche Erhöhung dieser Zahlen ist nicht sinnvoll, insbesondere wegen der Schall- und Infraschallbelastungen für das sehr hoch gelegene Mellnau.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 2.1, basierend auf den Angaben aus dem abgeschlossenen BImSch Verfahren 2014 des Investors ENO: Zulässige Windenergieanlagen (Bauweise) sind horizontalachsen Windenergieanlagen mit drei Rotorblättern. Die maximale Nabenhöhe darf bis 125m betragen, der maximale Rotordurchmesser darf bis zu 100m betragen.

Unterirdische Anbindung an das Stromnetz und Ausgleichsplanung

Der Bebauungsplan sieht zwar die Verlegung unterirdischer Stromleitungen vor, lässt aber offen, inwieweit dies auch außerhalb des Bebauungsplans durchgehalten werden muss. Darüber hinaus lässt er außerdem offen, wie die – notwendige – Querung des FFH Gebiets Obere Lahn durchgeführt werden soll.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 2.3: Bis an den Einspeisungspunkt ins öffentliche Stromnetz sind die Energieleitungen unterirdisch zu verlegen, um weitere Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbild zu vermeiden.
Eine Ausgleichsplanung für die Querung durch das FFH-Gebiet Obere Lahn mit Wetschaftsauen und Nebengewässern (DE 5118-302) ist bei Antragstellung vorzulegen. Die Planung muss durch eine sachkundige Stelle geprüft und freigegeben werden.

Vollständige treuhänderische Rückbaugarantie nach Ablauf der Nutzungszeit

Die im Abschnitt 1.4 benannte Rückbauverpflichtung, die auf der überregionalen Regelung basiert, geht aus Sicht der BI nicht weitreichend genug. Unserer Ansicht nach reicht die bestehende Kautionsverpflichtung gerade mal dazu aus, das Windrad abzubauen und das Fundament mit etwas Erde zu überdecken. Echter Rückbau sieht anders aus.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 2.6: Die Kosten für den Rückbau werden bei Inbetriebnahme der Anlagen auf ein Treuhänderkonto eingezahlt und zweckgebunden für den Rückbau verwendet. Die Höhe der Rückbaukosten ist durch drei unabhängige Angebote zu belegen. Ein Anbieter muss ortsansässig sein. Die Rückbaukosten sind mit einem Inflationsfaktor f = 1,025 ^(A) zu vergrößern. Hierbei ist A die Laufzeit der Anlagen in Jahren bis zum Rückbau.

Ausgleichsflächen

Der Bebauungsplan lässt offen, inwieweit der unvermeidbare Schaden (Straßen, Fundamente) der Natur durch die Bebauung kompensiert wird. Sinnvollerweise sollten Ausgleichsmaßnahmen dem betroffenen Gebiet zugutekommen.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 2.5: Die WEA stellen einen Eingriff in die Natur dar. Der Betreiber wird daher verpflichtet, das Gebiet des Bebauungsplans ökologisch aufzuwerten. Hierzu ist eine Planung mit dem Ziel der ökologischen Verbesserung vorzulegen. Die Planung muss durch eine sachkundige Stelle geprüft und freigegeben werden.

Offenhaltung des Naherholungsgebiets

Der Bebauungsplan lässt offen, inwieweit die bebauten und überbauten Flächen noch für die Bevölkerung zugänglich sind. Dies sollte im Bebauungsplan ebenfalls konkretisiert werden.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 5: Die WEA stehen in einem Naherholungsgebiet. Der Zutritt zu diesem Gebiet darf durch den Betrieb der WEA nicht eingeschränkt werden (z.B. durch Zäune, Beschilderung, …). Die Anlagen sind so zu gestalten, dass eine Gefährdungen von Personen (Eiswurf, Blitzschlag, …), die sich im unmittelbaren Umfeld der Anlagen aufhalten ausgeschlossen ist.  Die Wirtschaftswege im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind durch den Betreiber der WEA zu pflegen.

Reglementierung der Befeuerung

Beim kritischen Kapitel Immissionschutz steht im Bebauungsplan, dass „diesbezüglich auf die Ebene der Vorhabenszulassung im immissionschutzlichen Genehmigungsverfahren“ verwiesen wird. Das ist uns zu wenig!

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 6: Die Befeuerung erfolgt ausschließlich auf Höhe der Gondel. Eine zusätzliche Befeuerung des Mastes ist nicht erlaubt. Die Befeuerung erfolgt in roter Farbe. Werden mehrere WEA gebaut, sind diese in ihrer Befeuerung zu synchronisieren. Der Austausch der konventionellen Befeuerung durch radargestützte Anlagen ist zwingend erforderlich, sobald diese durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen wurden.

Regelungen zum Schattenschlag

Aufgrund der südwestlichen Lage des Windparks vor Mellnau ist mit einem Disko-Effekt der Rotoren und Schattenschlag zu rechnen. Wir empfehlen der Stadt Wetter, die Hamburger Regelung zum Schattenschlag zu übernehmen.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 6:

Als schutzwürdige Räume und damit als maßgebliche Immissionsorte gelten:

  • Wohnräume, einschließlich Wohndielen
  • Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräumen in Beherbungsstätten und Betten-räume in Krankenhäusern und Sanatorien
  • Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen
  • Büroräume, Praxisräume, Arbeitsräume, Schulungsräume
  • direkt an Gebäuden beginnende Außenflächen (z.B. Terrassen, Balkone).

Die Einwirkung von periodischem Schattenwurf wird als nicht erheblich belästigend angesehen, wen die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer aller einwirkenden Windenergieanlagen folgende Richtwerte unterschreitet:

  • 30 Stunden im Kalenderjahr
  • 30 Minuten pro Kalendertag

Bei Überschreitung der Richtwerte sind Abschaltautomatiken an den WEA zu installieren, die mittels Strahlungs- oder Beleuchtungsstärkesensoren die konkrete meteorologische Beschattungssituation erfassen und somit die vor Ort konkrete Beschattungsdauer begrenzt.

Da der Wert von 30 Stunden pro Kalenderjahr auf Basis der astronomisch maximal möglichen Beschattung gilt, wurde für Abschaltautomatiken ein entsprechender Wert für die tatsächlich zulässige Beschattungsdauer festgelegt. Dieser Wert für die meteorologische Be-schattungsdauer liegt bei 8 Stunden im Kalenderjahr.

Avifaunistisches Gutachten und Artenschutz

Im Bebauungsplan wird lediglich darauf hingewiesen, dass sich das Bebauungsgebiet nicht in einer ausgewiesenen Schutzzone befände. Dies Einschätzung lässt jedoch unberücksichtigt, dass der VGH Kassel in seinem Urteil vom 17.12.2013 festgelegt hat, dass auch die Nahrungshabitate bis zu 6 km außerhalb der Brutzonen geschützer Vogelarten schützenswert sind – und dem Bau von Windkraftanlagen entgegen stehen. Da im Burgwald und um Mellnau immer wieder mehrere Rotmilane zu sehen sind, muss dies entsprechend im Bebauungsplan berücksichtigt werden.

Fomulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 3.2: Neben dem Ausschlussbereich von 1.000 m um einen Rotmilanhorst kann auch ein Nahrungshabitat für mehrere Rotmilanpaare im Prüfbereich von 6.000 m um das Vorhaben zu einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko i.S.d. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG führen. Da die Windkraftanlagen einen Riegel bilden und senkrecht zum jährlichen Vogelzug stehen, sind Abschaltzeiten der Anlagen während der Zeiträume des Vogelzuges zu ermitteln. Der Betreiber hat hierzu ein avifaunistisches Gutachten vorzulegen.

Schutz des Kulturguts Burg Mellnau und des Landschaftsbilds

Im Bebauungsplan finden sich nur wenige Worte, die konkret auf die Beeinträchtigung der Burg Mellnau und das Landschaftsbild hinweisen. Dies wird unserer Ansicht nach nicht der Bedeutung gerecht, die die Burg Mellnau über den Ort hinaus für die Region hat.

Formulierungsvorschlag für den Bebauungsplan, Abschnitt 7: Im Entwurf des Teilregionalplans Windenergie wird die Ortslage Mellnau mit Burg als Schutzgut geführt. Bei der Planung des Windparks ist daher die kumulative Landschaftsbelastung zu bewerten. Von den bis zu 6 gegebenen Standorten gem. Bebauungsplan dürfen höchstens 3 bebaut werden. Dabei soll die Planung berücksichtigen, dass die folgenden Sichtbeziehungen zur Burg Mellnau weitgehend ungestört bleiben:

  • Battenberg-Fronhausen
  • Niederasphe
  • Todenhausen
  • Treisbach
  • Amönau
  • Naherholungsgebiet Wetschaftstal

 

Vorabbescheid beantragt, WWU plant 5 Anlagen vor Mellnau

Bereits beim Ausstieg von ENO aus dem Windparkprojekt Todenhausen-Mellnau erreichte uns die Information, dass die deutlich kleinere WWU Wind GmbH aus Münster den Windpark in Eigenregie entwickeln wolle. Jetzt geht WWU in die Offensive.

Beim Regierungspräsidium beantragte WWU vor wenigen Tagen einen Bauvorabbescheid. Ziel dieses Vorhabens ist, die grundsätzliche Zulässigkeit der Baumaßnahme zu klären. Offensichtlicher Grund dafür ist der Denkmalschutz, bei dem WWU versuchen wird, mit einem eigenen Gutachter die Stellungnahme des amtlichen Denkmalschützers zu widerlegen.

Windpark Wetter auf der Homepage der WWU Münster, 2.11.2014

Windpark Wetter auf der Homepage der WWU Münster, 2.11.2014

Seinen Optimismus in Sachen Todenhausen-Mellnau trägt das Unternehmen auch bereits auf seiner Homepage zur Schau. Dort werden für den Windpark Wetter 5 Anlagen vom Typ Nordex N131 ausgewiesen. Betriebsbeginn: 2015.

WWU hat offenbar noch viel vor – und das sie dabei klein beigeben werden, steht nicht zu erwarten. In der Halterner Zeitung wird WWU Geschäftsführer Christof Moritz mit dem Satz zitiert: „Wenn erst einmal ein Windrad steht, verwehen die Bedenken.“

Die BI nimmt die neue Entwicklung zum Anlass und appelliert an die Stadt Wetter: alle Fraktionen haben einstimmig gegen die Fläche vor Mellnau gestimmt, jetzt muss politisch gehandelt werden. Ein Bebauungsplan mit Steuerungs- und Schutzfunktion für Mensch und Natur muss her. Das Thema muss wieder auf die Agenda.

Todenhausen-Mellnau und Wollenberg bleiben Vorrangflächen

Das Regierungspräsidium Gießen hat am 22. Oktober den neuen Entwurf zur Planung der Windkraft-Vorrangflächen veröffentlicht.

Für die Gemeinde Wetter bleibt festzuhalten, dass sowohl die Fläche vor Mellnau als auch der Wollenberg immer noch im Status Gelb sind, obwohl die Eignungskriterien nicht gegeben sind.

Vorrangfläche Todenhausen-Mellnau

  • Dem RP liegt eine Windmessung der Stadt Wetter vor, die 5,2m/s als durchschnittliche Windgeschwindigkeit ausweist. Laut Angaben der Stadt Wetter müssten für einen Windpark mindestens 5,5m/s erfüllt sein, bei strenger Auslegung des Landesentwicklungsplans sogar 5,75m/s.
  • Die Bauanträge der Firma ENO wurden beim RP abgelehnt, da ENO die Position des Denkmalschutzes nicht widerlegen wollte. Die Ablehnung des Denkmalschutzbescheids wurde nicht beklagt.

Vorrangfläche Wollenberg

  • Wie einer Pressemeldung der Stadtwerke Marburg zu entnehmen ist, werde die Planung des Windparks dort eingestellt, da „nach dem jetzigen Stand der wissenschaftlichen Bewertung […] eine Beeinträchtigung der Fledermausbestände durch den Windpark nicht auszuschließen [ist].“
  • Laut Aussage der Lahntaler BI Wollenberg erfolgte der Rückzug vom Projekt zwar nicht freiwillig, er war aber offenbar auch nicht mehr zu verhindern.

Trotz dieser Entwicklungen bleiben beide Flächen im Teilregionalplan enthalten, was für uns als BI einigermaßen undurchsichtig ist. Zum heutigen Tag stellen wir fest: die objektiv gegebenen Eigenschaften beider Flächen hätte ausgereicht, um sie aus dem Teilregionalplan zu nehmen. Dass das trotzdem nicht geschehen ist, wirft Fragen auf. Wir bleiben am Ball!

Zum Nachlesen: Arbeitskarte14-TeilregionalplanMittelhessen

Treffen der BI am 17.10. in Wetter

Die BI Windkraft Wetter lädt alle interessierten Bürger und Politiker ein zur Versammlung

am 17. Oktober 2014
um 20 Uhr
ins Restaurant Olympia in Wetter.

Auf der Tagesordnung steht bisher:

  • Stand der BImSch-Genehmigung für Todenhausen-Mellnau und Wollenberg
  • Windkraftgutachten der Stadt für Todenhausen-Mellnau
  • Bebauungsplan Todenhausen-Mellnau
  • Weiteres Vorgehen Todenhausen-Mellnau und Wollenberg
  • Beitritt der BI zu www.vernunftkraft-hessen.de

Stadtwerke und die Windenergie

Das ARD Magazin Report Mainz hat recherchiert, wieviel Geld ausgewählte Stadtwerke mit Windkraft verdienen. An kritischen Bemerkungen mangelt es im Beitrag nicht und selbst der Bundesverband Windenergie gesteht ein, dass 2/3 der Windparks im Binnenland in den letzten 13 Jahren keinen Gewinn erwirtschaftet haben.

Insbesondere den städtischen Entscheidungsträgern in Magistrat und Parlament empfehlen wir, die Fakten und Thesen des Beitrags kritisch zu hinterfragen. Es ist unser aller Geld, über das Sie hier entscheiden – auch in der Gemeinde Wetter.

Denkmalschutz und Windkraftmessung

Endlich kommt „amtliche“ Bewegung in den Windpark Todenhausen-Mellnau.

Im August verzichtete der bisherige Bauinteressent ENO darauf, gegen den Ablehnungsbescheid des Regierungspräsidiums Gießen zu klagen. Die Gießener hatten ENO bescheinigt, dass aufgrund des Denkmalschutzes der Burg Mellnau die geplanten Windkraftanlagen so nicht errichtet werden könnten. Mit Verstreichen der Klagefrist bestätigte ENO, dass deren Partner WWU den Standort Mellnau weiterhin für einen Windpark prüfen würde. Formal bleibt also noch ein Bauinteressent im Rennen – ob dieser aber wirklich bauen will, ist unwahrscheinlich. Viel wahrscheinlicher hingegen erscheint uns, dass WWU das Baugebiet lediglich planerisch entwickeln und zusammen mit geschlossenen Pacht-Vorverträgen im Paket weiterveräußern möchte.

Im September vermeldete Wetters Bürgermeister Kai-Uwe Spanka im Bauausschuss und bei einer Bürgerversammlung in Todenhausen das Ergebnis der Windmessung, die Ende 2013 von der Stadt in Auftrag gegeben wurde. Er erklärte, dass die Messungen eine Windprognose von 5,2m/s für die kommenden zehn Jahre ergeben hätte. Wörtlich sagte er, die Fläche sei seiner Einschätzung nach „für Windkraft tot“.

Da laut Landesentwicklungsplan Hessen für neue Windkraftanlagen eine Prognose von 5,75m/s gewährleistet sein muss, bleibt tatsächlich nur eine Schlussfolgerung: diese Fläche ist für Windkraft nicht geeignet. Die BI Windkraft Wetter hat das Regierungspräsidium Gießen aufgefordert, die Windenergie-Vorrangfläche Todenhausen-Mellnau umgehend aus dem Teilregionalplan Windenergie im Regionalplan Mittelhessen zu entfernen.

Auch wenn es derzeit so aussieht, als wäre die Vorrangfläche vom Tisch, bleibt noch ein letzter Akt zu erledigen: der Bebauungsplan. Den hätte die Stadt Wetter eigentlich im Juni beschließen müssen, was aber aufgrund von vielerlei Änderungsvorschlägen nicht geschehen ist. Ob der Plan offiziell beerdigt, in einer Schublade verschwindet oder gar beschlossen wird, ist derzeit noch unklar.

ENO geht, WWU Wind kommt

Die Firma ENO aus Rostock hat kürzlich gegenüber der BI Windkraft Wetter bestätigt, dass sie nicht mehr den Windpark vor Mellnau bauen will. Die bestehenden Kooperationen werden eingestellt, “da sich das Projekt unter den aktuellen Umständen nicht mehr wirtschaftlich darstellen lässt.“

Entwarnung? Mitnichten. Obwohl ENO kein Interesse mehr an einem Windpark vor Mellnau hat, wird das Projekt nicht eingestellt. Stattdessen springt der deutlich kleinerer Windkraft-Projektierer WWU Wind aus Münster in die Bresche. Die Münsteraner prüfen derzeit, ob sie gegen den ablehnenden Bescheid des Regierungspräsidiums Gießen klagen wollen.

Der Rückzug des Rostocker Windanlagenbauers ENO dürfte auch mit der Weigerung der Denkmalschutzbehörde in Gießen zusammenhängen. Die Behörde lehnte aufgrund der Burg Mellnau den Bau der Windkraftanlagen verbindlich ab, die Klagefrist gegen die Entscheidung endet am 15. August. Ob der neue Investor WWU Wind klagt oder das Verfahren anderweitig am Laufen hält, ist noch nicht bekannt.

3.500 Windräder für Hessen?!

Am 13. Juni 2014 veröffentlichte die Oberhessische Presse einen Bericht, wonach bis zum Jahre 2050 in Hessen rund 3.500 Windräder mit einer Leistung von 5 MW/h installiert seien müssten. Derzeit sind rund 1.000 Windkraftanlagen mit einer Leistung von knapp 2,5 MW/h installiert.

Wo das alles hinführt, beschreibt Dr. Marc Böttcher für die BI Windkraft Wetter

2050: Hurra! Energiewende geschafft!

Im Dezember 2049: die Politik feiert. Ihr selbst gestecktes Ziel 100% erneuerbare Energie in Hessen ist erreicht. Für 28 Mrd. € wurden 7.000 Windräder mit je 2,5 MW in Hessen gebaut. Jede mittelhessische Kommune besitzt jetzt 15 Windräder mit 200 m Höhe. Alle Höhenzüge und selbst Schwachwindgebiete mussten genutzt werden, um noch den letzten Lufthauch eingefangen. Nichts anderes war wichtiger. Alle mussten sich diesem Ziel unterordnen: Die Landschaft ist industrialisiert, Denkmäler und Naturschutz wurden unwichtig und die Bürger erdulden die Immissionen (Schattenschlag, Infraschall, Befeuerung) mit gutem Gewissen. Und jetzt ist es endlich erreicht. Hessen produziert 100% der jährlich benötigten Energie erneuerbar durch Windkraft.

Sonntag, 23. Januar 2050. Starkwind. Hurra, wir produzieren Strom. Leider gibt es heute keine Verbraucher dafür. Die riesige Menge an Windstrom, die heute produziert wird kann immer noch nicht preiswert und ökologisch gespeichert werden. Windräder müssen abgeschaltet werden oder noch schlimmer unsere europäischen Nachbarn verlangen Geld von uns, damit sie unseren Strom abnehmen und unsere Netze nicht explodieren.

Montag, 24. Januar 2050. Ein trüber Tag. Nebel und kein Windhauch in Sicht. Novartis, Fritz Winter und die DVAG starten mit Ihrer Arbeit. Wo kommt jetzt der Strom her? Die Steckdose ist leer.

Da hilft nur noch der Kohlestrom aus Polen oder der Atomstrom aus 80 Kraftwerken in Europa. Was war noch einmal das Ziel der Politik? CO2-Einsparung wegen des Klimawandels? Atomausstieg wegen der Gefährdung? Beides wurde durch das 100%-Ziel nicht erreicht.

Bevor das Speicherproblem von riesigen Mengen elektrischer Energie nicht gelöst ist, ist es unsinnig am 100%-Ziel für erneuerbare Energien festzuhalten und 2% unserer Landesfläche mit Windrädern zuzubauen. An ertragreiche Standorte im Einklang mit Mensch und Natur, da gehören Windräder hin, die sich am Energiemix beteiligen. Finger weg von Windrädern an unrentablen Standorten, die die Natur zerstören, Denkmäler verschandeln und betroffene Menschen schädigen.

Aktualisierung, 31.7.2014

In den letzten Wochen hat uns viel Zuspruch zum Leserbrief von Dr. Böttcher erreicht, den wir hier gerne veröffentlichen:

Widerspruchsvorlage zum Bebauungsplan Windparkfläche Todenhausen-Mellnau

Mit der Offenlegung des vorläufigen Bebauungsplans „Sondergebiet Bereich für Windenergieanlagen zwischen Sonnenwendskopf und Galgenberg“ fordert die Stadt Wetter alle Bürger auf, den Plan kritisch zu durchleuchten.

An Kritik und Widerstand mangelt es nicht: Die Stadtverordneten haben sich einstimmig gegen die Fläche entschieden, der Landesdenkmalschutz verweigerte bereits erste Baugenehmigungen, der Ortsbeirat Mellnau widersprach einstimmig und auch die BI Windkraft Wetter bezog von Anfang an Stellung gegen den Plan. Trotzdem wird die Planung weiter verfolgt – nun ist die Stimme der Bürger gefragt!

Download: Widerspruch gegen den vorläufigen Bebauungsplan zur Windkraftfläche Todenhausen-Mellnau (.doc).

Die Vorlage kann geändert werden. Bitte an der grün markierten Stelle im Dokument Ihre Adresse eingeben. Einfach ausdrucken, unterschreiben und absenden!

Die Frist für Anregungen, Kritik und Widerspruch endet am 11. Juni 2014.

Den Einspruch können Sie per E-Mail, Fax oder postalisch einreichen – die BI empfiehlt den klassischen Postweg:

  • E-Mail: info@wetter-hessen.de
  • Fax: 06423 – 8221
  • Postanschrift:
    Stadtverwaltung Wetter
    Bauamt
    Marktplatz 1
    35083 Wetter

Nicht vergessen: die Einspruchsfrist endet am Mittwoch, 11. Juni 2014!

Ortsbeirat Mellnau widerspricht vorläufigem Bebauungsplan

In der Ortsbeiratssitzung am 5.6.2014 befasste sich der Ortsbeirat Mellnau mit dem vorläufigen Bebauungsplan zur Windkraftfläche Sonnabendskopf-Galgenberg. Nach eingehender Beratung fasst der Ortsbeirat einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss

Wir, der Ortsbeirat von Mellnau, erheben Widerspruch gegen die vorliegende Planung. Wir lehnen es ab, dass der Bebauungsplan nur auf die vordergründigen Ziele der Energiewende Rücksicht nimmt. Die gleichrangigen Belange des Denkmalschutzes und die berechtigten Sorgen unserer Bürger müssen im endgültigen Bebauungsplan angemessen berücksichtigt werden.

Ergebnis: Dafür 5, Dagegen 0, Enthaltung 0 – Einstimmig angenommen

Begründung

Der Ortsbeirat Mellnau stellt fest, dass die Planung der Stadt Wetter die Errichtung von 6 Windkraftanlagen mit einer maximalen Nabenhöhe von 150m vor Mellnau vorsieht.

Die vorliegende Planung übertrifft die Wünsche des einzig bekannten Investors sowohl in der Anzahl der Anlagen (6 statt 5) als auch in deren Höhe (150m statt 120m). Darüber hinaus weist der Plan keinerlei relevante Vorgaben aus: Schall- und Immissionsschutz, Höhenbegrenzung, Ausgleichsflächen, Rückbauauflagen, radargestützte Befeuerung oder die Festlegung von Abschaltzeiten hätten Teil dieses Bebauungsplan seien müssen.

Im Regionalplan Mittelhessen ist die Gesamtanlage Mellnau als schützenswertes Gut ausgewiesen. Der Teilregionalplan Windenergie benennt die Burg Mellnau explizit als wichtiges Restriktionskriterium. Beide Vorgaben der übergeordneten Planung werden vom Bebauungsplan nicht berücksichtigt.

Wir befürchten zudem, dass bis 2017 unser Dorf von bis zu 6 Windparks umzingelt ist (Vorranggebiete 3102, 3103, 3105, 3114, 3129 + Wehrda). Landschaftseindrücke ohne Windkraftanlagen werden aus Mellnau dann nicht mehr möglich sein. Ein unverstellter Blickkorridor Richtung Westen hätte durch den Bebauungsplan gewährleistet werden können.

Wir halten den Abstand von ca. 1.600m bis Mellnau und ca. 1.000m bis Todenhausen und Wetter für zu gering. Die Bayerische Landesregierung plant bereits mit 2.000m Abstand zu Siedlungen, die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt ebenfalls 2.000m.

Die Stadtverordneten haben in der öffentlichen Parlamentssitzung am 19.3.2013 einstimmig beschlossen, dem Regierungspräsidium die Streichung der Vorrangfläche Windenergie vor Mellnau zu empfehlen. Wir werteten dies als Signal, dass die Fläche politisch nicht mehr gewünscht ist. Wir fordern die Stadt Wetter auf, sich in diesem Sinne zu verhalten.

Wetter will 6 große Windräder im Wetschaftstal

Wetschaftstal

Stellungnahme der BI Windkraft Wetter zum vorläufigen Bebauungsplan für den Windpark Todenhausen-Mellnau:

Die Ausgangslage

Der Rostocker Investor ENO plant seit 2012 die Errichtung von 7 Windkraftanlagen zwischen Todenhausen, Mellnau und Wetter. Diese Anlagen besitzen eine Nabenhöhe zwischen 103 und 123 m und haben einen Rotordurchmesser von 92 m. Die Gesamthöhe beträgt also maximal 169 m.

  • Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSch-Verfahren) wurden seitens des Regierungspräsidiums Gießen bereits 2 Anlagen rechtsgültig abgelehnt.
  • Gegen die 5 restlichen Anlagen bestehen massive Vorbehalte seitens des Landesamtes für Denkmalpflege. Die Burg und das Gesamtensemble des Dorfes Mellnau besäßen einen höheren gesellschaftlichen Stellenwert als die Energiegewinnungsanlagen an diesem Standort.
  • Der Abstand zu Todenhausen und Wetter beträgt 1000 m. Das ist gerade der Grenzabstand, der nach BImSch-Verfahren in Hessen ausreichend ist.
  • In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 19.03.2013 hat sich der Magistrat der Stadt Wetter und das Stadtparlament gegen den Standort ausgesprochen.
  • Die Anlagen stehen auf privatem Gelände, so dass die Allgemeinheit keinen Anteil an den Gewinnen sondern nur Anteil an den Belastungen hat.

Der Bebauungsplan

Der Bebauungsplan der Stadt Wetter sieht die folgenden Fakten vor.

  • 6 Windradstandorte auf der Fläche. 3 Flächen sind in Hand der Stadt Wetter, 3 Flächen sind weiterhin in privater Hand.
  • Die Nabenhöhe wird auf 150 m ausgeweitet. Mit einer dort zulässigen Anlage Nordex 117 (Nabenhöhe h = 140 m, Rotordurchmesser d = 117 m) beträgt die Gesamthöhe der Anlage h = 198,5 m.
  • Die Anlagen sind so verteilt, dass die den Blick von und auf das Ensemble Mellnau verstellen.

Fazit

Ziel eines Bebauungsplans sollte die Abwägung aller planerischen Belange in einem Gebiet sein. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Es erfolgt eine Verbesserung für Investoren zu Lasten der betroffenen Bürger der Stadt Wetter.

  • Es werden 6 Anlagen anstatt 5 Anlagen entwickelt.
  • Die Anlagenhöhen können von 169 m auf 198,5 m vergrößert werden.
  • Die denkmalschutzrechtlichen Belange wurden nicht beachtet.
  • Die Stadt Wetter besitzt weiterhin kein Mitspracherecht bei der Errichtung eines Windparks mit 3 Anlagen.

Die BI Windkraft Wetter lehnt den Standort seit ihrer Gründung ab. Er ist stark immissionsbehaftet, wirtschaftlich unrentabel und gesellschaftlich stark umstritten. Der Bebauungsplan entwickelt den Standort für die Investoren weiter und verweigert sich allen in den letzten 2 Jahren von uns herausgearbeiteten Argumenten.
Wir lehnen daher den B-Plan ab.

Forderungen der BI

Wir fordern den Magistrat der Stadt Wetter auf, den B-Plan in den folgenden Punkten anzupassen:

  • Die Anlagenhöhen sind aufgrund der bedrückenden Wirkung auf 100 m Nabenhöhe zu begrenzen.
  • Aufgrund der nahen Wohnbebauungen und der dominanten Lage im Wetschaftstal ist der Immissionsschutz besonders stark auszubilden. Wir fordern Restriktionen bezüglich Befeuerung, Schattenschlag und Schallimmissionen.
  • Abschaltzeiten während des Vogelzuges sind festzuschreiben, da der geplante Windpark einen Querriegel zur Hauptzugrichtung darstellt.
  • Die Belange des Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen. Es ist ein Sichtkorridor von mindestens 60° ausgehend vom Burgturm vorzusehen.

Diese Forderungen stellen keine Verhinderungsplanung dar. Sie sind Resultat eines demokratischen Abwägungsprozesses hinsichtlich sich widersprechender Ziele für das Gebiet.

Die Bürgerinitiative Windkraft Wetter e.V fordert den Magistrat der Stadt Wetter auf: Werden Sie ihrer demokratisch legitimierten Verantwortung gerecht und setzen Sie sich ein für die Interessen der betroffenen Bürger und gegen die Interessen der Investoren.

Marburg und die Fledermäuse

Neben dem Rotmilan hat sich vor allem die Mopsfledermaus sowie die Große Bartfledermaus in unserer Region als echter Windkraft-Verhinderer erwiesen. Die Tiere sind besonders geschützt und sind uns letztlich wichtiger als die industrielle Stromerzeugung. Darüber kann man streiten, aber so ist heute die Rechtslage. Soweit, so gut.

20140604-Neue_Fledermausquartiere

Pressebericht vom 4. Juni 2014

Die Stadt Marburg und deren eigene Stadtwerke gehen nun her und errichten in und um Marburg zahlreiche neue Quartiere für Fledermäuse. Die Tagespresse sprach kürzlich von 300 Schlafplätzen, die u.a. am Hauptsitz der Stadtwerke und am Landgrafenschloss angebracht wurden.

Weit weniger bekannt ist, dass auch andere Institutionen rund um Marburg Fledermausquartiere im Laufe der Zeit errichtet haben. So finden sich beispielsweise im Wald nahe des alten Marburger Bundeswehrdepots (heute: Neues Forum Marburg) jede Menge ausgediente Munitionsbunker, die vom Forstamt Kirchhain zu Fledermausquartieren umgebaut wurden.

Fledermausquartier in einem alten Munitionsbunker

Fledermausquartier in einem alten Munitionsbunker

 

Das Engagement für die Fledermäuse in allen Ehren, doch wie sollen diese Maßnahmen mit den vorgeblichen Windkraftplänen der Stadt Marburg zusammen passen? Würde sich lediglich an einem der zahllosen Quartiere eine geschützte Fledermaus nachweisen lassen, müsste automatisch eine 5 Kilometer breite Schutzzone um das Quartier gezogen werden.

Im Ergebnis wären dann die Windkraft-Vorranggebiete VRG 3128, 3129 und 3130 nicht zu halten. VRG 3125 und 3127 wären gefährdet. Im Stadtgebiet Marburg ist Windenergie damit gestorben. Ist das wohl auch der Grund, warum die Stadtwerke Marburg so vehement nach Wetter expandieren wollen?

20140608-Fledermausquartiere_in_Marburg

Infos zum vorläufigen Bebauungsplan

20150807-Flyer - Vorderseite+StandorteBI Windkraft Wetter lehnt den Windpark ab

  • Die Anlagen stehen zu dicht an den drei Ortschaften.
  • Das Bergdorf Mellnau wird bis 2017 von 6 Windparks und bis zu 60 Windrädern umzingelt.
  • Alle Sichtbeziehungen zur und von der Burg werden zerstört.
  • Die geplanten Windkraftanlagen werden den Turm der Burg Mellnau um weit über 100 Meter überragen.
  • Wieder eine Fehlplanung, wie bei der Kompostierungsanlage! Bei Ostwind wird man die Anlagen auch in Wetter deutlich hören.
  • Das Landesamt für Denkmalpflege bestätigt wiederholt: Windräder sind hier am falschen Platz. Sie zerstören das einmalige Landschaftsensemble!
  • Weder die Lokalpolitik noch örtliche Investoren wollen einen Windpark vor Mellnau.
  • Die Firma ENO aus Rostock will bauen, sie verdient am Verkauf des Windparks. Heute Prokon, morgen ENO?!

Bebauungsplan Windpark Todenhausen-Mellnau

Nach dreijähriger Planung hat die Stadt Wetter vor einigen Tagen die Änderung des Flächennutzungsplans und die Offenlegung des Bebauungsplans zur Windparkfläche Todenhausen-Mellnau veröffentlicht.

Der Plan sieht die Errichtung von bis zu 6 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von je ca. 190m in einer Entfernung von etwa 1.600 Meter zu Mellnau und etwa 1.000 Meter bis Todenhausen und Wetter vor. Wo genau die Anlagen stehen sollen (d.h., wer die Pacht bekommt) und welche Auflagen gelten, geht aus dem Plan bereits hervor. Bis zum 11. Juli werden die behördlichen Stellungnahmen eingesammelt, danach sind wir Bürger am Zug.

Unsere Einschätzung: Die Offenlegung der Planung ist richtig, da ansonsten der Rostocker Investor ohne städtische Auflagen den Windpark hätte hochziehen können. So sichert sich die Stadt zumindest noch minimale Einflussmöglichkeiten. Wir bleiben dennoch skeptisch, zumal unsere grundsätzliche Kritik an der Windparkfläche durch den Plan nicht entkräftet wird. Eine detaillierte Stellungnahme hierzu werden wir in zwei Wochen veröffentlichen.

HR2 Der Tag über die Tücken der Windkraft

Unter dem Titel „Windige Zeiten – Energie und Bürgerwille“ geht HR2 Der Tag der Frage nach, welche Auswirkungen der massive Ausbau der Windkraft auf die Bevölkerung nahe der Windparks hat.

http://www.hr-online.de/website/radio/hr2/index.jsp?rubrik=14224&mediakey=podcast/derTag/derTag_20140429_53815342&type=a&key=standard_podcasting_derTag